Amtsblatt 1886/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Mai 1886
2 Z. 589/B.-Sch.-R. Rn fämmtliäie OrtssMrMe nnä KMlMngm. Seine Excellenz der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat sich laut des Erlasses vom 27. v. M. Z. 599/C. u. M. aus Dienstesrücksichten bestimmt gefunden, den beim k. k. Landesschulrathe für Oberösterreich in Ver wendung stehenden Landesschulinspector Josef Berger dem k. k. Landesschulrathe in Böhmen für das Gebiet des deutschen Volksschulwesens und den neu ernannten Landes schulinspector Dr. Franz Josef Kretschmeyer dem Landes schulrathe für Oberösterreich zur Dienstesleistung zuzuweisen und mit den bisher dem Landesschulinspector Berger ob liegenden Amtsgeschäften zu betrauen. Hievon werden in Folge des Erlasses des k. k. Landes- schulrathes vom 2. d. M. Z. 1063 die Ortsschulräthe und Schulleitungen mit dem Bemerken verständigt, daß dem k. k. Landesschulinspector Dr. Franz Josef Kretschmeyer demnach die Jnspection der k. k. Lehrer- und Lehrerinen- Bildungsanstalt in Linz, sowie der Volks- und Bürger schulen in den Schulbezirken Braunau am Jnn, Freistadt, Gmunden, Kirchdorf, Linz (Land), Linz (Stadt), Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr (Land) und Steyr (Stadt) übertragen worden sei. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 23. Mai 1886. Z. 4451. Rn sämmllilke Oememäe-Vorstcknngen. Anläßlich einer gemachten Wahrnehmung, daß die zu industriellen Zwecken bestimmten Thierknochen noch mit Weichtheilen vorgefunden wurden, die einen üblichen Geruch hatten und in diesem Zustande transportirt wurden, wird in Erinnerung gebracht, daß nur die Benützung der trockenen Knochen von solchen Thieren, welche an sporadischen und nicht ansteckenden Krankheiten gefallen sind, zu technischen Zwecken ohne Anstand gestattet sei. Es versteht sich Hiebei von selbst, daß auch Thier knochen aus dem häuslichen Gebrauche anstandslos ver wendet werden können, doch müssen auch diese trocken sein. Anbelangend die Desinfection der zur Aufbewahrung oder zum Transporte bestimmten Knochen ist sich nach Maßgabe der Bestimmungen der im R.-G.-Bl. Nr. 20 ent haltenen Ministerial-Verordnung vom 1. Februar 1873 zu benehmen, wornach Knochen, Häute, Felle, Hörner, Klauen und andere thierische Abfälle, wenn sie aufbewahrt, in Handel gesetzt, oder transportirt werden sollen und nicht schon in anderer Weise, wie durch Auskochen, Trocknen, Gnsalzen und dgl. vor FLulniß bewahrt worden sind, von der Auf bewahrung oder dem Transporte und so oft dies weiter nothwendig wird, ohne Unterschied der Menge, in welcher die Aufbewahrung oder der Transport geschieht, mit einer Lösung von Carbolsäure (Phenilsäure) derart befeuchtet werden müssen, daß die Fäulniß wirksam hintangehalten wird, beziehungsweise, daß kein Fäulnißgeruch wahrnehmbar ist. Während der wärmeren Jahreszeit sind auch Unschlitt und Fettabschnitte vom Fleisch dieser Maßregel zu unter ziehen, wenn deren Transportirung auf weite Strecken, insbesondere mit der Eisenbahn erfolgt. Steyr, am 26. Mai 1886. Z. 541/B.-Sch.-R. Rn sämmtlilke Klknlleitnngen. In Folge der durch die hohe Mimsteriak - Entscheidung vom 25. November v. I. Z. 15.680 herabgeminderten Stundenzahl für den Arbeitsunterricht sind an den nach benannten Schulorten für die Ertheilung dieses Unterrichtes im Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landes- Ausschusse die Remunerationen der Arbeitslehrerinen in folgender Weise festgesetzt worden: In Christkindl für 5 V- Stunden 82 fl. 50 kr., in Gaflenz für 6 Stunden 90 fl., in Gleink für 5 Stunden 75 fl., in Kleinraming für 5'/- Stunden 82 fl. 50 kr., in Kremsmünster für 9 Stunden 135 fl., in Laus« für 5 Stunden 75 fl., in Losenstein für 8 Stunden 120 fl., in Maria- Laah für 3'2 Stunden 35 fl., in Neuhofen für 7 Stunden 100 fl., in Neustift für 6 Stunden 90 fl., in Rohr für 3 Stunden 45 fl., in Sierning für 9 Stunden 135 fl., in Ternberg für 6 Stunden 90 fl., in St. Ulrich für 0V2 Stunden 82 fl. 50 kr., in Weyer für 7 Stunden 100 fl. Hievon sind die betreffenden Arbeitslehrerinen schrift lich in die Kenntniß zu setzen und ist vom Monate Juni d. I. angefangen an den vorbenannten Orten, sowie in Aschach, Dietach, Garsten, Wartberg, Weißkirchen und Wolfern der Arbeitsunterricht nur mehr in dem durch die Eingangs citirte hierämtliche Ministerial-Verordnung fest gesetzten Stundenausmasse zu ertheilen. Bezüglich der anderen Schulorte sind die Verhand lungen noch nicht abgeschloffen und ist daselbst der Arbeits unterricht bis auf weiteres in der durch den Normal- Lehrplan vorgezeichneten Stundenzahl zu ertheilen. K. k. Bezirksfchulrath Steyr am 25. Mai 1886. Z. 4329. Rn sämmtliäre Gemeinde - Vorstellungen unä k. k. Genstarmerie-Posten-Conman^ Berichtigung. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 22. Februar 1886 Z. 1653, A.-BI. Nr. 8, wird hiemit bekannt gegeben, daß der Vagant Josef Dlauhy seine dermalige Strafhaft nicht in Garsten, sondern in Suben verbüßt. Steyr, am 23. Mai 1886. Z. 4407. Kn lärnnütilke ltollmürlügen Pfarrämter unä an alle Gemeinäe-Vorstränngen. Der Gemeinde Neu-Leopoldau mit Mühlschüttel im politischen Bezirke Groß-Enzersdorf wurde zu Folge nieder österreichischen Statthalterei-Erlasses vom 6. Mai 1886, Z. 21.432, die angesuchte Umänderung ihres Namens in „Donaufeld" bewilligt. Dieses wird in Folge Ansinnens des Gemeindeamtes Donaufeld zur Benehmungswiffenschaft verlautbart. Steyr, den 27. Mai 1886.
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