Amtsblatt 1886/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1886
4 am 4. Finger der rechten Hand ehemals ein Ring getragen worden sein. Es fanden sich nirgends Zeichen von Ver letzungen, die auf eine äußere Gewaltthat schließen ließen, vor. Die Leiche war bekleidet mit einem schwarzen Stoffe besserer Qualität (Kammgarn?), der kurze Rock und die Weste sind mit Tuch überzogenen, die Hose mit Metall- Maschinknöpfen besetzt, Hosenträger grau aus Gummistoff; Halsmasche, sogenannte Fliege, schwarz. Unter den Klei dungsstücken befindet sich ein Leinenhemd mit weiß aus genähter Marke A. C., ferner eine mit Bändern geknüpfte weiße Baumwollunterhose, an den Füßen befanden sich neue, gut gearbeitete Schuhe aus Kalbleder, sowie gestrickte Baum- wollsocken, roth gemerkt A. C. 5. In der rechten Rocktasche befand sich ein weißes Sacktuch mit den Buchstaben A. I. D. weiß gestickt. Außerdem wurde bei der Leiche ein kleines schwarz ledernes Geldtäschchen mit rundem Messingbeschlag und dem Inhalte von Scheidemünzen und zwar 2 Stück L 20 kr., 7 Stück ä 10 kr. und 24 Kupferkreuzer gefunden. Aus dem Befunde ist anzunehmen, daß der Mann, dem die Leiche angehörte, in gut situirten Verhältnissen lebte; daß die Leiche circa l4 Tage, längstens 3 Wochen im Wasser lag, aus einem Seitenarme der Donau herstammen dürfte und der Mann möglicher Weise bei einem Wolken- bruche oder Hochwasser verunglückt ist. Sämmtliche Kleidung ist mit feinem und grobkörnigem Bachsand angefüllt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden behufs Nachforschung über die Provenienz und Identität des Ertrunkenen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, im Falle eines positiven Resultates sofort anher Bericht zu erstatten. St ehr, 6. September 1886. Z. 7213. Nn sammTiike Oememcke - Norßcklmgm Mil k. k. Omilarmerie-Postm EM Zu Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 29. August 1886 Z. II.240/IV wurde der im hiesigen Amtsblatts Nr. 13 8nb Z. 3601/1886 currendirte Stellungspflichtige Carl Ferri des Bezirkes Pola bereits eruirt und ist daher dessen weitere Jnvigilirung zu sistiren. Steyr , am 7. September 1886. Z. 1051/Str. Nn sämmMle OeniemAVorstcklmgm. Laut Erlasses der k. k. Finanz-Direction in Linz vom 23. v. M. Z. 9979/11 hat das h. k. k. Finanz-Ministerium mit dem Erlasse vom 12. Juni 1886 Z. 8576 im Einver nehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern und des Handels eröffnet, daß die k. k. Steuerämter zur Einhebung und zwangsweisen Hereinbringung der zur Bestreitung der Erfordernisse der Genossenschaften auf die Mitglieder der selben nach dem statutenmäßig festgestellten Maßstabe um- gelegten Beiträge auf Grund des ß 115 des Gesetzes vom 15. März 1883 R.-G.-Bl. Nr. 39 von den politischen Be hörden nicht verpflichtet werden können, da die bezogene Gesetzesstelle lediglich die Eintreibung der Genossenschafts beiträge im Verwaltungswege gestattet, bezüglich der Ein hebung derselben hingegen keine Anordnung enthält, erstere aber nach Z 3 der kais. Verordnung vom 20. April 1854 R.-G.-BI. 96 von den politischen Behörden in der daselbst vorgezeichneten Weise zu bewirken ist, und demnach eine Jnanspruchname der Steuerämter in dieser Richtung aus geschlossen erscheint, wogegen die Einhebung der Genossen schaftsbeiträge eventuell die Ausweisung der Rückstände zur Veranlassung der exekutiven Eintreibung der Genossenschaft selbst obliegt. Dieses ist den Genoffenschafts - Vorständen bekannt zu geben. St ehr, am 13. September 1886. Z- 7174. Nn sämmttilke Gememlle-VorßckMlM Mll k. k. OMarmmlHoßm-EmiMMckm Laut Verständigung der h. k. k. o. ö. Statthalterei in Linz ddto. 31. August 1886 Z. 11.374/IV wurde der Stellungspflichtige Franz Stöger aus Prambachkirchen im Bezirke Grünburg eruirt. Es wird daher dessen Currendirung im Amtsblatte Nr. 19 Z. 5380 widerufen. Steyr, am 5. September 1886. Z. 7191. Nil sämmiliike Oememlle-VoHcklmgm Mit k. k. Oömlarmme-Moffm-EommMm. Zur Nachstellung in Vormerk hastet h. ä. der in Simmering bei Wien im Jahre 1866 geb. Johann Gruber, Fleischergeselle aus Thanstetten. Derselbe ist von mittlerer Statur, schmalem Gesichte, hat blonde Haare, graue Augen, dunkelblonde Augenbrauen, gewöhnlichen Mund, spitzige Nase, ist bartlos und ohne be sondere Kennzeichen. Derselbe spricht einen ausgesprochenen Wiener Dialekt und hat ein äußerst geistiges rasches Benehmen mit kurzer Entschiedenheit. Als Genannter am 5. Mai dieses Jahres mittelst Schub nach Thanstetten überstellt wurde, trug er einen glatten, weichen, schwarzen Filzhut, einen braunen Winter überzieher, etwa bis zum Kniegelenk reichend, und eine schwarze Stoffhose, am Fuße war er mit schwarz-ledernen Stiefletten bekleidet. Im Eruirungsfalle ist Johann Gruber behufs Er füllung seiner Stellungspflicht im Schubwege an seine Heimatsgemeinde Thanstetten zu überstellen. Steyr, am 14. September 1886. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschait Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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