Amtsblatt 1886/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Oktober 1886

Amt8-HAlutt der k. k. RezirkshauptmannschM 8lM'. Ur. 28. Steyr» am 10. Oktober 1886. Z. 7299. Nn sämmMe GMemcke - VoHebMgm Mll k. k. Omilarmme-Postm-Comnmilllen. Der nach Garsten zuständige Knecht und Taglöhner Florian Schlader, ist von dem k. k. Kreisgerichte St. Pölten mit Urtheil vom 28. August 1886 Z. 3608 wegen Ver ­ brechens des Diebstahles und Uebertretung des Z 6 des Gesetzes vom 24. Mai./ 1886 Nr. 89 R.-G.-Bl. zu 15 Monaten schweren.Kerkers verurtheilt worden. Hievon geschieht unter Hinweisung auf den hieramt- lichen Erlaß vom 12. Juli 1886 Z. 5731 im Amtsblatts Nr. 20 mit dem Bemerken die Verlautbarung, daß die über den Genannten bereits rechtskräftig verhängte Polizeiaufsicht durch dessen Strafhast lediglich unterbrochen wird und nach dem Ende derselben wieder einzutreten haben wird. Steyr, am 14. September 1886. Z. 1315/B.-Sch.-R. Rn sämmitilke KöuMiimgm. Mit dem Erlasse des k. k. Landes-Schulrathes vom 3. d. M. Z. 2433 wurde Folgendes eröffnet: „Nachdem es in letzterer Zeit wiederholt vorgekommen ist, daß von den Bezirksschulräthen nicht gehörig instruirte Gesuche der ihnen unterstehenden Lehrpersonen um die I. Quinquennalzulage dem k. k. Landes-Schulrathe vorgelegt wurden und dadurch eine Verzögerung in der Erledigung solcher Gesuche und eine unnöthige Vermehrung der Geschäfte herbeigesührt wurde, wird der Bezirks-Schulrath aufgefordert, sämmtliche Lehrpersonen des Bezirkes neuerlich im Sinne des Landes-Schulrath-Crlasses vom 4. Mai 1885 Z. 1110 bis 1127 zu belehren, wornach bei Gesuchen um die I. Qmn- quennalzulage nicht allein das Anstellungsdekret, sondern auch die bezügliche Gehaltsanweisung beizuschließen ist, und sind allsällige nicht gehörig instruirte Gesuche vom Bezirks-Schul- rathe zur Ergänzung zurückzustellen und nicht erst dem k. k. Landes-Schulrathe vorzulegen." Dieses wird den Schulleitungen zur eigenen Be- nehmungswiffenschaft, dann zur Verständigung des unter ­ stehenden Lehrpersonals bekannt gegeben. K. k. Bezirksschulrats) Steyr am 23. September 1886. Z. 7473. Nn sämmMe Gemmule-OorMmW mul k. k. OemlarmerieGostm-CommM Es ist die Ausforschung nach dem militärtaxpflichtigen, beständig in Oberösterreich als Vagant herumziehenden Anton Weber, Weißgärber, geboren 1856, zuständig nach Hadres Bezirke Oberhollabrunn in Niederösterreich, durchzuführen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Commanden werden daher beauftragt, die Nachforschung über den Aufenthalt des Genannten einzuleiten, eventuell zu diesem Behufe anher zu berichten. Ein wie immer geartetes, positives Resultat ist sogleich anher zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 21. September 1886. Z. 7626. Un sämmMle Oememcke - VorMungm. Ich bringe nachstehende Kundmachung der k. k. Statt ­ halterei behufs Verlautbarung unter den dortigen Schmiede ­ gesellen zur Kenntniß. Steyr, am 24. September 1886. Z. 12278/V. Kundmachung betreffend die II. diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Auf Grund der Verordnungen des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.-G.-BI. Nr. 18) und vom 24. April 1880 Z. 1194 wird bekannt gegeben, daß die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage am 16., 17. und 18. November l. I. von der oberösterreichischen Prüfungscommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden wird. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbstständigen Betriebe eines Husschmiede- gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre, mit dem Lehrzeugniffe (Lehrbriefe) und der Nachweisung einer mindestens dreijährigen Verwendung als Hufschmied ­ geselle belegten Gesuche bis 25. Oktober l. I. im Wege der politischen Bezirksbehörde an die k. k. Statthalterei in Linz einzusenden. Linz, den 15. September 1886. Der k. k. Statthalter: Weber w./p.

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