Amtsblatt 1886/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. April 1886

3 Z. 2250. Rn sämiMlke Oememile-VorWimM unll k. k. Oenckarmerie-Dolien-Commamlm. Gegen Leopold Zuber, geboren in Waidhofen a. d. U. 1863, zuständig nach Waldneukirchen, ist hieramts wegen Dienstentweichung eine Strafamtshandlung anhängig. Derselbe hat sich Ende Februar d. I. aus Ternberg entfernt und konnte seither nicht mehr eruirt werden. Leopold Zuber ist mittelgroß, hat ein ovales Gesicht, graue Augen, blonde Augenbrauen, Nase und Mund regel ­ mäßig, gute Zähne und keine besonderen Kennzeichen. Im Falle der Eruirung wolle dessen Aufenthalt anher bekannt gegeben werden. Steyr, am 24. April 1886. Z. 3634. Rn llie k. k. Oenilarmme - Mostm - CommMllm. Mit Beziehung auf das im Amtsblatte Nr. I I ent ­ haltene Telegramm der k. k. Bezirkshauptmannschast Scheibbs, betreffend die Verhaftung des Johann Niederm aier als Mörder, werden die k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden über Ersuchen der vorgenannten k. k. Bezirkshauptmannschast angewiesen, bei dem Umstände, als es nicht anzunehmen ist, daß Niedermaier den Umgang mit dem weiblichen Geschlechte meidet, sondern derselbe wahrscheinlich wenigstens zeitweise mit einer Zuhälterin herumreist, thunlichst zu eruiren, mit welchem Weibe der Genannte vorzüglich Umgang pflege, dann wo diese Frauensperson sich aufhält, und eventuell durch dieselbe den derzeitigen Aufenthalt des Gesuchten, der jedenfalls zu verhaften ist, zu constatiren. Steyr, am 28. April 1886. Kämlmesm. Die Verhandlungsgegenstände bei der am 20. April d. I. abgehaltenen Sitzung des k. k. Bezirksschulrathes Steyr bestanden in nachfolgenden: Die Anzeigen der Orts- fchulräthe Thanstetten, Neuhofen und Kematen von dem Beschlusse, am Ende des Schuljahres eine Prüfung abzu- halten, wurden zur Kenntniß genommen und die Prüfungs ­ leiter ernannt; dem Ansuchen eines Unterlehrers und einer Unterlehrerin um Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung, sowie eines Lehrers um Zulassung zur Ergänzungsprüfung aus der Religion wurde Folge gegeben und hiezu der er ­ forderliche Urlaub gewährt; die Petenten um die erledigte Lehrerstelle in Gleink wurden nach ihrer Dienstzeit gereiht -und dem Ortsschulrathe zur Berücksichtigung empfohlen ; das Bewerbungsgesuch eines Unterlehrers um die Lehrerstelle in Laufen wird empfehlend dem k. k. Bezirksschulrahte Gmunden übermittelt. Das Gesuch einer Unterlehrerin um Zuer- kennung der 1. Quinquennal-Zulage wird unter Bestätigung der Würdigkeit dem k. k. Landesschulrathe vorgelegt; den Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer wird über An ­ suchen der Vereinsleitung zur Abhaltung einer Conferenz am 15. Mai der hiezu erforderliche Urlaub, beziehungsweise Ferialtag bewilligt; im Hinblick auf Z 15 »liuou 6 des Gesetzes betreffend die Schulaufsicht werden die Ortsschul- inspectoren von Dambach und Mühlbach ihrer Functionirung enthoben und diese 2 Schulen der Jnspection des für die Schule Garsten ernannten Jnspectors unterstellt. Die An ­ frage des k. k. Bezirksschulrathes Linz in Betreff einer Um- fchulung der Ortschaft Teufelsgraben von Kronstorf zur Schule Dietach wurde verneinend beantwortet, weil ein so bedeutender Schülerzuwachs späterhin eine Erweiterung der neugebauten Schule Dietach zur Folge haben könnte. Eine weitere Hinausschiebung des Schulhaus - Erweiterungsbaues in Sipbachzell wird nicht gestattet, und hat die Inangriff ­ nahme desselben nach Beendigung der dringendsten Ernte ­ arbeiten mit Anfang September stattzufinden, zu welchem Behufe der Antrag aus Verlegung der Schulferien zu er ­ statten ist; bezüglich eines allfallsigen unverzinslichen Dar ­ lehens hat sich der Ortsschulrath direct an den Landesaus- fchuß zu wenden. In vorläufiger Erledigung eines Berichtes des Ortsschulrathes Eberstallzell bezüglich der Verschiebung des dortigen Schulhausbaues wird dem Ortsschulraths- Obmanne zur Vorlage eines bereits im Jahre 1881 requirirten Vorausmaßes und Kostenanschlages ein Termin gesetzt. Von dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes betreffend die Ein- hebung der Abzüge von dem Gehalte der Lehrer an Volks ­ schulen zu Zwecken der Bezirkslehrer-Bibliotheken sind die Schulleitungen behufs Verständigung des unterstehenden Lehrkörpers und die Bibliotheks-Commission in die Kenntniß zu setzen. Ein Erlaß des k. k. Landesschulrathes betreffend die Wahrnehmungen des k. k. Landesschulinspectors an einigen in letzter Zeit von ihm besuchten Schulen wird be ­ züglich einer Schule dem Herrn k. k. Bezirksschulinspector zur Darnachachtung, bezüglich der Schulen Weyer, Klein- reifling und Reichraming dem Herrn k. k Bezirkshauptmann zum weiteren Gebrauche beim nächsten Amtstage übergeben. Der Erlaß des k. k. Landesschulrathes betreffend die Er ­ ledigung des erstatteten Berichtes über den Zustand des Volksschulwesens im Schulbezirke Steyr für das Jahr 1884 — 5 wird zur Wissenschaft genommen, und wird sich bezüglich der dringendsten Schulerweiterungen, beziehungsweise Schulhausbauten im Sinne dieses Erlasses benommen wer ­ den. Von dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes betreffend die Einberufung der 4. oberösterr. Landes-Lehrerconferenz für den Herbst 1886 in Linz werden die Schulleitungen mit dem Bedeuten in die Kenntniß gesetzt, etwaige Anträge recht ­ zeitig einzubringen. Ueber das im Wege des Decanalamtes Steyr gestellte Ansuchen des hochwürdigsten bischöflichen Ordinariates um Verkündigung der im Diözesan-Blatt vom 3. November 1885 getroffenen Anordnungen bezüglich der religiösen Uebungen der Schuljugend wird beschlossen, diese Anordnungen durch das Amtsblatt den Ortsschulräthen und Schulleitungen zur Kenntniß zu bringen und letztere auf die im 8 50 der Schul- und Unterrichts-Ordnung enthaltene Bestimmung betreffend die Ueberwachung der Schüler bei den religiösen Uebungen aufmerksam zu machen. Die Bitte der Unterlehrerin in Kematen, Anna Lamberg, um Ent ­ hebung vom Handarbeitsunterrichte wird dem k. k. Landes- fchulrathe mit dem Anträge überreicht, der Bitte Folge geben zu wollen. Ueber Antrag des Ortsschulrathes Ternberg wird genehmiget, daß der Arbeitsunterricht in der einclassigen Schule Trattenbach nur im Sommerhalbjahre ertheilt werde, und zwar in der Untergruppe in wöchentlich 3'/-, in der Obergruppe in wöchentlich 5 Stunden. Dem Ortsschulrathe Rohr werden bezüglich des Handarbeitsunterrichtes die ge ­ wünschten Aufklärungen ertheilt; bezüglich der Dauer dieses Unterrichtes in der Obergruppe beschloß der k. k. Bezirksschul- rath, daß dieselbe mit wöchentlich 2 Stunden zu normiren ist. Dagegen meldete der Herr k k. Bezirksschulinspector ein Separatvotum an, das er behufs Entscheidung dem k. k. Landesschulrathe vorlegen wird. Die Berichte des Herrn

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