Amtsblatt 1886/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. September 1886

2 einen Stellvertreter ausüben läßt, als auch dem Pächter oder Stellvertreter desselben, die aus der Mitgliedschaft zu einer Genossenschaft entspringenden Rechte und Pflichten znzuerkennen. Es wird daher der Gewerbsinhaber und sein Pächter oder Stellvertreter nur als eine Person angesehen und somit auch der Pächter oder Stellvertreter nicht verpflichtet werden können, überdieß noch für ihre eigene Person der Genossen ­ schaft als Mitglied beizutreten. Dieses wird in Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 8. v. M. Z. 9956/l den Gemeinde-Vorstehungen zur Wissen ­ schaftsnahme und Verständigung der Genossenschaftsvorstände behufs der Darnachachtung bekannt gegeben. Steyr, am 3. September 1886. Z. 6856. An sammklilkv Oembimle-VockellMgen Mit k. k. OMalMme-Postm-CommMl^ Die mit dem h. a. Erlasse vom 27. Oktober 1885 Z. 7695 im Amtsblatts Nr. 30 vom vorigen Jahre be ­ schriebene Bertha Lichtenberger dürfte mit ihren Kindern Aloisia, Anna, Martin, Elisabeth und Johann in Gesellschaft des Musikers Anton Herzenberger aus Gais in Tirol und des Giuseppe Ferrari aus Cles in Tirol herumziehen. Anton Herzenberger und Giuseppe Ferrari sind beide mit Pässen und zwar ersterer mit einem solchen von Brunneck, letzterer von Cles versehen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zu Folge h. Erlasses der k. k. v. ö. Statthalterei vom 15. d. M. Z. 5699 und 6161/Il mit der Weisung in die Kenntniß gesetzt, bei allfälligem Vorkommen der Bertha und Aloisia Lichtenberger (letztere fälschlich auch Herzenberger genannt) diese beiden Individuen über ihre und der Eltern Herkunft, Heimatverhältnisse und Zuständigkeit und ihren gewöhnlichen Wohnsitz, und über die allenfalls an selbe ertheilten Heimats- oder Reisedocumente und ebenso auch Anton Herzenberger darüber, was ihm dies- falls bekannt ist, eindringlichst einzuvernehmen und darüber sofort anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 28. August 1886. Z. 6957. All sämnMlke Okmemlle-VorMMgm Mit k. k. GelMlMme-Poßeil-CommM^ Zu Trieft hat sich eine sichere Johanna Bayer (Bauer) ungefähr 20 Jahre alt, an den Stadtmagistrat mit der Bitte um Ausfindigmachung ihrer ihr unbekannten Eltern gewendet. Dieselbe vermuthet in Trieft geboren und dem Findel- hause übergeben worden zu sein, ist jedoch nicht in der Lage anzugeben, wann dies erfolgt sei. Nach ihrer weiteren Angabe wäre sie in der Zeit von ihrem 4. bis 16. Lebensjahre bei den Hausirern Maria und Josef Schreiner oder Schwaiger in Pflege gestanden, mit welchen sie die Märkte und Plätze von Salzburg, Ober- und Nieder-Oesterreich, Steiermark, Krain und theilweise auch von Ungarn bereist hätte, ohne indessen in dem einen oder anderen Orte besagter Länder einen stabilen oder längeren Aufenthalt genommen zu haben. Wegen der von Seite der genannten Eheleute er ­ fahrenen Mißhandlungen wäre die Bayer vor ungefähr 3 Jahren von denselben weggezogen und hierauf von dem einen Orte zum andern gewandert, überall den einen oder anderen Dienst leistend, bis sie des Wanderns müde, nach Trieft kam, in der Hoffnung, hier ihre Eltern zu finden. Wo und bei wem sie in den letzten 3 Jahren gedient, vermochte dieselbe nicht näher anzugeben. Die vom Stadtmagistrate in Trieft gepflogenen Er ­ hebungen ergaben nur, daß am 21. April 1866 dem dortigen Findelhause eine sichere Johanna Bayer übergeben wurde, welche jedoch schon am 5. Juli desselben Jahres mit Tod abgegangen ist. Mit Rücksicht darauf erscheint die Identität mit dieser ausgeschlossen. Alle übrigen, theils bei der Spitalsverwaltung, theils beim anagraphischen Amte ge ­ pflogenen Erhebungen nach der Herkunft der mehrgenannten Bayer blieben erfolglos, so daß nunmehr nur noch die Mög ­ lichkeit vorhanden ist, die zur Feststellung der Herkunft der ­ selben erforderlichen Daten von den obgenannten Hausirern in Erfahrung zu bringen. Da nun die Hausirer Schwaiger (oder Schreiner) in Oberösterreich, wo sie durch längere Zeit hausirt haben sollen, vielleicht nicht unbekannt sein dürften, so werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden aufgefvrdert in Folge h. Statthalterei- Erlasses vom 16. August l. I. Z. 10757/kl die entsprechen ­ den Erhebungen vorzunehmen und über alle positiven sach ­ dienlichen Daten, namentlich auch über den Aufenthalt der Hausirer Schweiger oder Schreiner anher binnen 3 Wochen Bericht zu erstatten. Steyr, 31. August 1886. Z. 7052. All sämliMäie Gemeint-VorstckM^ Mil k. k. Gmllarmem-PHm-EomiM Ferdinand Stark, im Jahre 1859 geboren, ledig, Bäckergehilfe und Reserve-Infanterist des 91. Infanterie- Regimentes, nach Steyr zuständig, wurde laut Mittheilung der Stadtgemeinde - Vorstehung Steyr für die Dauer von sechs Monaten, d. i. bis 24. Februar 1887 unter Polizei ­ aufsicht gestellt. Hievon geschieht zur Darnachachtung bei allsälligem Vorkommen desselben die Verlautbarung. Steyr, am 3. September 1886. Z. 531 L.-W. An. sämuMike Oememltk-VorstcklliWn,. In Folge Zuschrift der k. k. Landwehr-Evidenthaltung Air. 7 in Wels werden die Gemeinde-Vorstehungen ange ­ wiesen, Nachstehendes durch öffentlichen Anschlag und in sonst geeigneter Weise sogleich zur allgemeinen Kenntniß der Landwehrmänner, sowol des eigenen als auch fremder Landwehr-Bataillone zu bringen. Für die Landwehrmänner des eigenen und der fremden Landwehr-Bataillone werden Heuer die Controls-Versamm- lungen mit Ausnahme jener, welche in diesem Jahre der Waffenübung beigewohnt resp, eingerückt waren, stattfinden wie folgt: Zu Weyer in Herrn Gramer's Gasthause am 4. October 1886 um 9 Uhr Vormittags für die Landwehrmänner des Gerichtsbezirkes Weyer;

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