Amtsblatt 1886/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Mai 1886
3 Z. 737/B.-Sch.-R. Rn sämnMlke OrtssMrMe. Anläßlich der gemachten Wahrnehmung, daß den Schulbeschreibungsacten die vorgeschriebenen Einzelbelege in vielen Fällen nicht beigeschlossen werden, wird auf die diesbezügliche Weisung im Amtsblatte Nr. 12 vom 30. April v. I Z. 663 verwiesen, und die genaue Befolgung derselben ausgetragen. K. k. Bezirksschirlrath Steyr am 26. Mai 1886. KMmesm. Die Verhandlungsgegenstände bei der für den Monat Mai abgehaltenen Sitzung des k. k. Bezirks- Schulrathes Steyr bestanden im Nachstehenden: Die ein gelangten Schulversäumniß-Ausweise vom Monate April l. I. wurden der Prüfung unterzogen; die von den Orts- Schulräthen Gleink, Krühub, Egendorf, Allhaming, Ried, Bad Hall, Rohr, Thanstetten, dann vom evangelischen Presbyterium in Neukematen erstatteten Fehlanzeigen, ferner die von den Ortsschulräthen Pucking, Haarhagen, Weich- stetten, Losensteinleiten, Pfarrkirchen, Eberstallzell, Neu- hofen, Kematen, Weiskirchen und Sipbachzell erstatteten Anzeigen über die im eigenen Wirkungskreife ertheilten Verwarnungen wurden zur Kenntniß genommen, bezüglich der von den Ortsschulräthen Kremsmünster, Weher, Kirch- berg, Großraming, Aschach, Sierning, Wartberg, St. Marien, St. Ulrich, Garsten, Ternberg, Unterlaussa, Gaflenz, Neu- stist, Reichraming, Losenstein und Lausa vorgelegten Nach- weisung über nicht entschuldigte Absenzen wurden 9 Geld bußen und 45 Einschließungsstrafen verhängt; die von den Ortsschulräthen Sierning, Pucking, Lausa,' Bad Hall, Weichstetten, Eberstallzell, Egendorf, Haarhagen und Losen steinleiten in Vorlage gebrachten Schulbeschreibungsacten pro 1886/7 wurden bei Sierning, Egendorf und Haarhagen ordnungsmäßig abgefaßt befunden, bezüglich der übrigen aber Ergänzungen angeordnet, zugleich wurde beschlossen, die im Amtsblatte 'Nr. 12 vom Jahre 1885 enthaltene Amts- Erinnerung den Ortsschulräthen neuerlich einzuschärfen. Der Bericht des Herrn k. k. Bezirksschulinspectors über die Ergebnisse der hohen Orts angeordneten Revision der Schülerbibliotheken wurde zur Kenntniß genommen und über die Durchführung an den k. k. Landesschulrath mit dem Bemerken die Anzeige erstattet, daß in Anbetracht des Um- standes, es habe die subjektive Auffassung bei dieser Revision augenscheinlich zu großen Spielraum in Anspruch genommen, durch Stimmenmehrheit beschlossen worden sei, eine Nach schau in den Schülerbibliotheken durch eine dreigliedrige Commission vorzunehmen ; in Betreff der von den Schulleitungen als ungeeignet bezeichneten Bücher wurde deren Ausscheidung aus den Schülerbibliotheken und deren Einverleibung in die Local-Lehrerbibliotheken verfügt; die Erledigung des k. k. Landesschulrathes bezüglich der im Schuljahre 1884/5 vor genommenen Schulvisitationen wurde zur Kenntniß genommen und dem Herrn k. k. Bezirksschulinspector die Belobung der Amtsthätigkeit intimirt; dem Ortsschulrathe Kematen wurde der Ausweis über den Stand des dortigen Local- schulfonds mit der Weisung zurückgestellt, aufzuklären, zu welchen Zwecken der nicht ausgewiesene Ueberschuß der Zinsen von der Obligation verwendet worden sei; rücksicht- lich der niedrigen, der Beleuchtung und jeden Luftzutritts entbehrenden Schulaborte in Weher, dann der ungenügenden Schulaborte in Ternberg wurden die zweckdienlichen Ver fügungen getroffen; in Betreff des Flächenraums zur Auf stellung der stabilen Turngeräthe zu Schulzwecken in Wolfern, dann in Betreff des Fristgesuchs der Gemeinde-Vorstehung und des Ortsschulrathes Sipbachzell zur Ausführung des Schulerweiterungsbaues Bericht an den Landesschulrath er stattet, behufs der Verfassung des Vorausmaßes und Kosten anschlags für den dringenden Schulhausbau in Eberstallzell die Localerhebung und Anfertigung der technischen Operate durch die bezirkshauptmannschaftliche Bauabtheilung veran laßt, zumal dem Ortsschulrathe Eberstallzell kein Sach verständiger zu Gebote steht. Das Gesuch eines Lehrers um Zuerkennung einer zweiten Quinquennalzulage wurde unter Bestätigung der Würdigkeit des Einschreiters mit dem Anträge auf Gewährung dem k. k. Landesschulrathe vorgelegt; sämmtliche fünf Gesuche um die Unterlehrerstelle in Pfarrkirchen sind als zur weiteren Behandlung geeignet zugelassen worden, die Reihenfolge der Competenten wurde beschlossen und der Act an den Ortsschulrath zum Behufe der Erstattung des Vorschlages binnen 14 Tagen an den Landes-Ausschuß geleitet; die Eingaben von den Ortsschul räthen Gaflenz, Neuhofen, Weher, Allhaming, Thanstetten, Unterlaussa, Aschach, St. Marien-, Kremsmünster, Sierning, Weichstetten theils um Versetzung in den gekürzten Unterricht, theils um Enthebung von der Schulpflicht, hatten zur Folge, daß mit Ausnahme von fünf Parteien in Gaflenz und je einer Partei in Allhaming und Weher, sämmtliche Ansuchen gewährt wurden ; bei Gaflenz erfolgte die Abweisung in Anbetracht der im abgelaufenen Schuljahre an den Tag gelegten Renitenz, bei Allhaming wegen Mangel eines gesetzlichen Anhaltspünktes, da eine eigene Unterrichts- Abtheilung für die Schüler des 7. und 8. Schuljahres besteht und bei Weher, weil die dem Bezirksschulrathe dies bezüglich im Z 21 al. 6 eingeräumte Befugniß nur den Zeitraum vom 1. Mai bis Ende October umfaßt; die von der Schulleitung Weher getroffene provisorische Verfügung bezüglich des Handarbeits - Unterrichtes konnte nicht als gerechtfertigt erkannt werden und erging hiernach an die Schulleitung eine entsprechende Weisung; die von einem Ortsschulraths - Obmanne nachgesuchte Enthebung von dieser Funktion wurde nicht gewährt, demselben übrigens bedeutet, daß er für die Zeit des Unwohlseins dem ge wählten Vertreter die Geschäfte übertragen könne; die Gesuche einer Arbeitslehrerin und einer Unterlehrerin um Gewährung einer Remuneration für die Mehrleistung von je einer Arbeitsstunde wurden als berechtigt erkannt, und wegen Zuerkennung dieser Remuneration das Geeignete veranlaßt. Dem Anträge des Ortsschulrathes Pfarrkirchen, den Handarbeits - Unterricht an der dortigen Volksschule in Hinkunft auf das ganze Jahr auszudehnen, hat der k. k. Bezirksschulrath die Genehmigung ertheilt und den Be richt des Ortsschulrathes Rohr hinsichtlich der Frequentation des Handarbeits - Unterrichtes mit dem Bedeuten zur Kenntniß genommen, es werde in der Stundeneintheilung dafür gesorgt werden, daß die Schülerinen der zweiten Abtheilung der Unterrichtsgruppe nur durch 2 Stunden am Handarbeits-Unterrichte theilnehmen; die Bitte einer Partei aus dem Schulsprengel Unterlaussa, daß ein schulpflichtiges Mädchen wegen Körperschwäche den Anfang des Besuches der über zwei Stunden entfernten Schule verzögern dürfe, ist in Anbetracht der vorgebrachten Gründe willfahrt
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