Amtsblatt 1886/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. März 1886

Amt8-W KEutt der k. k. Rezirkshauplmaniischast 8!iM. Ur. S. Steyr, am 31. März 1886. Z. 1909. Nn säminitilke Oememtle-Vorsteliungen. Mit k. k. Genllarmerie-Posten-Eommanllm. Mit Bezug auf den hierämtlichen Erlaß vom 16. Dez. 1884 Z. 8453 (Amtsblatt Nr. 35) wird den Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden be ­ kannt gegeben, daß laut des h. Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 22. Februar l. I. Z. 1653/11 der Vagant Josef Dlouhy dermal Sträfling in Garsten mit dem bereits in Rechtskraft erwachsenen Erkenntnisse der k. k. Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 24. November 1885 Z. 8800 gemäß der 88 18 und 19 des Gesetzes vom 3. Dezember 1863 (R.-G.-M. Nr. 105) als Heimatslos der Gemeinde Andorf zugewiesen worden ist. Steyr, 13. März 1886. Z. 2063. Rn sämmMe Oememste-Vorstellungen. Infolge Requisition des k. k. 14. Ergänzungs-Bezirks- Commandos in Linz ddo. 4. März 1886 Nr. 419 Adj. wird die Erledigung zweier Stiftsplätze der Carl Treumann'- schen Stiftung mit dem Beifügen verlautbart, daß Gesuche von anspruchsberechtigten Bewerbern bis längstens 1. Mai d. I. beim Regiments-Commando in Linz einzulangen haben. Aus den hieramts zur Einsicht aufliegenden Bedin ­ gungen zur Erlangung obiger Stiftung wird hervorgehoben, daß in erster Linie Invaliden der Infanterie-Regimenter Leopold I. König der Belgier Nr. 27 und Großherzog Ludwig von Hessen Nr. 14, dann vom k. k. IX. Feldjäger- Bataillon ohne Rücksicht des Chargengrades, bei Abgang solcher aber invalide Krieger der übrigen k. k. Armee anspruchsberechtigt erscheinen. Steyr, am 8. März 1886. Ralsttrag zur Kunilmnlknng vom 8. März 1886, betreffend den Raubmord an Maria Kühnl. Es ist nunmehr mit Sicherheit constatirt worden, daß nachstehende Werthe aus dem Besitze der ermordeten Maria Kühn! geraubt worden sind. Außer der bereits zu Stande gebrachten 5-percentigen österreichischen Staatsrenten-Obli- gation vom Jahre 1881, Nr. 409 über 1000 fl., 1. eine Silberrenten - Obligation vom t. Juli 1868, Nr. 263.777 oder 302.516, über 1000 fl., 2. die 4-percentige ungarische Goldrenten-Obligation vom Jahre 1881, Nr. 233.993 über 1000 fl., 3. das 1854-er Staatslos, Serie 1595, Nr. 16, zu 250 fl., 4. das Sparcassebuch der Ersten österreichischen Sparcasse Nr. 23126 über 530 fl. 13 kr. auf Marie Tupetz lautend, und 5. das Sparcassebuch desselben Institutes, Nr. 202.457 über 809 fl. 13 kr., auf Johann Kihnel lautend. Beide Sparcassebücher haben blaue Einbanddeckel. Die bereits erwähnte Staatsrenten-Obligation vom Jahre 1881 Nr. 409 wurde nach der That am 5. März 1886 gegen 10 Uhr Vormittags in der Wechselstube Anton Wagner's Söhne im I. Bezirk, Wipplingerstraße Nr. 1, von einem bisher unbekannten Burschen im vorgeblichen Auf ­ trage eines Jsidor Braun in Floridsdorf verkauft. Dieser Bursche, welcher den Eindruck eines Geschäfts ­ bediensteten gemacht hat, ist ungefähr 24 Jahre alt, bei ­ läufig 173 Ctm. hoch, somit groß, schlank, hat ziemlich langen Hals, muthmaßlich keinen Bart, höchstens einen Anflug von blonden Barthaaren, aus der Stirne gestrichene, kurz ge ­ schnittene Haare von dunkler Farbe, trug weiße, ziemlich schmutzige Wäsche, eine das Hemd ganz verdeckende Brust- kravatte, und einen kurzen kaffeebraunen, vielleicht auch lichteren, abgenützten aber nicht zerrissenen Ueberrock. Sollten die sub 3 — 5 verzeichneten Werthpapiere und Sparcassebücher bereits irgendwo angekauft oder belehnt oder zu diesem Behufe, wenngleich ohne Erfolg, von irgend Jemandem präsentirt worden sein, so wird ersucht hierüber umgehend schriftlich oder mündlich dem hierämtlichen Sicher ­ heitsbureau Mittheilung zu machen. Allfällige Präsentanten der verzeichneten Werthe sind anzuhalten. Wien, am 14. März 1886. Bon der k. k. Polizei-Direction. Z. 2641. Nil sämnMlke Gemeimle-Vorstelmngen Mit k. k. Genstarmerie - Pasten - CommMilm. Das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium hat mit dem Erlasse vom 16. v. M. Z. 628/51 dem oberösterreichischen Fischerei-Vereine für das Jahr 1886 einen Betrag von 250 fl. zum Zwecke der Jnspicirung der Fischwässer und der Gewinnung von Hucheneiern bewilligt.

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