Amtsblatt 1887/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Jänner 1887
Amts-KO^att der k. k. Rezirkshauptmanilschast 8lkM. N». 1- Steyr^ am 10. Jänner 1887. Z. 153. Rn, sämmMe GMelacke-VorsteliMgeil Mit k. k. Gmilarmerie-Posten-Commanckm. Es ist wiederholt vorgekommen, daß fieberhaft erkrankte Personen, namentlich Dienstboten, während einer Epidemie entweder in ihre Heimat oder sonst wohin in bisher epidemiefreie Gemeinden überführt worden sind, wo durch die Ansteckung an Ausbreitung gewonnen hat. Die Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden daher aufgefordert, allgemein zu verlautbaren, daß solche Kranke nicht eher aus bereits inficirten Gemeinden abtransportirt werden dürfen, bis nicht ärztlich zweifellos sicher gestellt ist, daß sie an keiner an steckenden Krankheit leiden und mit Bewohnern inficirter Häuser in keiner Berührung gestanden sind. Kranke mit Jnsectionskrankheiten dürfen außer in ein Spital unter keiner Bedingung in eine noch epidemie freie Ortschaft überführt werden. Dawiderhandelnde sind dem k. k. Gerichte zur Ein leitung der Strafamtshandlung zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 6. Jänner 1887. Z. 10.719. Nil sämmUlke Oememlle- WHckMgm. Um den Veterinär-Jahresbericht pro 1886 rechtzeitig verfassen zu können, werden die Gemeinde-Vorstehungen an gewiesen, die hiezu nöthigen Ausweise und Berichte wie im Vorjahre bis 5. Februar 1887 hieramts vorzulegen. Bei der Abfassung derselben muß genau nach den im h. ä. Erlasse vom 28. December 1885 Z. 9558 (A.-Bl. Nr. 36) erlassenen Anordnungen vorgegangen werden ; nur hinsichtlich der Vieh- und Fleischbeschau sind außer den Fleischbeschauern auch noch die Namen, Wohnorte und Charaktere der im Sinne des Absatzes 4 der Durchführungs Verordnung zu Z 8 des allgemeinen Thierseuchengssetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35 u. 36) bestellten Sachverständigen namhaft zu machen. Die zu den Ausweisen allenfalls erforderlichen For mulare können von der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Steyr, am 31. December 1886. Z. 10.387. Nil sämmMe Gemmule-AochckMM Mit k. k. Gmilarmme-Posim-Comma^ Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. September 1885 Z. 7135, A.-Bl. Nr. 27, in Betreff der angeblichen Irma und Barbara von Farkasany erfolgte Currendirung wird hiemit widerrufen und gleichzeitig bemerkt, daß diese Per sonen richtig Barbara Steinberger, geborne Horz (Witwe), und Barbara junior hießen und deren Zuständigkeit nach Innsbruck bereits anerkannt wurde. Die Mutter Barbara Steinberger befindet sich dermalen zu Gotteszell in Stras- hast, wogegen ihre Tochter Barbara bereits im JKnner d. I. zu Kremsmünster gestorben ist. Steyr, am 25. December 1886. Z 10.485. Nil lämiMilie Oememlle-Aorstcklmgm. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat unter dem 10. December 1886, Z. 3719, nachstehende, die Einfuhr von Klauenthieren aus Baiern nach Salzburg und den Viehtrieb in der Richtung nach Baiern betreffende Kund machung zum Zwecke des dauernden Schutzes gegen die Einschleppung von ansteckenden Thierkrankheiten durch das aus Baiern nach Salzburg zur Einfuhr gelangende Klauen- vieh, sowie zur raschen Entdeckung einer Seuche bei Vieh transporten und Betrieben in der Richtung von oder nach Baiern und im Interesse eines ungestörten Fortganges des Viehhandels erlassen: „1. Die Einfuhr von Klauenvieh (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus Baiern zur Stallsütterung, zum Zuge oder zu sonstiger Nutzung, dann Schlachtung ist an die Beibringung des vorschriftsmäßigen, von der Ge meinde des letzten Standortes ausgesertigten Viehpafses ge bunden, in welchem der Name und Wohnort des ViehbesitzerS und Viehsührers, di^ Stückzahl und Gattung der Thiere, die Beschreibung -^Viehes nach Farbe, Abzeichen und etwaigen besonders Merkmalen (Brandzeichen), der Bestim mungsort, dann die Bestätigung enthalten sein muß, daß die Thiere beim Abgänge gesund waren und dieselben aus einem Standorte kommen, in dem, sowie in dessen Umgebung zur Zeit des Abganges der Thiere eine auf sie übertragbare Krankheit nicht herrscht. In seuchengefährlichen Zeiten kany die Einfuhr dieser Thiere auf bestimmte Tage und Eintr-?. rte beschränkt und
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