Amtsblatt 1886/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. August 1886

4 Brandschaden decken und jedenfalls nicht im entferntesten dazu hinreichen, den Betroffenen den nunmehr erforderlichen feuersicheren Aufbau der abgebrannten Häuser zu ermöglichen. Der Brandschade von den 3 vorstehend erwähnten großen aufeinander gefolgten Bränden in der Stadt Schwanen- stadt beträgt 92.661 fl. und sind alle localen Quellen, aus welchen den von dem jüngsten Brande Getroffenen Hilfe hätte zufließen können, versiegt. Bei den obwaltenden Verhältnissen fand das h. k. k. o. d. e. Statthalterei-Präsidium mit dem Erlasse vom 24. d. Z. 1923 zur finanziellen Unterstützung der Verunglückten eine allgemeine Landessammlung anzuordnen, in Folge dessen die Gemeinde - Vorstehungen eingeladen werden, wegen der Durchführung dieser Sammlung das Nöthige sofort im Ein ­ vernehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern zu veranlassen und die eingehenden Beträge längstens bis Ende September d. I. anher zu senden. Steyr, am 28. August 1886. Z. 1189/B.-Sch.-R. Na sämmtlM KMlMmlM. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 10. d. M. Z. 2246 ist der k. k. Bezirksschulrath ermächtigt worden, jenen Lehrpersonen, welche an der am 6. und 7. September 1886 zu Wien stattfindenden Vollversammlung des deutsch ­ österreichischen Lehrerbundes theilzunehmen wünschen, über deren Ansuchen für die genannten Tage Urlaub zu ge ­ währen. Dieses wird zur Darnachachtung bekannt gegeben. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 18. August 1886. KMmesm. Bei der im Monate August l. I. stattgehabten Sitzung des k. k. Bezirksschulratbes Steyr kamen nachfolgende Gegenstände zur Verhandlung: Der Vorsitzende machte Mittheilung von dem au den k. k. Landesschulrath gestellten Ersuchen um Ermächtigung zur Ver ­ wendung von Lehramtscandidaten auswärtiger Lehrerbildungs ­ Anstalten ; auf Grund der Genehmigung des k. k. Landesschulrathes wurde eine Aushilfslebrkraft für Sierning bestellt und Supplirung der Unterlehrerposten in Ried und Ternberg verfügt; auf Grund der eingeholten Ermächtigung zur Enthebung des zum Fachlehrer in Ottakring ernannten Unterlehrers von Lausa wurde die Amts- verfügnng an den Ortsschulrath getroffen und zur Wiederbesetzung des erledigten Postens die Concurs - Ausschreibung eingeleitet. — Dem Lehrer in Krühub wurde krankheitshalber über gestelltes Ansuchen ein dreimonatlicher Urlaub gewährt, der Unterlehrerin in Sierning wegen fortdauernder Erkrankung der bisherige Urlaub auf weitere sechs Wochen verlängert. — Der Unterlehrer von Ried wurde zur Dienstleistung nach Krühub berufen. — Das ergänzte Gesuch des beurlaubten Lebrers aus Tbaustetteu um Versetzung in den bleibenden Ruhestand wurde mit dem Anträge auf Gewährung und Zuerkennung des normalmäßigen Gehaltsantheiles als Ruhe ­ genuß an den k. k. Landesschulrath geleitet. — Die Bitte einer Unterlehrerin um Gestaltung ihrer provisorischen Verwendung au einer Schule außerhalb des Schulbezirkes wurde dem k. k. Landes- schulrathe zur Beschlußfassung unterbreitet. — Das Einschreiten der Unterlehrerin in Wartberg um Anweisung der zweiten Quinquennal- zulage wurde unterstützend dem k. k. Landesschulrathe vorgelegt. — Der Bericht eines Ortsschulrathes über eine angegebene Pflicht ­ verletzung seitens eines Lehrers hat die Erledigung dahin gefunden, daß die Beschwerde als unbegründet erkannt worden sei. — Die gegen einen Unterlehrer vorgebrachte Beschwerde wegen ungesetzlicher Bestrafung eines Schulkunden wurde dem Beklagten zur Recht- fertignngs - Aeußerung zugesertigt. — Der Bericht des Lehrers zu Wartberg in Betreff des von ihm abgehaltenen Fortbildungskurses wurde behufs der Erstattung der Anzeigen über das Fortbildungs ­ wesen im Bezirke dem Herrn k. k. Bezirks - Schuliuspector zuge ­ wiesen. — Das von dem Vorsitzenden aufgenommene Protocoll in Angelegenheit der Ermittlung entsprechender Räume zur Anlage eines Sommer - Turnplatzes und eines Schulgartens bei dem neuen Schulgebäude in Thanstetten wurde nach eingeholter Zustimmung des k. k. Bezirksarztes zur befriedigenden Wissenschaft genommen. — Dem Laudesausschuße ist die gewünschte Auskunft bezüglich jener Schulen, für welche ein gemeinschaftlicher Ortsschulrath bestellt ist, ertheilt, ferner die Frage beantwortet worden, ob jede betheiligte Gemeinde durch wenigstens ein Mitglied in den betreffenden Ortsschulräthen vertreten sei. - Die von einem Ortsschulrathe gemachte Anfrage, ob der wegen Verbrechen des Wilddiebstahls zu mehr- monatlicher Kerkerstrafe verurtheilte Ortsschulraths - Obmann - Stell ­ vertreter auch in Hinkunft seine Function versehen kann, wurde verneint. — Das Ansuchen des Ortsschulrathes Hall wegen Verlegung der zweiwöchentlichen Ferien auf die Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Jänner jeden Jähres hatte eine bewilligende Erledigung zur Folge; die von der Schulleitung Neuhofen verlangten Auskünfte bezüglich des Handarbeitsunterrichtes wurde dem Landesausschusse mitgetheilt. — Die in Folge Intervention des k. k. Bezirksschulrathes Vöcklabruck eingesendete Rechtfertigungsäußerung der Schulleitung in Sch ... in Betreff des Vorganges bezüglich der Uebersiedlung eines Schülers wurde zur Kenntniß genommen und die mit anher gelangte Schulnachricht der Schulleitung Kremsmünster zum Amts ­ gebrauche zugesendet. — Die Ausschließung eines Schülers, dessen Anwesenheit in der Schule Kematen den Unterricht der Schüler beeinträchtigt, wurde mit dem Beisätze genehmigt, für die Ertheilung des Privatunterrichtes desselben auf Kosten der Zuständigkeitsgcmeinde Sorge zu tragen; anbelangend den Vorschlag des Ortsschulrathes, diesen Schüler in ein Waisen ­ haus zu unterbringen, bat der k. k. Bezirksschulrath erklärt, nicht in der Lage zu sein, dies zu veranlassen. — Von zwei Gesuchen aus dem Schulsprengel Thanstetten um Entlassung von Schülerinen aus der Schulpflicht ist das erste gewährt, bezüglich des zweiten eine weitere Erhebung nothwendig erkannt worden. — Der Landes- schulraths'Erlaß, womit die hohe Ministerial-Verordnung, betreffend die Zuläffigkeit der Revision der Schülerbibliotheken seitens des Bezirksschulrathes durch seine eigens dazu bestimmten Mttglieder intimirt wird, wurde zur Kenntniß genommen und haben an die Schulleitungen Weisungen Hinauszugehen behufs Ergänzung der Cataloge durch Beisetzung der Provenienz bei jedem einzelnen Buche und fallweiser Bekanntgabe aller Zuwächse an Büchern, dann wegen Beuehmung des Lehrpersonales hinsichtlich der Auf ­ führung über Bolksbibliothekeu. — Die eiugelangten Schul- versäumnißausweise wurden der vorschriftsmäßigen Prüfung unter ­ zogen, — Zur Ergänzung des vorletzten Berichtes über das Schulwesen wird angeführt, daß bei der Sitzung am 27. Juli d. I. auch die Bewerbungsgesuche um die erledigte Schulleiterstelle in Sierninghofen der Amtshandlung unterzogen wurden und die Reihung der Bewerber stattfand. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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