Amtsblatt 1886/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. August 1886

2 leitner, Tochter des Leopold Hartleitner, Webers in Am- stetten, und der Maria, gebornen Danzer. 2. Mathias Burkhardt, geboren am 25. Juli 1866 in Urfahr Nr. 287, außerehelicher Sohn der Katharina Burkhardt, Kleidermacherin in Urfahr, Tochter des ver ­ storbenen Dionisius Burkhardt, Wirth in Graz, und der Helene, geborne Rudi, und 3. Johann Baumann, geboren am 21. März 1866 in Urfahr Nr. 252, außerehelicher Sohn der Anna Bau ­ mann, Hausbesitzerin in Linz Nr. 511, eheliche Tochter des Georg Baumann, Bauer in der Pfarre Raab, und der Crescenzia. Die bezüglichen Erhebungen sind insbesondere über den Aufenthalt der Genannten, sowie über den Umstand, ob dieselben nicht etwa anderweitig der Militärstellung unter ­ zogen wurden oder gestorben sind, zu pflegen und ist über ein positives Resultat bis 30. August l. I. anher zu berichten. Steyr, am 5. August 1886. Z. 6222. Rn sämmtliche Oemeimle-VaHelmugeu uml k. k. GenäaMerie-Postm-EommMileu. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 28. Juli l. I-, Z. 5366, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden angewiesen, den Aufenthalt weiterer nachstehender Militärtaxrückständler aus- zuforschen und im Falle eines positiven Resultates bis 30. August d. I. anher Bericht zu erstatten. Josef Mayrhofer, Vergolder aus Sierning ; Josef Gegen- huber, Knecht aus Sierning ; Johann Bartl aus Bad Hall ; Ferdinand Wagner aus Kremsmünster (Land) ; Josef Aiter- wegmair aus Kremsmünster (Land) ; Eduard Arnberger aus Pfarrkirchen; Leopold Hörtenhuber aus Rohr; Johann Fischereder aus Ried; Johann Klausner aus Med; Franz Arbacher aus Sipbachzell; Carl Amering aus Wartberg; Mathias Gebeshuber aus Wartberg; Josef Humer aus Wartberg; Gottfried Sieghartsberger, Gasthauspächter aus Reichraming; Alois Deschermeyr aus Neuhofen; Franz Salzer aus St. Wolfgang (Niederösterreich). Steyr, am 4. August 1886. Z. 6217. AnsämmtlicheGemeinde-Vorstehungenund k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Im städtischen Arreste in Feldkirch (Vorarlberg) befindet sich seit 17. Mai l. I. ein Individuum, das angibt Franz Grans zu heißen, 26 Jahre alt zu sein und mit seinem Vater gleichen Vor- und Zunamens, bis zu seinem 12. Jahre in Ungarn herumgereist zu sein, wo derselbe Geschirr ver ­ kauft haben soll. Seit jener Zeit will der Häftling durch Steiermark, Kärnten, Krain, Italien, Schweiz, Tirol, Baiern u. s. w. gezogen sein, ohne je Papiere gehabt zu haben. Seinen Geburtsort, den Tag und Ort des Todes des Vaters kennt er angeblich nicht und weiß von seiner Mutter nur, daß sie mit Vornamen Anna geheißen habe. Von einer Militärstellung wisse er nichts. Da das Individuum nach Revocirung seiner ersten erwiesenermaßen unwahren Aussage, daß er nach Fünfkirchen zuständig sei, trotz mehrmaliger Vernehmung auf diesen Angaben beharrt und nicht einen einzigen Ortsnamen sagen oder einen Anhaltspunkt geben will, der zur Eruirung seiner Zuständigkeit dienlich wäre, sich übrigens störrisch und renitent benimmt und den Eindruck eines Schwindlers macht, die Sprache desselben auf österreichische Abstammung, speciell vielleicht auf Oberösterreich oder Steiermark schließen läßt, so ergeht hiemit zufolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 26. v. M. Z. 9531/11 der Auftrag, über die Provenienz und Identität dieses Individuums überhaupt und die mögliche Angehörigkeit desselben nach Oberösterreich insbe ­ sondere eindringliche Erhebungen zu pflegen und über ein etwaiges positives Resultat bis längstens 18. d. M. anher zu berichten. Perfonsbeschreibung: Alter : 26 Jahre, Statur : untersetzt, nicht gerade sehr stark, Größe: mitte!, Haare: blonde, Bart : röthlicher Backenbart (Anflug), Gesicht : breit, blatternnarbig, Nase : spitzig, Mund und Kinn : proportionirt, Zähne: in Ordnung, klein, ohne besondere Kennzeichen. Steyr, am 6. August 1886. Z. 5960. Ro sämmtliche Gememäe-AoHeäluuM. Auf Grund des im Reichsgesetzblatte Nr. 121 ent ­ haltenen Gesetzes vom 23. Mai 1873 werden die Gemeinde- Vorstehungen aufgefordert, mit 1. k. M. unter Zuziehung zweier Mitglieder des Gemeindeausschusses die Anlegung der Geschwornenlisten pro 1887 zu beginnen und sich Hiebei die in den M 1 — 7 enthaltenen Bestimmungen des citirten Gesetzes gegenwärtig zu halten. Unter Allegirung aller Schriftstücke, welche sich auf die etwaigen Befreiungsgesuche und Reclamationen beziehen, sind diese Urlisten, zu denen sich des vorgeschriebenen Formulars zu bedienen ist, längstens bis 20. k. M. anher- zusenden. Jene Persönlichkeiten, welche wegen ihrer Verständig ­ keit, Ehrenhaftigkeit, rechtlichen Gesinnung und Charakter ­ festigkeit für das Amt eines Geschwornen besonders geeignet erscheinen, sind im Vorlageberichte namhaft zu machen. Steyr, am 4. August 1886. Z. 6239. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Im Reichsgesetzblatte vom 27. Juli d. I. 39. Stück Nr. 126 S. 349 — 350 ist eine Verordnung der hohen Ministerien des Innern und des Handels vom 17. Juli d. I. enthalten, durch welche der Verkauf des Alkaloides „HopAn" und der aus demselben dargestellten Präparate mit Einschluß des „Hopöin - Beer" mit dem Bemerken verboten wird, daß diese Artikel als Geheimmittel auch in Apotheken nicht auf dem Lager gehalten und selbst nicht gegen ärztliche Ver- fchreibung abgegeben werden dürfen. In Gemäßheit des Erlasses des hohen k. k. Mini ­ steriums des Innern vom 17. Juli d. I. Z. 12127 werden die Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. v. M. Z. 9570/V hievon mit der Weisung in Kenntniß gesetzt, die Herren Apotheker und Aerzte auf obiges Verbot ausdrücklich schriftlich auf ­ merksam zu machen. Steyr, am 2. August 1886.

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