Amtsblatt 1886/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Mai 1886
4 5- Zum Zwecke administrativer Maßnahmen haben die Compagnie-Commandanten zwei Tage, die übrigen Officiere und Aerzte einen Tag vor dem Ausrüstungs tage einzurücken und haben Compagnie-Commandanten zum Zwecke der ordnungsmäßigen Abgabe der Beklei dung und Ausrüstung, dann Erledigung der admini strativen Obliegenheiten nach dem Abrüstungstage noch zwei Tage activirt zu verbleiben. 6. Betreffs Theilnahme der Landwehr-Truppen an größeren Schlußmanövern des Heeres wird Nachstehendes ver fügt: I. An dem in Ost-Galizien stattfindenden Corps manöver haben theilzunehnwn : Die Landwehr-Jnfamerie-Bataillone Tarnöw Nr. 53, Rzeszöw Nr. 55 und Kolbuszow Nr. 56, dann Jaroslau Nr. 58, Premysl Nr. 59 und Sambor Nr. 6l. Diese Bataillone werden vor den Manövern durch 5 Tage an einem Orte möglichst in der Richtung nach dem Manövrirfelde concentrirt werden. — Die Bataillone haben hiezu mit dem bei der Hauptwaffenübung bestehenden Stande abzurücken und werden die Bataillone Tarnöw Nr. 58 Rzeszöw Nr. 55 und Kolbuszüw Nr. 56 mittelst Eisenbahn zu befördern sein, während vom Manöverterrain alle jene Bataillone, welche mehr als einen Fußmarsch in die Garnison zurückzulegen haben, ebenfalls per Bahn in ihre Stationen befördert werden. Bei diesen sechs Bataillonen sind von der 30tägigen Waffenübungsdauer zwei Tage für die Abrüstung in Aus sicht zu nehmen. ll. In der letzten Woche der Hauptwaffenübung sind zu concentriren : In Linz : die Bataillone Linz Nr. 6, Wels Nr. 7 und Salzburg Nr. 8; in Olmütz: die Bataillone Kremsier Nr. 12, Olmütz Nr. 15 und Mährisch-Trübau Nr. 19; in Troppau: die Bataillone Troppau Nr. 9, Teschen Nr. 10, Jägerndorf Nr. I I und Weißkirchen Nr. 17; in Stanislau: die Bataillone Stanislau Nr. 62, Stryj Nr. 65 und Buczacz Nr. 70, endlich in Czernowitz: die Bataillone Radautz Nr. 75, Kotz- mann Nr. 76, Czernowitz dir. 77 und Suczawa Nr. 78. 7. Die bereits genehmigten Waffenübungen der Landes- Schützen-Bataillone Nr. 1 bis 10 sind in den Einzeln- heiten den vorstehenden Directiven möglichst anzupafsen. 8. Die Weisungen, bezüglich der Waffenübungen der be rittenen Landwehrtruppen werden nachträglich abge sondert erfolgen. Steyr, am 7. Mai 1886. Z. 4101. Nmt8mimerlmg. In Erledigung des von der k. k. Bezirkshauptmann schaft vorgelegten Ausweises über den Stand der Bildung von Genossenschaften hat die k. k. Statthalterei unterm 7. d. M. Z. 5854/1 aufgetragen, es seien die definitiven Constitui- rungen a) der Gehilfenversammlungen bezüglich der Cumulativ- Genoffenschaft in Losenstein, der.Genossenschaft der Bräuer, Fleischer und Wirthe in Neuhofen, der Genossenschaften der Müller, Bäcker, Wirthe und Fleischer, dann der Cumulativ- Genoffenschaft in Ternberg, der Messerer-Genossenschaft in Trattenbach, der Genossenschaften der Bäcker, Brauer und Fleischer, der Bekleidungsgewerbe, dann der Cumulativ- Genossenschaft in Weher; 6) der schiedsgerichtlichen Ausschüsse bezüglich der Cumulativ-Genossenschaft in Eberstallzell, der Genossenschaften der Bekleidungsgewerbe, Fleischer, Bräuer und Wirthe, dann der Handelsgewerbe in Kremsmünster, der Cumulativ-Ge- nossenschast und der Genossenschaft der Nagelschmiede in Losenstein, der beiden Genossenschaften in Ternberg, der Messerer-Genossenschaft in Trattenbach, der Genossenschaft der handwerksmäßigen Gewerbe in Wartberg, endlich der Ge nossenschaften der Bäcker, Bräuer und Fleischer, dann der Bekleidungsgewerbe in Weher unverweilt zu bewerk stelligen. Hievon werden die betheiligten Gemeinde-Vorstehungen mit der Aufforderung verständigt, zum Vollzüge dieser hoch- ortigen Weisung im Einvernehmen mit den bezüglichen Ge- nossenschafts-Vertretungen ohne allen Verzug das Geeignete zu veranlassen und überhaupt auch dafür Sorge zu tragen, daß die noch ausstehenden Statuten für die genossenschaft lichen Krankencassen in Bälde anher gelangen, um der Ge nehmigung seitens der k. k. Statthalterei zugeführt zu werden. Bei diesem Anlässe wird gleichzeitig in Gemäßheit des herabgelangten hohen Statthalterei-Auftrages vom 8. d. M. Z. 6032/1 speciell aufmerksam gemacht, darauf zu sehen, daß alle im Z 73 lit. a und ä des Gesetzes vom 8. März 1885 verstandenen Hilfsarbeiter (insbesondere solche bei den Wirthen, Handels- und Transport-Gewerbetreibenden) als solche be handelt und gemäß 8 121 aUaea 2 des Gesetzes vom 15. März 1883 zu den genossenschaftlichen Krankencassen und den Generalversammlungen derselben herangezogen werden. Steyr, am 14. Mai 1886. Z. 4070. Rn sämiMlke Oememcke-AorßckMgm. Nachdem der regelmäßige Bezug der Jmpflymphe aus dem Institute der Stadtgemeinde Linz bereits gesichert er scheint, werden die Gemeinde-Vorstehungen in Folge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 10. d. M. Z. 6083 V unter Rückschluß des vorjährigen Specialausweises aufgefordert, die Durchführung der öffentlichen Impfung unverzüglich in An griff zu nehmen. Der für die Vorimpfungen nöthige, in kleineren Stationen selbst für die Gesammtimpfung ausreichende Stoff ist von den einzelnen Gemeinden respective Jmpfärzten unmittelbar bei der Stadtgemeinde-Vorstehung in Linz zu bestellen. Das Jmpfprogramm ist sofort zusammenzustellen und bis 1. Juni anher vorzulegen. Die Impfung ist bis Ende Juni allenthalben zu Ende zu bringen und dann der Aus weis lit. II bis 10. Juli einzusenden. Steyr, am 14. Mai 1886. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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