Amtsblatt 1886/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juli 1886

3 Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 5. December 1883 Z. 13.051 allgemein verlautbart. Uo« der k. k. o. ö. Statthaiterei Linz, den 15. Juli 1886. Der k. k. Statthalter: Weber w./p. Z. 5380. Rn, sättiiiitMe Oememlle-AoHeliimgm Mil k. k. Genllarmerie-Pojim.EommMllm. Im Nachhange zur hierämtlichen Currendirung Z. 4806 im Amtsblatts Nr. 17 wird in Folge hohen Statthalterei- Erlasses vom 26. Juni 1886 Z. 8090/1 mitgetheilt, daß es möglich ist, daß, wie die Gemeinde - Vorstehung Pram- bachkirchen nun berichtet, der currendirte Franz Stöger, 1864 geboren, nach Prambachkirchen zuständig, sich mit dem auf den Namen seines Stiefvaters Georg Aigner (1836 ge ­ boren, Maurer) lautenden Arbeitsbuchs ddto. Prambach ­ kirchen 2. März 1873 Z. 12 unter dem Namen Aigner herumtreibt. Steyr, am I. Juli 1886. Z. 5209. Rn säiimMcke Oemi'mcke-VolKeklmgm. Behufs sofortiger Verständigung der Herren Aerzte und Apotheker, dann sämmtlicher Krämer wird in Folge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. v. M. Z. 7255/l Nachstehendes verlautbart: Es ist zur Kenntniß des Ministeriums des Innern gebracht worden, daß durch die Verabreichung des Absudes eines Thee's, welcher in Niederösterreich unter dem Nämen „Zweierthee" geführt wird, welcher reichlich getrocknete Mohnköpfe (oapita pspuvoris sownikeri) enthält, Ver- giftungs-, ja Todesfälle bei Kindern verursacht worden sind. Diese Fälle zeigen, daß, wiewol die Anwendung des Absudes von Mohnköpfen bei Kindern zufolge ß 377 des Strafgesetzes verboten ist, derselbe dennoch in Form des genannten Thee's von gewissenlosen Pflegepersonen den Kindern verabreicht wird. Aus diesem Anlässe fand das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 28. Mai d. I. Z. 3303 anzuordnen, die ärztlichen Kreise und die Apotheken auf diese Theegattung, welche in manchem Lande unter ver ­ schiedener Bezeichnung vorkommen mag, sowie darauf auf ­ merksam zu machen, daß die vor ihrer vollständigen Reife gesammelten, geschlossenen und noch mit Samenkörnern versehenen Mohnkapseln, wegen ihres Gehaltes an Opium, Alkaloiden, ebenso wie der aus diesen Kapseln bereitete 8^rnpu8 ckiusaclii zu den narkotisch wirkenden Arzneimitteln zu zählen sind; daß demnach diese getrockneten Mohnköpfe weder für sich allein, noch in Verbindung mit anderen Theespecies, wie sie der sogenannte Zweierthee enthält, im Handverkäufe, sondern nur über ärztliche Verordnung in Apotheken abgegeben, von anderen Geschäftsleuten aber weder feilgehalten, noch verkauft werden dürfen. Diese Verkaufsbeschränkung wird auch gelegentlich der nächsten Revision der Arzneitaxe durch die Bekreuzung dieses Arzneiartikels in der Arzneitaxe zum Ausdrucke gebracht werden. Steyr, am 2. Juli 1886. ZammtMgg- Ergebniß. Für die am 17. April d. I. durch Brand zu Schaden gekommenen Bewohner der Stadt Stryj in Galizien sind folgende Sammlungsbeträge hieramts ein- gefloffen, und zwar von der Gemeinde: Allhaming 5 fl., Aschach 2 fl., Eberstallzell 3 fl., Gaflenz 5 fl.. Garsten 7 fl. 48 kr., Gleink 15 fl., Groß- raming 8 fl. 5 kr., Bad Hall 20 fl. 60 kr., Kematen 2 fl., Kremsmünster (Land) 8 fl., Kremsmünster (Markt) 5 fl., Laus« 3 fl. 52 kr., Losenstein 5 fl. 82 kr., Losensteinleiten 13 fl. 44 kr.. St. Marien 10 fl., Neuhofen 9 fl., Neustift 3 fl. 8 kr., Pfarrkirchen 2 fl. 20 kr., Piberbach 2 fl. 65 V- kr , Pucking 3 fl., Ried 1 fl. 70 kr., Rohr 2 fl. 40 kr., Sierning, 20 fl., Sipbachzell 7 fl., Ternberg 2 fl. 35 kr., Thanstetten 5 fl., St. Ulrich 6 fl., Wartberg 5 fl., Weiskirchen 5 fl. 6 kr., Weyer 10 fl.; von den hochwür ­ digen Pfarrämtern Neuhofen 8 fl. 60 kr. und Thanstetten 2 fl. 47 kr.; zusammen 209 fl. 42 V- kr., welche unter Einem im Wege des h. k. k. o. d. e. Statthalterei-Präsi ­ diums ihrer Bestimmung zugeführt werden. Steyr, am 2. Juli 1886. Z. 5313. An sänlmllicke Gememtle-UorstefmnM. Aus Anlaß eines speciellen Falles hat die k. k. Statt ­ halterei in Linz mit dem hohen Erlasse vom 17. Juni 1886 Z. 7885/lV verfügt, daß das Unentbehrlichkeits-Zeugniß bei Reclamationen im Sinne der Wehrgesetze von Seite geeigneter Väter der Zuständigkeitsgemeinde des Reclamirten auszu- stellen, und von Seite dieser Gemeinde - Vorstehung zu bestätigen ist. Dies wird zur künftigen genauen Darnachachtung verlautbart. Steyr, am 28. Juni 1886. KMmesm. Bei der für den Monat Juni unter dem Vorsitze des hochw. Herrn Dechants Dürrnberger abgehaltenen Sitzung des k. k. Bezirksschulrathes Steyr kamen nachfolgende Gegenstände zur Verhandlung: Das Protocoll bezüglich der früheren Monatssitzung wurde nach geschehener Vorlesung mit dem Bemerken verificirt, daß in demselben die Bezeichnung mangelt, es sei die Zeitschrift „Der Sendbote" in den Schülerbibliotheken nicht vorhanden. — Die den Ortsschulräthen und Schulleitungen bereits gemachte Mittheilung von dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht bezüglich einer Aenderung der Norm des Uebertritts in den gekürzten Unterricht an Schulen mit generellen Schulbesuchs-Erleich- terungen wurde zur Kenntniß genommen. — Das vom k. k. Landesschulrathe anher gelangte Verzeichniß der militär ­ pflichtigen Lehrer, deren Einberufung im Lause des Jahres zu geschehen hat, gab Anlaß zu einer Berichterstattung mit dem Ansuchen um eine Aushilfslehrkraft. — Einem Orts- schulrathe wurde über Ansinnen des Landesausschusses die nicht angemessene Form der dahin gerichteten Eingabe gegen die Ernennung einer Unterlehrerin mit dem Bedeuten aus ­ gestellt, daß bei längerer Dauer der Dienstunfähigkeit wegen Zuwendung einer Aushilfslehrkraft der Ortsschulrath das Einschreiten machen soll. — Die Erkrankung eines Unter ­ lehrers in Kremsmünster wurde zur Kenntniß genommen.

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