Amtsblatt 1886/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. November 1886
4 HMwesm. Bei der Sitzung des k. k. Bezirksschulrathes Steyr am 8. d. M. hat die Vorstellung des neuernannten k. k. Bezirks- Schulinspectors Herrn Hugo Olbrich stattgefunden und kamen nachfolgende Gegenstände zur Verhandlung: Die Anfrage des Vor sitzenden an den k. k. Landesschulrath, ob infolge Pensionirung die dem Schulleiter Herrn Oswald Jeune ertheilte gesetzliche Bestätigung als Mitglied des k. k. Bezirksschulrathes auch während des Ruhe standes auf die dreijährige Functionsdauer noch aufrecht besteht, oder ob von den Mitgliedern des k. k. Bezirksschulrathes für das vom k. k. Landesschulrathe zu ernennende Mitglied ein Terna-Bor- schlag zu erstatten sei, wurde zur Kenntniß genommen. — Die Anzeige des Ortsschulrathes Rohr, daß der gewählte Ortsschulraths- Obmann am 15. v. M» diese Function nach längerer Verhinderung neuerlich übernommen habe, dient zur befriedigenden Wissenschaft. — Die Errichtung eines eigenen Ortsschulrathes für die einclassige Volksschule in Christkind! wurde als zulässig befunden. — Zur Betheilung zweier würdiger und dürftiger Lehrer aus den Interessen der Dierlischen Stiftung wurde der Vorschlag erstattet. — Die Ge suche des Lehrers Franz Lang in Losenstein, der Unterlehreriu Gabriele Badstüber im Kloster Gleink und des Unterlehrers Anton Pratter in Gaflenz um Zulassung zur Ergänzungsprüfung und be ziehungsweise zur Lehrbefähiguugsprüfuug wurden an den k. k. Landesschulrath mit der zustimmenden Begutachtung vorgelegt. — Das Ansuchen einer Arbeitslehrerin um Entlassung vom Schul dienste wurde der Schulleitung zur Ergänzung zurückgestellt. — Der kranken Unterlehrerin in Sierning wurde die herabgelangte Geneh migung bezüglich der Supplirung mit dem Auftrage eröffnet, für den Fall einer noch länger anvauernden Dienstuntauglichkeit sich hierüber mit einem bezirksärztlichen Zeugnisse auszuweisen. — Die Enthebung des zum zweiten Lehrer in Weyer ernannten Josef Grün wald von seiner dermaligen Dienstleistung wurde verfügt und der Unter lehrer Franz Schießliugsstraßer zum Schulprovisor in Kleinreifling ernannt. — Zur Verehelichung der Unterlehreriu Franziska Moos wird die Zustimmung ertheilt, der von der Gesuchstellerin nachge suchte achttägige Urlaub gewährt, deren Enthebung von der bisherigen aushilfsweisen Dienstleistung an der vierclassigen Schule iu Sier- niug, dann deren Rücktransferirung nach Aschach verfügt. — Zur einstweiligen Dienstleistung nach Sierning wurde der Unterlehrer Heinrich Wiedemann aus Reichraming in Anbetracht der obwaltenden Verhältnisse, beziehungsweise fortdauernder Erkrankung der Uuter- lehrerin Schaub berufen. — Aus Anlaß einer Disciplinar-Verhandlung wurde dem beanzeigten Unterlehrer bedeutet, sich fernerhin jeder körperlichen Züchtigung eines Schulkindes zu enthalten. — Für die Schule St. Marien wurde eine provisorische Handarbeitslehrerin bestellt. — Ueber die Anzeige von in einem Schulstationsorte be stehenden Unzukömmlichkeiten wurde beschlossen, eine Erhebung durch den Herrn Bezirksschulmspector zu veranlassen. — Die Mittheilung des Landesausschufses bezüglich der Remunerirung des Handarbeits- Unterrichtes in Neuhofen wurde an die Schulleitung zur weiteren Berichterstattung geleitet. — Die Schülerbibliotheks-Cataloge von Sierning, Sierninghofen, Gleink, Kirchberg, Kremsmünster. Krühub und Weichstetten werden nach dem gemachten Gebrauche und durch geführter Eintragung zurückgestellt, der Schulleitung Asch ach ging der Auftrag zu, den Catalog zu ergänzen. — Einem Schüler aus Thaustetten wurde ausnahmsweise die Enthebung von der Schul pflicht gewährt, ein gleiches Gesuch von Pucking wurde ab weislich beschieden. — Aus Grund des k. k. Landesschulraths-Erlafses wegen Schulbesuchserleichterungen in Rohr wurden die entsprechenden Weisungen hinausgegeben. — Das Einschreiten des Ortsschulrathes Lausa um Abänderung der Schulbesuchserleichterungen wurde bevor- wortend dem k. k. Landesschulrathe überreicht. — Einem Straf- nachsichtsgesuche wurde die gewünschte Folge gegeben, einzelnen Parteien wurden Strafumwandlungen gewährt, schließlich wurden die eingelangten Schulversäumniß-Ausweise der vorschriftsmäßigen Prüfung unterzogen, die von den Ortsschulräthen im eigenen Wir kungskreise ertheilten Verwarnungen zur Wissenschaft genommen, Einschließuugsstrafen und Geldbußen verhängt. Schonzeit des Wildes und der Fische. Im Monate November dürfen nicht geschossen werden: Auerhähne und Auerhennen, Birkhähne und Birk- hennen, männliches Roth- und Dammwild und Rehgaise. Im Monate November befinden sich in der Schon zeit: Forellen, Bodenrenken (Ridlinge, Kröpslinge), Renken (Rheinanken) und Lachse (Seeforellen, Lachsforellen) während des ganzen Monates, dann Saiblinge bis 15. November. Steyr, am 10. November 1886. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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