Amtsblatt 1886/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. August 1886
4 arbeitete, und im Frühjahre 1881 auf dem Wege nach Polen sich befand. Er dürfte sich vermuthlich in irgend einem Steinbruche, oder bei Bahnbauten, oder einer sonstigen Bauunternehmung in Arbeit befinden. Derselbe ist laut hohen Statthalterei-Erlasses vom 20. v. M. Z. 7057/11 auszuforschen und ist vorkommenden Falles dessen gegenwärtiger Aufenthalt oder Zweckdienliches zur Erforschung desselben sofort anher zu berichten. Steyr, am 6. August 1886. Das Ergebniß der Verhandluugs - Gegenstände bei der für den Monat Juli l. I. abgehaltenen Sitzung des k. k. Bezirkssckulrathes Steyr besteht im Nachstehenden: Die Erledigung des k. k. Landesschulrathes über den die Revision der Schülerbibliothesen betreffenden Bericht wurde zur Kenntniß genommen und beschlossen, daß hinsichtlich der Verwendung der von den Schulleitungen aus den Schülerbibliotheken ausgeschiedenen Bücher, dann in Betreff der Zuweisung jener Bücher, deren Inhalt für Kinder im schulpflichtigen Alter zu hoch ist, im Sinne der herabgelangten Weisung durch das bezirkshauptmannschaftliche Amts blatt die Aufforderung an die Schulleitungen geschehe. — Die von dem Vorsitzenden getroffenen Verfügungen wegen Sicherstellung des Baubeginnes der Schulerweiterung zu Sipbachzell im Monate April 1887 und wegen rechtzeitiger Zufuhr des Materials, dann das Erhebungsresultat in Betreff der Bauführung des neuen Schul- hauses in Brunndach wurden zur Kenntniß genommen, bei dem letzteren aber zugleich die beabsichtigte Legung neuer Bretter im Dachboden auf den Estrich als ein vermeidlicher Kostenaufwand erkannt, über den Bericht der Gemeindevorftehung Weyer bezüglich der Reconstruction der Abortanlage bei den dortigen Schullocalitäten wurde die Vollzugsanzeige aufgetragen, dann wegen Erweiterung der dortigen Schule um eine Classe das Geeignete veranlaßt. — Anläßlich des Schnlhaus-Neubaues in Thanstetten wurde verfügt, daß behufs Gewinnung eines Sommer-Turnplatzes und eines Schulgartens das nöthige Flächenmaß käuflich erworben werde. — Die Schulbeschreibungsacten von Losensteiu, Sipbachzell, St. Marien, Gleink, Allhaming, Thanstetten, Gaflenz, Pfarrkirchen, Neuhosen, Garsten, St. Ulrich und Unterlaussa wurden geprüft und nach deren Durchsicht den betreffenden Ortsschulräthen unter Beifügung specieller Bemerkungen nach Losenstein, Gleink, Thanstetten und Unterlaussa zurückgestellt, nach Unterlaussa aber auch wegen ungerechtfertigter Entziehung zweier schulpflichtigen Mädchen vom Schulbesuche die Amiserinnerungen hinausgegeben. — Bon zwei Gesuchen aus dem Schulsprengel Kremsmünster um Versetzung von Schülern in den gekürzten dreistündigen Unterricht des achten Schuljahres wurde einem Gesuche willfahrt, das zweite motivirt abgewiesen. — Das Ansuchen einer Partei aus dem Schulsprengel Weyer um Gewährung der Schulbesuchs-Erleichterung für eine Schülerin wurde in An betracht der sehr mißlichen Familienverhältnisse ausnahmsweise bewilligend erledigt. — Dem Kaufmanns-Lehrling R- S. wurde die vom Ortsschulrathe Kremsmüuster bevorwortete Gewährung der Schulbesuchs-Erleichterung zugestanden, jedoch der von der Schul leitung Vöcklabruck in dieser Angelegenheit beliebte Vorgang als incorrect bezeichnet und diesfalls im Wege des dortigen k. k. Bezirks- schulrathes zur Ordnungstellung dieser Angelegenheit das zweckdienliche eiugelkitet. — Die Visitiruugsbefunde des Herrn k. k. Bezirks- Schulinspectors bezüglich der Schulen Allhaming, Aschach, Dietach, Maria-Laah, Nenbosen, Thanstetten, St Ulrich und Wolfern wurden zur Wissenschaft genommen und theilweise mit Weisungen an die Schulleitungen und Ortsschulräthe erledigt, infolge der Zuschrift des löblichen Landesausschuffes, betreffend die Remunerirung des Handarbeits-Unterrichts an den Volksschulen Großraming, Harhagen, Kirchberg, Pfarrkirchen und Siermnghofen wurden im Wege der Ortsschulräthe die nöthigen Amtsverfügungen getroffen. Marie Beisl, Rosa Redl und Clara Mayr wurden in Pfarrkirchen, Weichstetten und Krühub, die beiden Ersteren als provisorische Handarbeits- lehreriuen, Letztere als Aushilfs-Arbeitslebrerin bestellt. Die Eingabe der Arbeitslehrerin in Gleink um Enthebung von diesem Posten mit Ende Angnst l I. wurde mit dem Anträge aus Gewährung an den k. k. Landesschulrath eingesendet; von der durch den k. k. Landes- schulrath erfolgten Genehmigung der Systemisirung einer Arbei s- lehrerinstelle an der zweiclassigen Volksschule zu St. Marien wurde der Ortsschulrath verständigt. Die von der k. k. Bezirkshauptmann- schaft eingeholte Aeußerung über das Bittgesuch des Unterlehrers A. P wegen Aufschub der Präsenzdienstpflicht wurde erstattet. Die Anzeige über das Ableben eines Ortsschulrathsmitglieds in Krühub und Bitte um Weisung wegen der Neuwahl wurde dahin beschiedeu, daß eine Neuwahl nicht stattzufinden, sondern der erste Ersatzmann als ordentliches Mitglied in den Ortsschulrath einzutreten habe. Zufolge der Ernennung der O. H. zur Unterlehrerin in Pfarrkirchen wurde der Concurs 'zur Wiederbesetzung der Unterlehrerstelle in Neu- stist, bann zufolge Ernennung des E. Sch. zum Lehrer in Gmundeu der Concurs zur Wiederbesetzung einer Lehrerstelle in Weyer aus geschrieben, sür die letztere Schulstation aber gleichzeitig ein absolvnter Lehramtskandidat als provisorischer Unterlehrer bestellt. Das Gesuch des Lehrers in Thanstetten um Versetzung in den bleibenden Ruhe stand wurde beamthandelt, der Uuterlehrer F. P. zur Dienstleistung nach Thanstetten berufen, der Aushilfs-Unterlehrer E. R. von Ternberg zum provisorischen Unterlebrer in Losenstein ernannt, wegen Zuwelsung einer Aushilfslehrkraft nach Ternberg erfolgte eine Berichterstattung an den k- k Landesschulrath. — Zur Wieder besetzung der Arbeitslehrerinstelle in Sierninghofen wurde die Concurs Ausschreibung veranlaßt — Die Fehlanzeigen von sieben Ortsschulräthen über ungerechtfertigte Schulverfäumnisse im Monate Juni, dann die Anzeigen von 14 Ortsschulräthen über im eigenem Wirkungskreise ertheilte Verwarnungen wurden zur Kenntniß genommen, an den übrigen Schulstatiousorten wurden theils Geld bußen, theils subsidiarisch Einschließungsstrafen verhängt. RmtsmlmerMg. Nachdem ich voraussetze, daß der den Gemeinde- Vorstehungen zugekommene Aufruf behufs Errichtung eines Radetzky - Denkmales in Wien thunlichst verbreitet und hie- durch den Bezirksinsaßen die Möglichkeit geboten wurde, von dieser beabsichtigten Denkmals - Errichtung Wissenschaft zu erhalten und eventuell die Absicht durch Beiträge zu fördern, ergeht an die Gemeinde-Vorstehungen die Amts erinnerung, die etwa eingehenden patriotischen Spenden verläßlich bis 20. d. M. an mich zu senden. Schonzeit des Wildes und der Fische. Im Monate August sind in der Schonzeit und zwar den ganzen Monat: Auer- und Birkhühner, Biber und Dachse, weibliches Roth- und Dammwild, Wildkälber und Rehkitzböcke, Gemsgaise und Rehgaise. Bis 15. August: Hasen, Hasel-, Stein- und Schnee- Hühner und Schnepfen. Im laufenden Monate dürfen alle Fischgattungen gefangen werden, ebenso die Krebse. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanusckaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucker« in Steyr.
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