Amtsblatt 1886/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Februar 1886
4 Z. I64/B.-Sch.-R. Nil, ckie Aerrm Ritgtieller cke8 Zweig- lelirerverems Meyer. In Erledigung des Einschreitens der Vereinsleitung wird denjenigen Herren Mitgliedern des Zweiglehrervereins Weyer, welche die am 13. März d. I. abzuhaltende Ver sammlung besuchen werden, der hiezu erforderliche Urlaub ertheilt. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 24. Februar 1886. Z. 1669. Rn, sämmitilke Gememlle-WrstckMgm Mit k. k. Oeiularmerie -Dojim-EommMllm. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft ist in die Kenntniß gekommen, daß einzelne Eigenthümer ihre zornigen, mit unter auch bissigen Hunde ohne Aussicht herumlaufen lassen; derlei Hunde verursachen nicht nur eine Belästigung des Publicums, sondern lassen auch eine Beschädigung von Menschen befürchten. Den Gemeinde - Vorstehungen wird demgemäß die Weisung gegeben, die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften genauer und nachhaltig handzuhaben. Bissige Hunde müssen seitens jener Parteien, denen sie nöthig sind, an die Kette gelegt und im Allgemeinen so verwahrt werden, daß sie Niemanden beschädigen können. Eine Vernachlässigung dieser Vorschrift ist als eine Uebertretung anzusehen und von dem Gemeindeamts der competenten k. k. Gerichtsbehörde zur Einleitung der Straf- amtshandlung nach § 391 des Strafgesetzes anzuzeigen. Steyr, am 23. Februar 1886. Umtsermnerung. Diejenigen Ortsschulräthe, welche infolge Erlasses des k. k. Bezirksschulrathes Steyr ääo. 5. d. M- Z. 123 (Amts blatt Nr. 4) die Gestehungskosten für die Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrathes pro 1885 noch nicht anher gesendet haben, werden angewiesen, die Vorlage nunmehr bis 5. März d- I. zu bewerkstelligen. Z. 211/B.-Sch.-R. Rn jämmMe Ort8sMrMe. Auf Grund der gemachten Wahrnehmung, daß mehrere Ortsschulräthe mit der Vorlage der Ausweise über den Stand und mit den Berichten über den Vollzug von Schul- strafen ex anno 1885 noch immer im Rückstände sind, fordere ich die Ortsschulräthe auf, diese aushaftenden Ein gaben nunmehr binnen 14 Tagen einzusenden. Steyr, am 26. Februar 1886. Kammtimg8 - Grgekmß. Für die in den Monaten September und October v. I. durch Ueberschwemmung zu Schaden gekommenen Be wohner Tirols sind im diesseitigen Amtsbezirke die nach stehend verzeichneten Sammlungs-Beträge eingeflossen, und zwar von den Gemeinden: Allhaming 1 fl. 50 kr., Aschach 2 fl., Eberstallzell 1 fl.. Gaflenz 19 fl., Garsten 5 fl. 8 kr., Gleink 10 fl., Groß- raming 8 fl., Bad Hall 3 fl 15 kr., Kematen 2 fl., Krems münster (Land) 2 fl. 34 kr., Kremsmünster (Markt) 2 fl., Laus« 2 fl. 15 kr., Losensteinleithen 5 fl. 58 kr-, St. Marien 2 fl., Neuhofen 5 fl., Neustist 2 fl. 70 kr., Pfarrkirchen 3 fl., Piberbach 2 fl. 30 kr-, Pucking 2 fl. 43 kr., Ried 1 fl-, Rohr 1 fl. 40 kr-, Sipbachzell 3 fl., Ternberg 16 fl. 80 kr., Than- stetten 3 fl.. St. Ulrich 2 fl., Wartberg 10 fl., Weiskirchen 7 fl., 47 kr., Weyer 8 fl-, zusammen 133 fl. 90 kr. Steyr, 21. Februar 1886. Z. 1721- UnÜ8eriMerMg. Diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, welche die auf die hierämtlichen Erlässe vom 5. September und 28. December 1885, Z. 6367 und 9558 (Amtsblatt Nr. 26 und 36 ex 1885) vorzulegenden Ausweise oder die zur Richtig stellung zurückgelangten Nachweisungen noch nicht vorgelegt haben, werden aufgesordert, dieselben bis längstens 10. März l. I. hieramts einzusenden. Steyr, am 23. Februar 1886. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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