Amtsblatt 1886/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. September 1886
4 Z. 7056. Rn sämmiMe Oememäe-VorstckMM unä k. k. Gelitlarmme-Posteil-Commanäen. Nachdem der im Amtsblatt Nr. t7 sub Z. 4843 ex 1886 currendirte Ersatzreservist Johann M. Dumforth zufolge h. Statthalterei-Erlasses vom 28. August 1886 Z. 1096 1/IV ausgeforscht wurde, erfolgt hiemit dessen Widerruf. Steyr, am 1. September 1886. Z. 6981. Nn sämmtliche Gemeimte-Vorjteklmgm. Anläßlich des Auftretens der Cholera in Trieft und Fiume hat das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidi gung mit dem Erlasse vom 16. Juli l. I. Z. 10934 die Abhaltung der heurigen Hauptwaffenübung bei den drei küstenländischen Landwehr-Schützen-Bataillonen dir. 72, 73 und 74 sistirt und angeordnet, daß die in auswärtigen Landwehr - Bataillons - Bezirken sich aufhaltenden Landwehr männer der gedachten Bataillone die Waffenübung bei den, ihrem Aufenthaltsorte zunächst gelegenen Landwehr-Bataillonen abzuleisten haben ; ferner, daß jene Landwehrmänner fremder Bataillone, welche sich im österreichischen Küstenlands und in Fiume aufhalten, zur Waffenübung Heuer nicht einberufen, beziehungsweise nicht zu ihren Bataillonen abgesendet werden dürfen. Dieß wird in Folge h. Statthalterei - Erlasses vom 24. September 1886 Z. 9962/1 V zur Verlautbarung be kannt gegeben. Steyr, am 30. August 1886. Z. 6657. Rn sämmtlichst Ostmemäe - WlAMmgm. Anton Panek, geboren im Jahre 1858, lediger Schneider, zuständig zur Gemeinde Ziering, hat im Jahre 1885 zweimal und im Laufe des Jahres dreimal in mehreren öffentlichen Krankenhäusern Steiermarks Unterkunft gefunden und namentlich hat er die Spitäler in Judenburg, KnRelfeld und Bruck a/d. Mur in Anspruch genommen. Derzeit ist Panek im öffentlichen Krankenhause in Knittelfeld in Verpflegung. Da die Vermuthung nahe liegt, daß Panek die Krank heiten simulirt und da derselbe ein arbeitsscheuer Mensch ist, werden die Gemeinde - Vorstehungen zu Folge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 9. d. M. Z. 10,379/11 auf das Vorkommen dieses Menschen mit der Weisung auf merksam gemacht, denselben nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftigkeit in die Krankenpflege aufnehmen zu lassen, demselben auch ohne nachgewiesene Nothwendigkeit keine Geldunterstützungen zu gewähren, vielmehr denselben im Falle der Arbeits- und Ausweislosigkeit nach den be stehenden Normen zu behandeln und dessen Abschiebung in die Heimat einzuleiten. Steyr, am 29. August 1886. Z. 6855. Nil sämmtlilke Oememäe-VoHckMgm imä k. k. OMarmme-Posteil-Eommanä^ Zu Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 13. Aug. l. I. Z. 10602/1 V wurde am 12. März 1866 zu Marchtrenk, Bezirk Wels, ein gewisser Johann Weinhäupl, außer ehelicher Sohn der nach Lohnsburg zuständigen Maria Weinhäupl geboren und wurde derselbe zur Zeit der dies jährigen Stellung in das Verzeichnis der „gänzlich Unbe kannten" der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ried ausgenommen. Die daselbst über den Aufenthalt der Maria Wein häupl und ihres Sohnes Johann gepflogenen Nachforschungen haben bisher kein positives Resultat ergeben und liegt nur die Vermuthung nahe, daß letzterer gestorben sei. Es ergeht demnach der Auftrag die Nachforschungen nach dem Aufenthalte des Genannten und über den Umstand, ob derselbe nicht etwa anderweitig der Militärstellung unter zogen wurde oder gestorben ist, einzuleiten und das Er gebniß derselben bis Ende September l. I. anher zu be richten. Steyr, am 2.6- August 1886. Z. 6623. Rn, sämnMkke Gememäe-VMeälmgm. Laut des Berichtes des k. k. Bezirkshauptmannes in Prestitz vom 1. März 1886, Z. 3029, nimmt der im Jahre 1850 geborene, nach BreZkowitz, Prestitzer Bezirk, zuständige, mit dem Militärabschiede vom 31. Dezember 1882 versehene Hammerschmiedgehilfe Josef Hokky die Verpflegung in verschiedenen öffentlichen und Privat-Spitälern in- und außerhalb des Landes, wie zuletzt in Oberösterreich und Salzburg als Krankheitssimulant in Anspruch, wodurch theils dem Landesfonde, theils der Heimatsgemeinde ungerecht fertigte Kosten erwachsen^ In Folge des Erlasses des h. k. k. Mnisteriums des Innern vom 2. August d. I. Z. 13631 werden die Ge- meinde-Vorstehungen über Auftrag der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 9. d. M. Z. 10380/11 auf das Vorkommen dieses Vaganten mit der Weisung aufmerksam gemacht, den selben im Betretungsfalle nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftigkeit in die Krankenpflege zu überstellen, viel mehr denselben nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften als einen arbeitsscheuen Vaganten zu behandeln. Steyr, am 29. August 1886. Schonzeit des Wildes und der Fische. Im Monate September dürfen nicht geschossen werden: Auer- und Birkhähne und -Hennen, Biber und Dachse, weibliches Roth- und Dammwild, Wildkälber und Rehkitz böcke, dann Gems- und Rehgaise. Im Monate September dürfen alle Fischgattungen sowie Krebse gefangen werden. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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