Amtsblatt 1886/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Juli 1886
3 Z. 974/B.-Sch.-R. Nn llik HltilMilmgm. Zu Folge des Erlaffes des k. k. Landesschulrathes vom 5. Juli d. I. Z. 1174 — 1558 ist hinsichtlich der Verwendung der von den Schulleitungen aus den Schülerbiblio theken ausgeschiedenen Bücher nach der hohen Ministerial- Verordnnng vom 12. Juli 1875 Z. 315 Vorzugehen, wor- nach dieselben dem k. k. Landesschulrathe abzuliefern sind. Nur hinsichtlich jener Bücher, welche nach dem Urtheile des prüfenden Lehrers aus gar keinem anderen Grunde aus der Schülerbiöliothek entfernt worden sind, als aus dem, weil der Inhalt derselben für die Kinder im schulpflichtigen Alter zu hoch ist, wird die Zuweisung in die Local-Lehrer- Bibliothek, wenn an einzelnen Schulen eine solche bereits besteht, genehmigt; Wetters wurde hohen Orts bemerkt, es sei die Errichtung einer Bibliothek für Erwachsene, d. h. der Schulpflicht Entwachsene, aus der Zahl der ausge schiedenen Bücher als in den bestehenden Vorschriften nicht begründet unstatthaft und für den Fall sofort einzustellen, als sie verfügt worden sein sollte. Hievon werden die Schulleitungen im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 27. Mai d. I. Z. 740 (Amts- Blatt Nr. 15) zur Entsprechung mit dem Bedeuten in die Kenntniß gesetzt, daß die Bücher behufs Ueberweisung au den k. k. Landesschulrath binnen 14 Tagen hieher einzu- liefern sind. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 28. Juli 1886. Z. 5680. Ka sämliMike Gemeinde - AorftelLMgea mul k. k. OmckarMrie-Molim-CommM^ In Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 30. Juni 1886 Z. 8426/IV ist der im Jahre 1865 zu Predbol-, Bezirk Tabor, geborne Mathias Backovsky, unehelicher Sohn der Maria Backovsky aus Termeshof, bis jetzt von der Stellung ausgeblieben. Erhoben wurde, daß sein natürlicher Vater, Johann Faltus, Tischler aus Adlerkostelec, in Oester reich herumvagirt, und daß für den Gesuchten im Jahre 1879 vom Pfarramts Choustnik ein Taufschein an's Ge meindeamt Grein, Oberösterreich, eingeschickt wurde. Da anzuuehmen ist, daß der Stellungspflichtige, Mathias Backovsky irgendwo in Oberösterreich lebt, so er geht der Auftrag, die Nachforschung über den Aufenthalt des Genannten einzuleiten, und ein positives Resultat bis 30. August l. I. anher zu berichten. Steyr, am 15. Juli 1886. k.-8r. 796. UMllmalülmg betreffs Sickrrkellnng öes Brennholzes für die in Salz burg befindlichen k. k. Truppen und Anstalten für den Bedarf vom l. September 1886 bis Ende August 1887. l. Das Erforderniß besteht in 880 Kubikmetern un- geschwemmten, trockenen, gesunden Buchenholzes, welches bis Ende December 1886 in das k. k. Militär-Verpflegs-Filial- Magazjn zu Salzburg abzustellen ist; die Einlieferung kann nach Zulaß des Raumes auch früher beendet werden. — Bis Ende September 1886 müssen aber mindestens 100 Kubikmeter, bis Ende October 1886 mindestens 200 Kubik meter eingeliefert sein. 2. Die Verhandlung findet am 5. August 1886 Vor mittags um 10 Uhr im Amtslocale des k. k. Militär- Verpflegs-Filial-Magazins in Salzburg mittelst Einreichung schriftlicher Offerte statt. Mündliche Offerte, sowie Nachtrags- Offerte oder Offerte in telegraphischer Form werden nicht berücksichtigt. 3. Die schriftlichen Offerte müssen, mit einer 50-kr>- Stempelmarke versehen, an das k. k. Verpflegs-Filial-Magazin bis längstens 10 Uhr Vormittags am Tage der Verhand lung versiegelt eingesendet sein und haben auf Einlieferung des Holzes in das k. k. Verpflegs-Filial-Magazin in Salz- bürg zu lauten. 4. Jeder Offerent hat seinen: Offerte ein Vadium von 5»/« zuzulegen, welches vom Ersteher auf 10"/» als Caution zu ergänzen kommt. — Derselbe hat alle aus diesem Geschäfte erwachsenden Auslagen für Zufuhr, Auf schlichtung rc. aus Eigenem zu tragen. 5. Urproducenten, landwirthschaftliche Vereine und Gemeinden sind vom Erläge eines Vadiums und einer Caution unbedingt befreit und iverden auf die vorstehend ausgeschriebene Lieferung insbesondere aufmerksam gemacht. 6. Offerenten, welche der Verhandlungs-Commiffion unbekannt sind, haben über ihre Vermögensverhältnisse und Unternehmungsfähigkeit ein von ihrer politischen Behörde ausgestelltes Zeugniß beizubringen. 7. Jeder Offerent bleibt für seine schriftlichen Anbote vom Tage der Ueberreichung seines Offertes, das Aerar aber, erst vom Tage der erfolgten Genehmigung verbindlich. 8. Die Offerenten verzichten bezüglich der Erklärung des Aerars über die Annahme des Offertes auf die Ein haltung der im § 862 des a. b G. B. und in den Artikeln 318 und 319 des allgemeinen Handelsgesetzbuches für die Erklärung der Annahme eines Versprechens oder Anbotes festgesetzten Fristen. 9. Offerte, welche ein kürzeres als ein Jmpegno von acht Tagen enthalten, werden rückgewiesen. 10. Eine Publication der Mindestbieter nach Schluß der Behandlung wird nicht stattfinden und wird die Ver ständigung der Offerenten über Annahme oder Rückweisung ihrer Anträge, dann Rückstellung der Vadien erst nach der über den Behandlungsart erfolgten Entscheidung geschehen. II. Die näheren Bedingungen, denen sich jeder Offerent unbedingt unterwirft, sind im Bedingnißhefte für Contracts- kauf enthalten und können täglich beim k. k. Militär-Verpflegs- Filial-Magazin in Salzburg eingesehen werden. Die Berwaltungs-Commission des k. k. Militar- Berpflegö-Magazins in Linz am io. Juli 1886. Offerts Formular. Ich Endesgefertigter, wohnhaft in (Ort, Kreis), erkläre infolge Ausschreibung ddo. Linz 10. Juli 1886, das Er forderniß an Brennholz in der Station Salzburg per Kubik meter hartes Holz zu fl. kr., sage: Gulden Kreuzer, unter genauer Einhaltung der kundgemachten und der weiter im Bedingnißhefte für Contractskauf ent haltenen Bedingnisse, dann Beobachtung aller sonstigen für die Lieferung bestehenden Vorschriften in das Salzburger k. k. Militär-Verpflegs-Filial-Magazin einzuliefern und für dieses Offert mit meinem Gesammtvermögen und überdies mit dem beigelegten Vadium von fl., sage: Gulden, hasten zu wollen und verpflichte mich, im Falle
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