Amtsblatt 1886/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. April 1886
4 k. k. Bezirksschulinspectors über die Visitationen der Volks schulen Bad Hall, Großraming, Kleinraming und Dambach wurden der Berathung unterzogen und nach Maßgabe der Befunde theils zur befriedigenden Kenntniß genommen, theils mit entsprechenden Weisungen an die Schulleitungen und beziehungsweise an die Ortsschulräthe erledigt. Ueber An suchen der betreffenden Ortsschulräthe oder einzelner Parteien wurde im Schulsprengel Bad Hall 15 Kindern die nach gesuchte Schulbesuchserleichterung, einem andern Kinde statt der angesuchten Entlassung aus der Schulpflicht gleichfalls die an der dortigen Schule eingeführte Schulbesuchserleich terung gewährt ; im Schulsprengel Wartberg wurden 3 Kin dern, in Pfarrkirchen 2, in Neuhofen 14, in Kematen 2 Kindern, in Sierning einem Kinde die Enthebun'g vom ferneren Schulbesuche vom I. Mai ab zugestanden, dagegen das gleiche Ansuchen bei 2 Parteien in Sierning im Hin blicke auf den ß 21 »linoa 6 des Gesetzes vom 2. Mai 1883, dann bei 2 Parteien in Sierning, bei 3 Parteien in Neuhofen und einer Partei in St. Ulrich wegen ungenü genden Unterrichtserfolges abweislich befchieden; das An suchen aus dem Schulsprengel Garsten um Uebersetzung eines Kindes aus dem 6. in das 7. Schuljahr wurde wegen Mangel jeden gesetzlichen Grundes abgewiesen ; dem Ansuchen um Uebersetzung ihrer Kinder in den verkürzten Unterricht wurde im Schulsprengel Neuhofen bei 29 Parteien, in Weher bei 32, in Kremsmünster bei 11, in Gaflenz bei 19 Parteien Folge gegeben, hingegen in Neuhofen bei einer Partei wegen ungenügenden Unterrichtserfolges, in Krems münster bei einer Partei wegen schlechter Sitten, in Weher bei einer Partei im Hinblick auf den citirten 8 21 ulinea 6 nicht willfahrt; für 7 Parteien in Neuhofen, 6 in Weher und 6 in Gaflenz ist von Seite der betreffenden Schulleitung in Form eines tabellarischen Answeises vorerst der Unter richtserfolg und der Schulbesuch eines jeden Schülers nach- zuweisen; dem Ortsschulräthe Krühub wird das Verzeichniß von 14 Schülern des 7. Schuljahres, deren Eltern um die dort eingeführte Schulbesuchserleichterung ansuchten, mit einer Belehrung zurückgestellt. Die eingelangten Schulversäumniß- Ausweise vom Monate März wurden geprüft, die Fehl anzeigen der Schulen Allhaming, Dietach, Egendorf, Gleink, Harhagen, Kleinreifling, Neuhofen, Neukematen, Pfarrkirchen, Pucking, Sipbachzell, Ternberg, Thanstetten und Weichstetten, ferner die von den Ortsschulräthen Eberstallzell, Hall, Kematen, Kleinraming, Kremsmünster, Maria Laah, Rohr, Unterlausa, Weißkirchen und Wolfern im eigenen Wirkungs kreise ertheilten Verwarnungen wurden zur Wissenschaft ge nommen, bezüglich der nicht entschuldigten Absenzen in den Schulen Aschach, Gaflenz, Garsten, Großraming, Kirchberg, Krühub, Lausa, Losenstein, St. Marien, Neustift, Reich- raming, Ried, Sierning mit Sierninghofen, Wartberg und Weher wurden theils Geldbußen, theils Einschließungs strafen verhängt. Z. 466 B.-Sch-R. Nn He MlMtMlM Mit He Commjsim Hr AeMMrerkMMek. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 4. d. M> Z. 794 Nachstehendes anher eröffnet: „Der k. k. Landesschulrath ist in Folge gepflogener Erhe bungen zur Kenntniß gelangt, daß seitens einzelner Steuerämter des Landes die Anordnung der k. k. Finanz-Direction in Linz vom 20. Mai 1872 Z. 5794 (hierämtliches V.-Bl-, Erg.- Band, Nr. 33), betreffend die Einhebung der Abzüge von den Gehalten der Lehrer an Volksschulen zu Zwecken der Bezirkslehrerbibliotheken, womit im Schlußabsatze vorgezeichnet wurde, daß die gesetzlichen Bibliotheksbeiträge der Lehr- personen von deren Gehalten in Monatsraten in Abzug zu bringen sind, nicht beobachtet, sondern vielmehr von der selben in verschiedener Weise willkürlich abgewichen wurde, daß im Besonderen einzelne Steuerämter die besagten Beiträge in halbjährigen Decursivraten, andere dagegen in halb jährigen Anticipativraten einhoben, und daß hie und da, entgegen der im Wege der Bezirksschulbehörden den sämmt lichen Steuerämtern mitgetheilten hierämtlichen Entscheidung vom 7. Juli 1872 Z. 2098, wornach in Gemäßheit des Z 53 des Landesgesetzes vom 23. Jänner 1870 (G.- und V.-Bl. IX. Stück Nr. 11) die Bibliotheksbeiträge mit '/-"/o nur von den eigentlichen Jahresgehalten mit Ausschluß der Gehalts- und Quinquennalzulagen zu bemessen sind, bei Berechnung und Vorschreibung der in Rede stehenden Gebühr- auch Gehaltszulagen mit einbezogen wurden — endlich, . daß die Einhebung der Bibliotheksbeiträge der Lehrer des Stadt bezirkes Linz und jener Lehrpersonen des Landbezirkes Linz, welche ihre Gehaltsbezüge unmittelbar durch die oberösterr. Landescasse erhalten, den betreffenden Bibliothekscommissionen überlassen war. Behufs Abstellung der bezeichneten Unzukömmlichkeiten und um einen fortan allseitig gleichmäßigen Vorgang in dieser Angelegenheit zu erzielen, wurden nun über Ersuchen des k. k. Landesschulrathes einerseits mit dem Erlasse der k. k. Finanz-Direction in Linz vom 7. v. M. Z. 2615/11 die sämmtlichen k. k. Steuer- und Hauptsteuerämter ange wiesen, vom I. April 1886 angefangen die Lehrerbibliotheks beiträge mit V«"/« von den Gehalten der Lehrer mit Aus schluß der Gehalts- und Quinquennalzulagen monatlich abzuziehen, dieselben im Sinne des Erlasses der k. k. Finanz- Direction vom 20. Mai 1872 Z. 5794 unter namentlicher Aufführung der einzelnen Lehrer in einem Subjournale er sichtlich zu machen, dessen Abschlußresultate aber in das Conto-corrent-Journal zu übertragen, und bezüglich der Ausfolgung der eingehobenen Bibliotheksbeiträge an die Obmänner der betreffenden Bibliotheks-Commissionen sich die Weisung der k. k. Finanz-Direction vom 18. Mai 1883 Z. 6713 (hierämtliches V.-Bl. Nr. 12) zur Richtschnur zu nehmen, — und wurde andererseits vom oberösterreichischen Landesausschusse mittelst des Erlasses vom 23. v. M. Z. 2961 und 3130 die oberösterreichische Landescasse in Linz beauftragt, die Bibliotheksbeiträge jener Lehrkräfte, an welche die Gehalte unmittelbar von dieser Casse ausbezahlt werden, vom 1. Juli l. I. angefangen gleichfalls in Monatsraten in ' Abzug zu bringen und ebenso rücksichtlich der Abfuhr der eingehobenen Gebühren an die Bibliotheks-Commissionen in Linz und Urfahr in ganz gleicher Weise vorzugehen, wie dies- rücksichtlich der übrigen Bibliotheks-Commissionen seitens der k. k. Finanz-Direction den Steuerämtern vorgezeichnet wurde." Hievon werden zufolge heutigen Sitzungsbeschlusses die Schulleitungen behufs Verständigung des unterstehenden Lehrkörpers und die Bibliotheks-Commission in die Kenntniß gesetzt. K. k. Bezirksschulrats Steyr am 29. April 1886. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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