Amtsblatt 1886/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1886

Rmt8-WOlutt der k. k. Nezirkshaupkmannschafl 8tM. Ur. 7. Steyr, am 10. Wär; 1886. Z. 2070. KlmckmMimg. Auf Grund der Kundmachung Sr. Excellenz des Herrn k. k. Statthalters von Oberösterreich, Linz ddt. 12. Febr. 1886 Z. 1955 finde ich in Gemäßheit des 8 53 W.-G.-J. für die Ausführung des Stellungsgeschäftes im Jahre 1886 nachstehenden Geschäftsplan aufzustellen : l. Assem-Station Krem-münster für die Stellungspflichten aus den Gerichts-Bezirken Krems ­ münster und Neuhofen in der Hoftaverne zu Kremsmünster- Unterburgfried. Am 7. April. Verhandlung und Entscheidung über die Gesuche um zeitliche Befreiungen der Stellungspflichtigen I. und 11. Altersclasse. Körperliche Untersuchung von 140 Wehr ­ pflichtigen der I. Altersclasse bis inclusive Los-Nr. 320. Am 8. April. Vorführung und körperliche Untersuchung der restlichen Wehrpflichtigen der I, dann der ganzen II. Altersclasse. Am 9. April. Vorführung und körperliche Untersuchung der Wehr ­ pflichtigen der III. Altersclasse, der nach Verlust des Befreiungstitels zu assentirenden Wehrpflichtigen höherer Altersclassen und der sremden jungen Leute. II . Assent-Station Stcyr für die Stellungspflichtigen des Gerichts-Bezirkes Stcyr sLand) im Gasthause zum goldenen Ochsen am Stadtplatze in Steyr. Am 12. April. Verhandlung und Entscheidung über die Gesuche um zeitliche Befreiungen der Stellungspflichtigen I. und II. Altersclasse. Körperliche Untersuchung der Wehrpflichtigen der I. Altersclasse und 60 Mann der II Altersclasse d. i bis inclusive Los-Nummer 176/« Am 13. April. Vorführung und körperliche Untersuchung des Restes der Wehrpflichtigen der 11. und III. Altersclasse; Wetters der nach Verlust des Befreiungstitels zu assentirenden Wehrpflichtigen höherer Altersclassen und der fremden jungen Leute. »I. AsscM-Station Wcyer für die Stellungspflichtigen des Gerichts-Bezirkes Weyer im Gasthause des Herrn Ignatz Krenn im Markte Nr. 55. Am 14. April. Verhandlung und Entscheidung über die Gesuche um zeitliche Befreiungen der Stellungspflichtigen der I. und II. Altersclasse. Körperliche Untersuchung der Wehrpflichtigen der 1. Altersclasse und 40 Mann der II. Altersclasse bis inclusive Los-Nummer 148/« Am 15. April. Vorführung und körperliche Untersuchung des Restes der Wehrpflichtigen II. und III. Altersclasse; weiters der nach Verlust des Befreiungstitels zu assentirenden Wehr ­ pflichtigen höherer Altersclassen und der fremden jungen Leute. — Die Amtshandlung der Assent-Commission beginnt an jedem Tage präcise 8 Uhr Morgens und hat die Vor ­ führung der Wehrpflichtigen in der Reihenfolge der auf ­ steigenden Los-Nummern zu geschehen. Die Herren Gemeinde-Vorsteher haben sofort nach Erhalt dieser Kundmachung die Vorladung der Stellungs ­ pflichtigen, insoweit dieselben nicht im Besitze hieramtlicher Abstellungsbewilligungen sind, oder von dem persönlichen Erscheinen vor der Stellungs-Commission enthoben wurden, gegen Empfangsbestätigung unter Hinweis auf die gesetz ­ lichen Folgen des § 46 W. G. und mit dem Beisätze zu veranlassen, daß jeder gewaschen und in ordentlicher Leib ­ wäsche am heimatlichen Assentplatze zu erscheinen habe. In der Stellungs - Vorladung sind weiters jedem Wehrpflichtigen . seine Los-Nummer, dann Ort, Tag und Stunde wo und wann er vor der Stellungs-Commission zu erscheinen hat, genau bekannt zu geben. Nachdem gemäß Z 56 Punkt 1, Alinea 4 W.-G.-J. reklamirte Wehrpflichtige der III. Altersclasse der körperlichen Untersuchung zu unterziehen sind, so sind auch die in der III. Altersclasse Stehenden, um deren zeitliche Befreiung angesucht wird, in gleicher Weise auf den Assent-Platz vor- zuladen. Speciell vorzuladen vor die Stellungs-Commission sind weiters jene männlichen Angehörigen reclamirter Wehr ­ pflichtiger, von deren commiffionell zu konstatirenden Er ­ werbsunfähigkeit die Entscheidung über das Reclamations- begehr abhäügt. Enthoben von dem persönlichen Erscheinen vor der Stellungs-Commission sind nur jene Angehörige, welche in § 54 Punct 4 sub a bis o ausdrücklich bezeichnet sind. Für die Ctellungspflichtinen der II. und III. Alters ­ classe gelten die in den Jahren 1885 und 1884 gezogenen Los-Nummern. Im Assent-Locale darf außer den durch ihre Stellung Berechtigten und den in Partien aufgerusenen Stellungs ­ pflichtigen Niemand anwesend sein.

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