Amtsblatt 1886/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Februar 1886
Omt8-WK^utt der st. st. Rfzitstshauptmaimschask 8liM. Ur. 5. Steyr, am 20. Februar 1886. Z. 77/B.-Sch.-R. Na sänimttirlie 8lsmHeÜMge>i. In Betreff des Gebrauches der Lehrbücher an den Volksschulen werden hiemit sämmtliche Schulleitungen auf die Verordnung des k. k. Landesschulrathes vom 10. v. M. Z. K670/6X 1885 (Verordnungsblatt vom Jahre 1886 Stück I Nr. 5) mit der Weisung aufmerksam gemacht, nicht nur diese hohe Verordnung, sondern auch die in der selben bezogenen älteren Erlässe zur genauesten Darnach- achtung sich eigen zu machen, an mehrclassigen Schulen aber in der Local-Lehrerconferenz zur Verlesung zu bringen. Bemerkt wird, daß für die Befolgung aller auf den Gebrauch der Lehrbücher und Lehrmittel sich beziehenden Normen, außer dem Leiter der Schule, auch jeder einzelne Classenlehrer verantwortlich erscheint, worauf in der Local- Lehrerconferenz speciell aufmerksam zu machen sein wird. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 14. Februar 1886. Z- 219. Rit sämmtlicke Oememile-AorsteliMgm. Die k. k. oberösterreichische Statthalterei hat laut des hohen Erlasses vom 19. December v. I. Z. 15.004 und 15.589 nach Einvernehmung der Handels- und Gewerbe kammer auf Grund des Z 109 der Gewerbegesetz-Novelle die Ausdehnung des territorialen Umfanges der Genossen schaft der Wasenmeister in Linz auf die politischen Bezirke Linz (Stadt und Land), Steyr (Land), Kirchdorf und Perg zu bestimmen gefunden, da diese genossenschaftliche Ver einigung den Wünschen der Mehrzahl der Betheiligten ent spricht und durch die Verkehrsverhältniffe begünstigt wird, übrigens eine anderweitige Zuweisung der einzelnen Betheiligten nicht durchführbar erscheint. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zur unverweilten Verständigung der betheiligten Genossen schaften und der interessirten Parteien mit dem Beifügen in die Kenntniß gesetzt, daß gegen diese Entscheidung der Recurs an das hohe k. k. Handelsministerium durch vier Wochen offen steht. Steyr, am 10. Februar 1886. Z. 1307. Rn sämmMe Gememcke-VaHcklmgm. Seit Beginn des allerdings verhältnißmäßig kurzen Zeitraumes, in dem sich der Fremdenverkehr in den öster reichischen Alpenländern zu heben begann und zu einer wichtigen Erwerbsquelle wurde, hat der Deutsche und Oesterreichische Alpenverein es sich zu seiner Aufgabe gemacht, die Bereifung der österreichischen Alpen zu erleichtern und zu fördern. Als einen Zweig dieser seiner Thätigkeit betrachtet der Verein auch die Schaffung, Organisirung und stete Förderung eines geregelten Bergführerwesens. Lag nun auch diese Aufgabe anfänglich zumeist nur den einzelnen Sectionen ob, so ergab sich im Laufe der Zeit bei der steten Entwicklung des Führerwesens die Noth wendigkeit, daß von Seite des Central-Ausschusses des genannten Vereines die Oberleitung und Beaufsichtigung dieser Agenden übernommen wurde, was in der Zeit von 1880 — 1885 durch die in Wien und Salzburg fungirenden Central-Ausschüsse erfolgte. Da nun in Oesterreich das Bergführerwesen gesetzlich unter die Aufsicht der politischen Behörden gestellt ist, ferner bei dem Umstände, als durch die meisten Bergführer- Ordnungen der einzelnen Kronländer die Mitwirkung der Sectionen des in Rede stehenden Vereines bei den Führer- Angelegenheiten bestimmt wird, so ergibt sich eine verhältniß mäßig umfangreiche Correspondenz des Central-Ausschusses mit den k. k. Behörden. Nachdem nun durch die statutengemäße Neuwahl des Central - Ausschusses auf der General-Versammlung vom 16. August 1885 zu Villach dessen Sitz nach München verlegt wurde, so hat derselbe, um die durch den Verkehr mit einem außerhalb der k. k. Monarchie befindlichen Central - Ausschüsse entstehenden Schwierigkeiten zu ver meiden, in Folge Ermächtigung der erwähnten General- Versammlung den Dr. Moriz Zeppezauer, Hof- und Gerichts - Advocat in Salzburg, als Bevollmächtigten zu seiner Vertretung in Führer-Angelegenheiten bestellt und denselben ermächtigt, alle diese Angelegenheiten betreffenden Erledigungen in Empfang zu nehmen und alle Eingaben im Namen des Central-Ausschusses zu fertigen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge des hohen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom
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