Amtsblatt 1886/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juli 1886
4 — Behufs der Wiederbesetzung der erledigten Schulleiter stelle in Losenstein wurde die instruirte Competenten-Tabelle unter Reihung der Competenten dem Ortsschulrathe zuge fertigt. — Von der Zuerkennung der Quinquennal-Zulagen an den Schulleiter in Reichraming, dann an die beiden Lehrer in Wolfern und Haarhagen erfolgte die Verstän digung der betreffenden Lehrpersonen. — Anläßlich der Ermächtigung des k. k. Landesschulrathes zur bedingniß- weisen Anstellung einer Aushilfs - Handarbeits - Lehrerin zu Krühub ist die Amtsverfügung geschehen und der Landes ausschuß um Fixirung der Remuneration ersucht worden. — Zur weiteren Verwendung einer provisorischen Hand arbeitslehrerin an der Schule zu Kematen ist nach erwirkter Zustimmung seitens des Landesausschusses der Ortsschulrath verständigt, an den k. k. Landesschulrath berichtet und an den Landesausfchuß eine weitere Zuschrift gerichtet worden. — Eine Note des Landesausschusses in Betreff der Remunerations-Bemessung für die Handarbeitslehrerinen an einzelnen Schulen gab Veranlassung zu einer Rück antwort und weiteren Aufklärung. — Das Gesuch der R. R. um Verleihung der Handarbeitslehrerin-Stelle in Weichstetten wurde bis zum Abschlüsse der Verhandlungen über die Höhe der Remuneration hinterlegt ; dem Ansuchen des dortigen Ortsschulrathes, den Arbeitsunterricht ganz jährig einzuführen, wurde willfahrt. — Ueber den Antrag des Ortsschulrathes St. Marien um Einführung des Hand arbeits - Unterrichtes an der dortigen zweiclaffigen Volksschule ist der Beschluß gefaßt worden, diesen Unterricht einzu führen und beim k. k. Landesschulrathe um Systemisirung einer eigenen Stelle anzufuchen. — Ueber Antrag eines Mitgliedes wurde bezüglich der Bestrafung der nicht ent schuldigten Schulversäumnisse in» Principe sich dahin aus gesprochen, die Einschließungsstrafen nur subsidiarisch zu verhängen, die Geldbußen aber herabzumindern. — Die Abweisung der Berufung der F. K. aus dem Schulsprengel Weyer und die gnadenweife Herabminderung der Geldbuße von 5 auf 2 fl. wurde dem Ortsschulrathe und der Partei intimirt, ebenso auch die Zurückweisung des Recurses des I. St. aus dem Schulsprengel Garsten. — Zu Folge der k. k. Gendarmerie-Relation über den straffälligen R. Sch. erging die zweckdienliche Weisung an den Ortsschulrath Neustift. — Aus Grund der von den Ortsschulräthen Neu- hosen und Thanstetten vorgelegten Ansuchen um Schul besuchs - Erleichterungen und um Enthebung vom ferneren Schulbesuche wird für Neuhofen willfahrt, für Thanstetten hingegen keine Folge gegeben. - Das Ansuchen einer Partei aus dem Schulsprengel Weiskirchen, daß deren Sohn die Schule in Sipbachzell besuchen dürfe, wurde bewilligt. — Die Bitte einer anderen Partei aus Grassing bei Weis kirchen um Entlassung eines schulpflichtigen Knaben aus der Schulpflicht wurde keine Folge gegeben. — Je erner Schülerin aus den Schulsprengeln Pfarrkirchen und Pucking wurde die Entlassung aus der Schulpflicht gewährt. — Zwei Parteien aus dem Schulsprengel Weyer wurden mit dem Ansuchen um Uebersetzung ihrer Kinder in den gekürzten Unterricht abgewiesen. — Anbelangend die Stempelpflicht bei derlei Ansuchen erging an die k. k. Bezirkshauptmann- schast das Ansinnen, diesfalls im Amtsblatte eine Auf klärung zu geben. — Ein Bericht des Ortsschulrathes Med erhielt die Erledigung, von der Partei M. N. den andictirten Strafbetrag einzuheben. — Die Anfrage des Ortsschulrathes Kirchberg bezüglich der Entlohnung der dortigen Arbeits lehrerin wurde dahin beantwortet, daß die diesfälligen Verhandlungen noch nicht zum Abschlüsse gelangt sind. — Die Gesuche des Lehrers in Egendorf, dann des Unter lehrers in Lausa um Zuerkennung von Quinquennal-Zulagen wurden an den k. k. Landesschulrath geleitet. — Die Ab- senten-Ausweise wurden der gesetzlichen Prüfung unterzogen, die Fehlanzeigen und die von den Ortsschulräthen im eigenen Wirkungskreise ertheilten Verwarnungen zur Kenntniß ge nommen, an 13 Schulstationen theils Geldbußen, theils Ein- schließungsstrafen verhängt. — Der Inhalt der von dem Herrn k. k. Bezirks - Schulinspector vorgetragenen Berichte über die Visitirungen der Schulen in Egendorf, Kleinreifling Mühlbach, St. Marien, Neustift und Unterlaussa gab Anlaß zu Weisungen an das Lehrpersonale und an die Ortsschulräthe. — Die Schulbeschreibungsaclen wurden theils meritorisch erledigt, theils zur Ergänzung und weiteren Berichterstattung zurückgestellt. — Schließlich wurde angeordnet, daß die Schulleitungen die Kataloge über Schülerbibliocheken im Original bis 15. Juli neuerlich an den k. k. Bezirks-Schul- rath vorlegen sollen. Rmismimeimng an sämmMie KMlMngen. Mit Bezug auf den vorstehenden Aufsatz über das Schulwesen werden sämmtliche Schulleitungen angewiesen, innerhalb des erwähnten Termins die Schülerbibliotheks Kataloge an den k. k. Bezirksschulrath einzusenden. Auswärtige Nmtstage. Im III- Quartale werden die auswärtigen Amtstage abgehalten werden wie folgt: In Kremsmünster am 31. Juli und am 7. September um 9V- Uhr Vormittags. In Neuhofen am 2. August und am 4. September um 9 Uhr Vormittags. Für den Gerichtssprengel Weyer: In Weyer am 19. Juli und am 30. August, 10 V- Uhr Vormittags; in Losenstein am 16. August um 9 Uhr Vormittags. Schonzeit des Wildes und der Fische. Im Monate Juli dürfen nur männliches Roth- und Dammwild, Rehböcke, Wildgänse, Wildenten, Sumpf- und Wasservögel, dann vom 15. Juli an auch Gemsböcke ge schossen werden. Im Monate Juli können alle Gattungen Fische ge fangen werden; es dürfen jedoch nach 8 14 des Fischerei- Gesetzes während des ganzen Jahres nachstehende Fisch- und Krebsgattungen weder feilgeboten, noch in Gasthäusern ver abreicht werden: Bärschlinge und Bodenrenken (Ridlinge und Kröpflinge) unter 15 Centimeter; Forellen, Asche, Saiblinge, Renken, Rheinanken; Rutten, Schleie, Zingel, Seiler (Frauen-Närfling) und Barben unter 20 Centimeter ; Hechte, Schille, Karpfen unter 25 Centimeter; Huchen, Lachse (Seeforellen, Lachsforellen), Welse und Aale unter 40 Centimeter; rothscheerige Krebse unter 12 Centimeter; Krebse befinden sich im Juli nicht in der Schonzeit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannsckast Steyr. — Haas'sche Buchdruckern in Stepr.
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