Amtsblatt 1886/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Mai 1886
2 Z. 4002. Rn sämmiMe Gemeint-Vocheiumgen. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. April 1886 Z. 7057 läßt sich zufolge eines von dem k. k. Bezirkshauptmann in Kuttenberg an die k. k. Statthalterei in Prag erstatteten Berichtes vom 17. März 1886 Z. 2410 Josef Schetek aus Kralic, 40 Jahre alt, katholisch, ledig, schon durch längere Zeit sehr häufig in verschiedenen Spitälern, zumeist in der Umgebung von Salzburg und Trieft verpflegen, wie auch Unterstützungen und Reisevorschüsse geben, wodurch der vermögenslosen Heimaisgemeinde Unkosten erwachsen. Da die Vermuthung nahe liegt, daß der Genannte, welcher meist beschäftigungs los in der Welt herumstreift, die Krankheiten simulirt, hat die Gemeinde Kralic die Bitte gestellt, geeignete Verfügungen dagegen zu treffen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. v. M. Z. 3350/lI auf das Vorkommen des Josef Schetek mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben keinesfalls vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftigkeit in die Kranken pflege aufzunehmen, sondern nach Maßgabe der Umstände der nächsten Sicherheitsbehörde zur entsprechenden Behand lung gestellig zu machen. St ehr, am 12. Mai 1886. Z. 3913. Rn sämmttiäie Gememäe-Vorstetiungen Mit an lüe äoämüMgm Pfarrämter. Das h. k. k. o. d. e. Stathalterei-Präsidium hat laut des Erlasses vom 4. d. M. Z. 973 der Vorstehung des Theresien-Vereines in Meidling bei Wien über deren Ein schreiten die Bewilligung ertheilt, zu Gunsten der von diesem Vereine erhaltenen Lehr- und Beschäftigungsanstalt für arme junge verwaiste Mädchen eine Sammlung milder Gaben bei bekannten Wohlthätern — jedoch mit Ausschluß der Samm lung von Haus zu Haus — in Oberösterreich während der Monate Juni, Juli nnd August 1886 vornehmen zu dürfen, wovon den Gemeinde-Vorstehungen und den hochwürdigen Pfarrämtern unter Beziehung auf den hierämtlichen Erlaß vom 19. März 1885 Z. 2129 (Amtsblatt Nr. 9) die Mit theilung gemacht wird. Steyr, den 12. Mai 1886. Z. 635/B.-Sch.-R. Ua äie KlsMMngm aaä ltie Herren Mitgtieller äer HMMeks-EommMon. Zu Folge einer gestellten Anfrage, ob von provisorisch an Volksschulen angestellten Lehrpersonen ein Bibliotheks beitrag einzuheben sei, hat der k. k. Landesschulrath mit dem Sitzungsbeschlusse vom 30. April d. I. ausgesprochen, daß sämmtliche mit Gehalt angestellten Lehrpersonen, ohne Unter schied, ob diese Anstellung eine definitive oder provisorische ist, zur Leistung des Bibliotheksbeitrages verpflichtet seien, weil nach § 53 des Gesetzes vom 23. Jänner 1870 über die Errichtung und Erhaltung der öffentlichen Volksschulen die Lehrer jedes Schulbezirkes ein halb Percent des Jahres gehaltes zur Dotation der Lehrerbibliothek zu leisten haben und ein Unterschied zwischen definitiv und Provisorisch an gestellten Lehrpersonen nicht gemacht wird, sondern der Bezug eines Gehaltes als maßgebend ist. Von Aushilfslehrkräften dagegen ist ein Bibliotheks beitrag nicht einzuheben, da sie nicht mit Gehalt, sondern gegen Remuneration angestellt sind. Die nach Z 19 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Lehrstandes vom 23. Jänner 1870 zeitweilig bis zur Wiederbesetzung erledigter Lehrerstellen als provisorische Lehrer verwendeten Unterlehrer hahen den Bibliotheksbeitrag nur von dem ihnen auf ihrer ständigen Dienstesstelle gebührenden Jahresgehalte zu ent richten. Hievon werden die Schulleitungen und die Bibliotheks Commission in Gemäßheit des Erlasses des h. k. k. Landes- schulrathes vom 4. Mai d. I. Z. 926 in die Kenntniß gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 13. Mai 1886. Z. 3986. Un fämmlliläe Oememäe-VockckMgm Mll k. k. Oenilarmerie-Pojien-Commaiulen. Widerruf. Der nach Waldneukirchen zuständige Bauernknecht Leopold Huber wurde in der Gemeinde Ternberg aus geforscht, weßhalb es von der hierämtlichen Ausforschung vom 24. April d. I. Z. 2250 Amtsblatt Nr 12 sein Ab kommen findet. Steyr, am 15. Mai 1886. Z. 3924. Nn sämmtMe Gememile-Normungen. Infolge Requisition des k. k. 14. Ergänzungs-Bezirks- Commandos in Linz vom 7. Mai 1886 Nr. 3092/A wird verlautbart nachstehende Kundmachung. Vom k. k. 2. Corps-Commando in Wien wird zur Besetzung eines in Erledigung gekommenen theresianischen Militär-Waisen-Stiftungsplatzes für Knaben mit dem Genusse jährlicher 32 fl. hiemit der Concurs ausgeschrieben. Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose, ganz oder halbverwaiste Soldatenkinder im Alter von 7 bis 10 Jahren. Der Stiftungsgenuß beginnt mit dem 7. Jahre und endet mit vollendetem 15. Jahre, und werden diese Bezüge in halbjährigen decursiven Raten dem Bezugsberech tigten vom oberösterreichischen Landes - Ausschusse jeweilig erfolgt. Die hierauf reflectirenden Bewerber oder Bewerbcrinen haben ihre mit dem Taufscheine des Knaben, dem Armuths Zeugniß, Jmpfungs-Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse belegten Gesuche, in welchen auch anzugeben und nach- zuweisen ist, ob und welche anderweitige Unter stützung das Kind vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht, — bis längstens 25. Juni 1886 beim k. k. Ergänzungs-Bezirks-Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen. Später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Steyr, am 9. Mai 1886.
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