Amtsblatt 1886/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. November 1886
der k. k. Nezrrkshaupkmanilfchask 8leyr. Ur. 31. Steyr, am 10. November 1886. Z. 8160. Rn sämmtMe Gemeiklte - Vorstellungen. Das h. k. k. Handelsministerium hat durch Erlaß vom 20. September l. I. Z. 31327 eröffnet, daß dasselbe in Folge einer von der Landwirthschaftsgesellschaft in Steiermark ge stellten Anregung, betreffend Berechnung des Frachtentarifes bei Viehtransporten auf Eisenbahnen nach dem faktischen Gewichte der Thiere und nicht nach der Stückzahl, in An betracht des Umstandes, daß von den Eisenbahnverwaltungen, insoweit sie dem Resormtarise beigetreten sind, ohnedies für Zuchtvieh, falls dasselbe als solches legitimirt und als Frachtgut ausgegeben wird, eine sehr weitgehende Fracht ermäßigung tarifmäßig zugestanden wurde, sich nicht ver anlaßt fano, der Erstellung eines Tarifes für Zuchtvieh aus Basis des faktischen Gewichtes zuzustimmen. Dagegen hat die Verwaltung der Südbahngesellschast, die dem Neformtarife nicht beigetreten ist und bisher Be günstigungen für Zuchtviehtransporte nur von Fall zu Fall ertheilte, sich bereit erklärt, für Zuchtvieh, welches mittelst Attestes als solches legitimirt ist, bei Beförderung als Fracht gut, ohne Rücksicht auf die zur Aufgabe gelangende Stück zahl, die gleichen ermäßigten Frachtsätze wie die dem Re- sormtarife beigetretenen Bahnverwaltungen sofort bei der Kartirung zur Einrechnung zu bringen. Es werden demnach auch auf den Linien der Süd bahngesellschaft zur Berechnung gelangen: a) für Zuchtstiere, Zuchtkühe und Zuchtkälber über 170 Kilogramm schwer ......................................... 1 58 b) für Zuchtkälber, welche nicht mehr als 170 Kilo gramm wiegen .......................................................... 0 79 v) für Zuchtschafe und Zuchtschweine .............................. 026 Kreuzer-Noten per Stück und Kilometer incl. Manipula tionsgebühr. Zu den auf Basis dieser Einheitssätze ermittelten Frachtgebühren wird rücksichtlich ungarischer Strecken noch die Transportsteuer hinzugerechnet, wogegen die Neben- gebühren gleichwie bei sonstigen Hornvieh-, beziehungsweise Schaf- und Schweinetransporten nach dem Tarifbuche der Südbahngesellschaft vom 15. December 1871 ermittelt werden. Die vorerwähnten Atteste dürfen in den im Reichs- ralhe vertretenen Königreichen und Ländern nur vom k. k. Ackerbau-Ministerium, von den betreffenden autorisirten k. k. Bezirkshauptmannschaften oder auch von Magistraten der mit eigenen Statuten versehenen Städte und wenn derlei Transporte in Stationen der Länder der ungar. Krone nach Stationen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zur Aufgabe gelangen, blos von dem königl. ung. Ministerium für Ackerbau, Gewerbe und Handel ausgestellt werden und muffen diese Atteste außer der Fertigung der vorerwähnten Behörden noch die Bezeichnung des Aufgebers und Adressaten, sowie die Auf- und Abgabsstation und die Anzahl, Rasse und Alter der Thiere enthalten. Die Gemeinde-Borstehungen werden demnach in Be folgung des k. k. Statthalterei-Erlaffes vom 28. Sept. l. I. Z. 12627/1 beauftragt, diesen Erlaß in den landwirthschast- lichen Kreisen entsprechend zu verlautbaren. Steyr, am 23. Oktober 1886. Z. 8852. Un jammMe Oememäe-VorßckMgeli, unck an. äie lwlkwürckigm Pfarrämter. Laut hohen Statthalterei-Erlaffes vom 27. Oktober 1886 Z. 13.335/IV handelt es sich um die Ausforschung der Todesdaten des StellungSpflichtigen Franz Seifert aus Thomasdorf. Nach den Angaben der Bezirkshauptmannschaft Frei- waldau in Schlesien soll der im Jahre 1866 in Thomasdorf geborene und dahin zuständige Stellungspflichtige Franz Seifert, Sohn des Inwohners Josef Seifert aus Thomas dorf und seiner Ehegattin Marie, geb. Raida, nach den Erhebungen noch in der Kindheit jedoch unbekannt wo gestorben sein. Nachdem dessen Vater um das Jahr 1868 die Heimats gemeinde verlassen hat und sich in Nieder- oder Oberöster reich und in Steiermark aufgehalten haben soll, so liegt die Vermuthung nahe, daß der Sterbeort des Franz Seifert in diesen Kronländern zu finden sein wird. Es sind daher die Nachforschungen nach dem Aufent halte des Genannten, und über den Umstand, ob derselbe etwa schon gestorben ist, einzuleiten, und ein positives Resultat, eventuell unter Anschluß eines ex ollo-Todtenscheines bis Ende November l. I. anher zu berichten. Steyr, am 6. November 1886.
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