Amtsblatt 1886/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Oktober 1886
2 daß aber der Verkauf dieser Specialitäten durch Kaufleute rc. ganz unstatthaft, und nach den bestehenden Vorschriften strenge zu ahnden ist. Dieses wird den Gemeinde-Vorstehungen in Folge Er lasses der k. k. Statthalterei vom 10. d. M. Z. 13231/V behufs Verständigung der Herren Apotheker und Kaufleute, und mit der Weisung bekannt gegeben, die Ueberwachung dahin zu üben, daß den Bestimmungen der vorerwähnten Verordnung sowol seitens der Apotheker, wie der Kaufleute auf's Genaueste nachgekommen werde. Steyr, am 18. Oktober 1886. Z. 8257. Un sämmtMe OMeimle-Vorstcklmglm mul k. st. OemlarmmlHosteN-CommMllm. Zu Folge Requisition des k. k. Dragoner-Regiments Nr. 4 in Enns ddto. 15. Oktober 1886 Nr. 2048 ist der nachbeschriebene Deserteur auszuforschen, und im Falle der Einbringung der nächsten Militär-Behörde zu übergeben. Dragoner Johann Breßlmayr aus Steyr (Stadt), Oberösterreich, geboren 1866, katholisch, ledig, Klingenschmied, Sprache deutsch, am 19. März 1886 nach der Loosreihe auf 3 Linien-, 7 Reserve- und 2 Landwehrjahre affentirt, allein desertirt, hat sich keines Verbrechens schuldig gemacht, Gegend der Flucht unbekannt; Maß in Centimeter 1.665; Statur klein, Haare blond, Stirn breit, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase proportionirt. Mund proport., Kinn proport., Gesicht oval. Besondere Kennzeichen keine; hat an Montur und sonstigen Sorten enttragen: eine rothe Feldkappe, eine Blouse, ein Sommer-Pantalon, eine Halsbinde, einen Hosen- riemen und ein paar Stallschuhe. Steyr, am 16. Oktober 1886. Z. 8210. Un jammiticke Gemeinde - Vorstellungen, null st. k. Oeusturmerie-^osteu-Commaulleu. Aus dem Gemeinde-Arreste in Weyer sind nachstehende ausweislose, polizeiliche Häftlinge entsprungen: Josef Kostal aus Ostrau. Thomas Gappmayr aus Groß-Lobming. Franz Schimek aus Deschna. Friedrich Cerha aus Prag. Julius Müller aus Klosterneuburg. Franz Schwab aus Jglau. Theodor Wohanka aus Fußdorf. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden angewiesen, nach denselben zu invigiliren und im Falle der Betretung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen und anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 17. Oktober 1886. Z. 8090. Ru sämmtMe Oememste-VorstckMgm. Auf Grund des Erlasses des h. k. k. Mnisteriums des Innern vom 3. Oktober 1886 Zahl 17876 wird im Nachhange an den hierortigen Erlaß vom 7. Oct. Z. 8012 A.-Bl. Nr. 28 bekannt gegeben, daß für die aus Oesterreich- Ungarn nach Rußland übertretenden Reisenden außer amt lichen Zeugnissen auch andere Behelfe, wie Hotelrechnungen rc. als Beweis für die Provenienz Reisender aus cholerafreier Gegend gelten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 6. d. M. Z. 13044/V in Kenntniß. Steyr, am 14. October 1886. Z. 7134. Nil sämmllicke Oememste-VorstckMgm Mll k. k. Oeallarmme-Postm-CommaNtlen. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 4. August d. I. Z. 6222 werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden angewiesen, den Aufenthalt nachstehender Militärtaxrückständler auszuforschen und im Falle eines positiven Resultates bis 30. d. M. anher zu berichten. Emerich Fuchs, Bauernknecht aus Aschach. Anton Graf, Bauernknecht aus Gams in Steiermark, möglicher Weise dermalen Postillon. Johann MitteHumer, Bauernknecht aus Oberschlierbach, Bezirk Kirchdorf. Der im - Amtsblatts Nr. 21 mit dem Erlasse vom 28. August 1886 Z. 5366 currendirte Militärtaxpflichtige Anton Keinarth aus Kremsmünster (Markt), ferner der im Amtsblatts Nr. 22 mit dem Erlasse vom 4. September 1886 Z. 6222 currendirte Josef Mairhofer aus Sierning wurden eruirt, weshalb bezüglich dieser letzteren gleichzeitig der Widerruf erfolgt. Steyr, am 10. October 1886. Z. 7794. An sämiMiüe Oememste-VorstellMgen. Zufolge hohen Auftrages der k. k. Statthalterei vom 23. v. M. Z. 13.393/IV erhalten die Gemeinde-Vorstehungen eine Abschrift des an die k. k Militär-Territorial-Commanden der im Neichsrathe vertretenen Königreiche und Länder ergangenen Erlasses des hohen k. k. Reichskriegsministeriums vom 9. September l. I. Z. 4100/krüs. betreffend die Ver zeichnung der im Jahre 1868 und 1869 gebornen Jünglinge militärischer Provenienz und der in den Militär - Matriken etwa verzeichneten Jünglinge civiler Provenienz von Seite der Militär-Seelsorger zur Kenntnißnahme. Steyr, den 8. October 1886. Adschrift der Abschrift des an die k. k. Militär - Territorial- Lommande» -er im Keichsrathe vertretenen Königreiche «nd Länder ergangenen Erlasses des k. k. Keichs - Kriegs- Miuisteriums vom 9. September 1886 Präs.-Nr. 4IÜV. In der Anlage wird den k. k. Militär-Territorial- Commanden die im Reichsgesetzblatte XI^III Stück-Nr. 135 ex 1886 verlautdarte Verordnung des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 17. August l. I. Nr. 1612/?räo.
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