Amtsblatt 1886/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1886

2 40 Jahre alt. Wohnt in öusuos ^ires, Lalle Libortuä 263. Reist mit falschen Papieren. 16. Peter und Anna Auster, geboren aus Maltaria, Rumelien. Statur groß, mager, Haare grau. Wohnt jetzt in Nontevickeo, Lalle ^.Iraibar 65- Damit das Gesetz weniger gegen sie und einen gewissen Carl Roch ausrichten kann, haben sie sich verständigt, mit den Mädchen von Lu6nv8 ^ires nach Neutevicleo und umgekehrt zu wechseln. Die hauptsächlichsten Hafenorte, von wo die Kuppler ihre lebendige Waare verschiffen, sind Marseille, Bordeaux, Havre, Southampton, Liverpool, London, Antwerpen, mit ­ unter auch Hamburg und Bremerhasen. Besonders sind Oesterreich, Ungarn, Galizien, Deutschland und die Schweiz die Gebiete, von wo diese Waare ausgesührt wird und in denen Zubringerinen den Kupplern in die Hände arbeiten. Bemerkt wird übrigens, daß es nicht Deutschland ist, welches das Hauplcontingenl von Opfern für den erwähnten Menschenhandel liefert, sondern vornehmlich Ungarn, Polen, die Bukowina, Rumänien und Rußland. Dieselben Händler versorgen die Harems der Muhamedaner mit weißen Sclavinen und vermitteln sogar deren Verkauf nach den indischen Hasenplätzen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden hievon unter Beziehung aus das Amtsblatt Nr. 2 (Erlaß vom 18. Jänner d. I. Z. 328) behufs der Jnvigilirung verständigt. Stcvr, am 9. December 1886. Z. 9843. Än, sämmtliäie Gemeüllte-Aorßesmngen Mll HMteiiMgen. Der am gestrigen Tage eingetretene große Schneesall verschüttet unseren einheimischen Vögeln die Quellen ihrer spärlichen Winternahrung und versetzt die in unserer Gegend überwinternden verschiedenartigen Meisengattungen und die Amseln, welche der Landwirlhschaft durch die Vertilgung mancher schädlicher Jns.cten als nützlich sich erweisen, in eine recht schlimme Lage. Ich finde mich demnach veranlaßt, die Gemeinde- Vorsiehungen und die Schulleitungen auf die anderweitig in einzelnen Orten bestehende löbliche Gepflogenheit aufmerk ­ sam zu machen, diese dem Hunger preisgegebenen Thierchen dadurch vor dem Verderben zu bewahren, daß dieselben an hiezu geeigneten Plätzen mit Futter versorgt werden. Es finden sich überall genug Abfälle, welche zu diesem Behufe in Verwendung kommen können, und es ist somit nur eine sachgemäße Anregung erforderlich, um die Insassen über ­ haupt und die Kinder einer jeden Ortschaft insbesondere zu bestimmen, an gewissen Plätzen die Fütterung der Vögel vorzunehmen und im Laufe des Winters sortzusetzen. Hiebei glaube ich speciell darauf hindeuten zu sollen, daß bei der Insekten fressenden Vogelgattung wol die Bcod- oder Semmel- krummen, dann Sämereien nicht genügen, sondern daß diese Vogelgattung einer Fleischnahrung bedürftig sei, es sich daher diesbezüglich empfihle, die Fleischreste des Mittagstisches in den Haushaltungen zu sammeln, dann klein geschnitten nebst den Sämereien und Brodkrummen dort auszustreuen, wo die Plätze schneefrei sind. St ehr, am 6. December 1886. Z. 9840. Nn sämiMcke Gememlle-VoHckMgm. Mit dem Erlasse vom 10. November 1886 Z. 38.597 fand das hohe k. k. Handels-Ministerium der k. k. oberösterr. Statthalterei Nachstehendes zu eröffnen: Seitens mehrerer Genossenschaften der Graveure ist die Bitte gestellt worden, das Graveurgewerbe in die Liste der handwerksmäßigen Gewerbe aufzunehmen. Ferner wurde seitens einer Handels- und Gewerbe ­ kammer die Frage angeregt, ob der Umfang des Gewerbes der Roh- oder Grobschmiede, in manchen Gegenden auch Hammerschmiede genannt, mit dem Gewerbsumfange der Wagenschmiede zusammensalle oder nicht und ob daher dieses Gewerbe als ein handwerksmäßiges zu betrachten sei. Aus Grund der diesbezüglichen gepflogenen Erhebungen hat das Handelsministerium sestgestellt, daß es sich bei den genannten Gewerben um Fertigkeiten handelt, welche die Ausbildung im Gewerbe durch Erlernung und längere Ver ­ wendung in demselben erfordern, und für welche diese Ausbildung in der Regel ausreicht. Mit Rücksicht hieraus hat sich das Handels-Ministerium im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern veranlaßt gesehen, diese Gewerbe im Sinne des § 1, Absatz 2 des Gesetzes vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39 als handwerksmäßig zu erklären und die Mmisterial- Vervrdnung vom 10. November 1886 R.-G.-Bl. Nr. 159 zu erlassen, auf welche die Aufmerksamkeit gelenkt wird. Ferner ist das Ansuchen gestellt worden, das Gewerbe der Zweckschmiede unter die Kategorie der Feinzeugschmiede, wohin es nach den thatsächlichen Verhältnissen gehört, zu subsumiren. Bezüglich dieses Ansuchens wurde eröffnet, daß im Hinblick auf das Ergebniß der hinsichtlich dieses Gewerbes gepflogenen Erhebungen das Gewerbe der Zweckschmiede unter das in der Ministerial-Verordnung vom 30. Juni 1884 R.-G.-Bl. Nr. 110 suk Punkt 8 angesührte Gewerbe der Feinzeugschmiede gehört und zu dessen Antritte die Er ­ bringung des Befähigungsnachweises erforderlich ist. Unter Einem wurde noch bemerkt, daß das Gewerbe der Hacken- und Pfannenschmiede, ferner das Gewerbe der Kraut- und Reismesser-, der Löffel-, Bohrer-, Schlageisen- und Schasscheeren - Erzeugung in die Kategorie der Roh- oder Grobschmieve gehören. Es ist jedoch selbstverständlich und auch im Wortlaute des § 1 des citirten Gesetzes begründet, daß hiedurch die nicht gewerbsmäßig betriebene Erzeugung der genannten Artikel nicht berührt erscheint, und wird fallweise bezüglich der Erbringung des Befähigungsnachweises genau zu beur ­ theilen sein, ob diese sehr häufig nur hausindustriemäßig betriebenen Gewerbe thatsächlich auch gewerbsmäßig be ­ trieben werden. Hievon werden in Folge anher gelangten Jntimats der k. k. Statthalterei vom 27. v. M. Z. 15.421/1 die Gemeinde-Vorstehungen zur eigenen Wissenschaft und Ver ­ ständigung der betreffenden Genossenschaften in die Kennt ­ niß gesetzt. Steyr, am 5. December 1886. Z. 9580. Rn sämmllilüe Oememile-Aorstcklmgm. Aus Anlaß wiederholt in neuerer Zeit zur hierämt- lichen Kenntniß gekommener Fälle, daß sich bezüglich der

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