Amtsblatt 1886/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juni 1886

der k. k. Rezirkssiauplmaimschasl 8leyr. Steyr, am 20. Juni Ur. 17. Z- 4947. Nil sämiMcke Oemettllle-UorstckMgen. Laut des Erlasses vom 7. Juni d. I. Z. 7454/l hat die h. k. k. Statthalterei in Linz dem Gesuche der Gemeinde Waldneukirchen, insoferne mit demselben um die Bewilligung nachgesucht wurde, den auf den 24. Juni 1886 fallenden Kirchtagmarkt (Sonnenwend - Kirchtag) in Adlwang am 20. Juni 1886 abzuhalten, zu entsprechen, und die Ab ­ haltung des Sonnenwend-Kirchtages am 20. Juni laufenden Jahres ausnahmsweise unter der Bedingung zu bewilligen befunden, daß während des Hauptgottesdienstes in der Nähe des Gotteshauses Alles vermieden werde, was eine Störung oder Beeinträchtigung der Feier zur Folge haben könnte. Auf die weitere Bitte der Gemeinde den Sonnenwendkirchtag in Adlwang auch künftig an dem dem Sonnenwendtage vorhergehenden Sonntage abzuhalten, findet die k. k, Statt ­ halterei dermalen nicht einzugehen. Dies wird in Folge Zuschrift der k. k. Bezirks ­ hauptmannschaft Kirchdorf vom 11. Juni 1886 Z. 3987 verlautbart. Stehr, am 15. Juni 1886. Z. 4843. Nil jämmitilke Gememcke - VorMimgen unä k. k. Omäarmerle-PoäeMomnlMä^ Mit hohem Erlaß vom 25. Mai 1886 Z. 6587/IV hat die k. k. Statthalterei in Linz die Ausforschung des am 4. December 1856 im Findelhause zu Linz geborenen und in der Evidenz der Ersatzreserve befindlichen Johann Mathias Dumfarth verfügt. Derselbe ist der uneheliche Sohn der angeblichen Maria Dumfarth zuständig nach Altenberg. Ueber denselben konnte bisher nur soviel in Erfahrung gebracht werden, daß er bis zum 26. August 1885 bei der k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrt in Wien bedienstet war, um welche Zeit er aber, da er in Budapest von dem Schlepper Nr. 248 durchgegangen ist, entlassen wurde. Es ergeht demnach der Auftrag die Nachforschungen über den Aufenthalt des Genannten und über den Umstand, ob derselbe bereits gestorben ist, die geeigneten Erhebungen ein- zuleiten und ein positives Resultat bis Ende Juli l. I. anher zu berichten. Steyr, am II. Juni 1886. 1886. Z. 4841. Nil sämnMiüe llolkwäräigm Pfarrämter Mit aa lüe Oememäe-AorjickMgea. Wie die k. u. k. Gesandtschaft in Belgrad dem k. u. k. Ministerium des Aeußern berichtlich anzeigt, ergeben sich bei den Geldbeträgen, welche als Ersatz der für fremde Rechnung zu leistenden Auslagen, wie z. B. Verpflegskosten rc. dahin- gelangen, oft dadurch Abgänge, daß die Beträge in allerlei fremder Silber- und Scheidemünze geschickt werden. Da andere als serbische Scheidemünze in Belgrad gar nicht, fremde Francs gegen serbische Dinars nur gegen Verlust von mindestens 10°/» per Stück umgesetzt werden können, so werden die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthal ­ terei vom 1. d. M. Z. 7022/Il aufmerksam gemacht, Vor ­ sorge zu treffen, daß rn solchen Fällen künftig nur Goldmünzen und serbische Silber-, resp. Scheidemünzen, eventuell österr.- ungarische Banknoten zu einem Gulden -- 2 Francs gerechnet nach Belgrad gesendet werden. Steyr, am 13. Jüni 1886. Z. 768/B.-Sch.-R. Nn lüe OltssällltrMe Mit KällläMllgm. Ueber einen von einem k. k. Bezirksschulrathe gestellten Antrag auf Aenderung der an Schulen mit generellen Schul ­ besuchserleichterungen bestehenden Einrichtung in der Richtung, daß bei dem Uebertritte in den abgekürzten Unterricht für die Schüler des 7. und 8. Schuljahres nicht bloß der Nachweis eines vollendeten sechsjährigen Besuchs der Alltagsschule, sondern auch genügende Kenntnisse, beziehungsweise Fertigkeiten in der Religion, dem Lesen, Schreiben und Rechnen zu fordern seien, hat der Minister für Cultus unv Unterricht mit dem hohen Erlasse vom 10. d. M. Z. 7391 mit Hinweis auf den hohen Erlaß des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 18. Mai 1884 Z. 8503 (Landesschulraths- Erlaß vom 28. Mai 1884 Z. 1921) eröffnet, daß eine solche Aenderung eine Beschränkung der im 8 21 des Gesetzes vom 2. Mai 1883 Nr. 53 R.-G.-Bl. in Bezug auf generelle Schulbesuchs - Erleichterungen festgestellten Norm involviren würde, daher unstatthaft ist. Uebrigens wird das zur Begründung des gestellten Antrages angeführte Zurückbleiben älterer Schüler in den unteren Classen oder Schulabtheilungen nur vereinzelt vor ­

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