Amtsblatt 1886/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juni 1886
der k. k. Nezirkshauptmannschaft 8l,M. Ur. 16. Äteyr, am 10. Juni 1886. Z. 4032. M fimmitilke Gemeiltlle-Aorstesmllgeit. Gemäß § 3 der Minist.-Verordnung vom 21. April 1876 kann die Abgabe von Gift nur an die zum Absätze von Giften berechtigten Gewerbsleute und an solche Personen, welche sich mit einer amtlichen, noch giltigen Bewilligung zum Giftbezuge ausweisen, stattfinden. Ueber eine gestellte Anfrage, ob die Gesuche um Bezugsscheine und Bezugs licenzen in Bezug auf Gifte gleich diesen Scheinen und Licenzen selbst stempelfrei, oder welchem Stempel sie unter worfen sind, hat das h. k. k. Ministerium des Innern nach eingeholter Wohlmeinung des k. k. Finanz-Ministeriums unterm 21. April 1886 Z. 6958 eröffnet, daß den Ein gaben rücksichtlich den die Stelle einer Eingabe vertretenden Protocollen um die Erfolgung eines Bezugsscheines oder einer Bezugslicenz für Giftstoffe die Gebührensreiheit nicht zukommt, sondern daß dieselben dem Stempel von 50 kr. für jeden Bogen unterliegen. Die Bezugsscheine und Bezugslicenzen sind stempelfrei und ertheilt dieselbe über erfolgtes schriftliches oder münd liches zu Protocoll gegebenes Ansuchen jene politische Be zirksbehörde, in deren Amtsgebiete der Bewerber wohnt. Dieses wird den Gemeinde-Vorstehungen in Folge Er lasses der k. k. Statthalterei vom 5. Mai 1886 Z. 5426/1 mit der Weisung bekannt gegeben, hierauf die Genossenschasts- Vorstehungen und die betheiligten Parteien aufmerksam zu ' machen. Steyr, am 8. Juni 1886. Z' 4617. Rn sämmiliike Gemimte - Vorstellungen. Die an das k. k. Bezirksbauamt gelangten Berichte ' bezüglich der Dampfkessel und deren Wärter sind großentheils mangelhaft, und ich finde mich demgemäß nach gepflogener Rücksprache mit dem Herrn k. k. Oberingenieur Hronek veranlaßt, die Gemeinde-Vorstehungen zu beauftragen, daß sie die Namen der Besitzer von Dampfkesseln und zwar nicht nur der stabilen Dampfkessel, sondern auch der Locomobilen, ferner den Standort dieser Maschinen, dann die Namen der Wärter (Heizer) derselben, verläßlich bis 2V. d. M. anher ! bekannt zu geben und Hiebei unter Einem anzuführen haben, ob die erwähnte Bedienungsmannschaft mit dem vorge schriebenen Prüfungszeugnisse versehen sei. Steyr, am 2. Juni 1886. Z. 757/B.-Sch.-R. Rn lüe SlkMMiWn. Ueber Auftrag des k. k. L.-Sch.-R. vom 22. Mai d. I. Z. 1232 wird im Nachhange zum Erlasse des k. k. L.-Sch.-R. vom 17. April 1883 Z. 916 (V.-Bl. Stück Nr. 3 ex 1883) dem Lehrpersonale der unterstehenden öffentlichen und Privat- volksschulen hiemit bekannt gegeben, daß der Herr Minister für Cultus und Unterricht mit dem Erlasse vom 6. Mai d. I. Z. 7322 angeordnet hat, es sei das vom internationalen Comite für Maße und Gewichte als einheitliche Abkürzung bestimmte ^Zeichen für Myriameter » m — und für Qua- dratmyriameter beim Unterrichte an den Volks- und Mittelschulen, sowie an den Lehrerbildungsanstalten allgemein einzuführen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 2. Juni 1886. Z. 769/B.-Sch.-R. Rn stie Mnlteitnngen. Unter Bezugnahme auf den h. Ministerial-Erlaß vom 28. April d. I. Z. 1728 betreffend die Schreib- und Zeichen requisiten für Volksschulen werden die Schulleitungen in Ge- mäßheit des Erlasses des k. k. L.-Sch.-R. vom 28. Mai d. I. Z. 1321 aufgefordert, bis zum 18. Juni d. I. Muster der an den unterstehenden Volksschulen in Verwendung befind lichen Schreib- und Zeichenrequisiten hieher vorzulegen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 2. Juni 1886. Z. 4720. Nil sninmttillie Gemeinste-Vorstcknngen. Mit gegenwärtigem Amtsblatte erhält die Gemeinde- Vorstehnng ein Pare der mit h. Statthalterei-Erlasse vom 25. Mai 1886 Z. 6506/1 herabgelangten Kundmachungen über die im Jahre 1886 in Oberösterreich stattfindende Pferde- zuchtspr.ämien-Vertheilung zur sogleichen und möglichst aus gedehnten Verlautbarung. Insbesondere sind die Pferdebesitzer und Züchter speciell auf diese Kundmachung aufmerksam zu machen. Steyr, am 7. Juni 1886.
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