Amtsblatt 1886/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Februar 1886
4 Dies wird in Folge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vorn 25. Jänner 1886 Z. 609, verlautbart. Von der k. k. oberöst. Statthalterei Linz den 1. Februar 1886. D k. k. GtaUhalter: tvrbrr m./p. Z. 1280. Nil sämmtliM Gfmmutll-WE In Gemäßheit der Bestimmungen des IV. Abschnittes der W.-G.-J. welcher gemäß der gesammte politische Bezirk nunmehr blos einen Losungsbezirk zu bilden hat, findet die Losung der im Jahre i866 gebornen stellungspflichtigen Jünglinge des Srellungsbezirkes -teyr <Land) am Montag den 22. Februar l. I. Vormittags halb 9 Uhr im Armen rathssaale der Stadt Steyr statt. Die Herren Gemeindevorsteher oder deren Stellver treter haben diesem Acte beizuwohnen und hat hie zu Jeder mann freien Zutritt. Den Eltern oder Vormündern der zur Losung Berufenen gebührt jedoch der Vorzug, wenn der Versamm lungsort nicht alle Personen, die sich einfinden, fassen sollte. Das Verfahren bei der Losung findet in der Weise statt, daß vorerst der Losungsbuchstabe gezogen, und sodann sämmtliche Stellungspflichtige, mit Ausnahme der Zöglinge der Mililärbildungsanstalten und der gänzlich Unbekannten" bei diesem Buchstaben beginnend, in alphabetischer Ordnung zur Ziehung des Loses aulgerufen werden. Das persönliche Erscheinen des Stellungspflichtigen ist nicht nothwendig, und wird den Stellungspflichtigen nach eigenem Ermessen überlassen. Für die Abwesenden zieht der vom Leiter der Losung bestimmte Gemeindevorsteher das Los. Dieses ist sofort in ortsüblicher Weise (durch öffent liche Verlautbarung) zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Zur Losung haben die Herren Vertreter der Gemeinden den Nachweis über die öffentliche Verlautbarung und zu eigenen Zwecken das Stellungsverzeichniß der I. Altersclasse pro 1886 mitzubringen. Steyr, am 8. Februar 1886. Z. 809. Nil llis GMemäe-WckckiMlM Eberstallzell, Bad Hall, Kemaleu, Markt Krems- münster, Lr. Marien, Neuhofen, Mahr, Pfarrkirchen, Sipbachzell, Sieruing. Die Gemeinde-Vorstehung Wartberg a. d. Krems ist hieramts bittlich geworden, den früher bestandenen Magdalena- Kirchtag (am 22. Juli jeden Jahres) wieder abhalten zu dürfen und motivirt ihr Ansuchen mit dem voraussichtlich größeren Besuchs in dieser Jahreszeit und dem damit ver bundenen Vortheile für die Handeltreibenden der Gemeinde Wartberg. Die Gemeinde - Vorstehungen haben sich nun binnen 14 Tagen zu äußern, ob dieselben gegen das Gesuchsbegehr Einwendungen haben, eventuell dieselben zu motiviren. Steyr, 29. Jänner 1886. Z. 17/B.-R-Sch. Nil ltie KMHeiiMM. In der Anlage werden der Schulleitung: Aschach 54 Stück, Dambach 34, Dietach 54, Eberstallzell 54, Gaflenz 54, Garsten 74, Gleink 54, Großraming 80, Hall 54, Harhagen 50, Kematen 74, Losenstein 80, Maria-Laah 26, St. Marien 54, Neuhofen 54, Neukematen 26, Pucking 48, Reichraming 110, Ried 54, Rohr 26, Sierning 100, Sier- ninghofen 60, Sipbachzell 54, Ternberg 54, Trattenbach 26, Wartberg 54, Weiskirchen 54, Wolfern 54 Stück Grub- bauer'sche Schreibhefte als Spende des oberösterreichischen Volksbildungsvereins behufs Vertheilung an arme Schul kinder zugefertigt. Steyr, am 2. Februar 1886. Auswärtige Amtstage. Am Donnerstag den 18. Februar werde ich in Weher, am Dienstag den 9. März in Kremsmünster und am Montag den 29. März in Neuhofen um die gewöhnliche Vormittagsstunde den Amtstag abhalten. Amtskemerkimgen. In Betreff der Bemessung der Militärtaxe für das Jahr 1885 werden die auswärtigen Commissionsverhand lungen für die Gemeinden der Gerichts- und Steueramts- Sprengel Kremsmünster, Neuhofen und Weher stattfinden, wie folgt: In der Marktgemeinde-Kanzlei Kremsmünster am 23. Februar d. I. um 8'/r Uhr Vormittags für Wart berg, 10 Uhr Vormittags für Ried, 2 Uhr Nachmittags für Sipbachzell, 3 Uhr für Rohr, 4 Uhr für Eberstallzell; am 24. Februar d. I. um 8 Uhr Vormittags für Krems münster (Land und Markt), 10 Uhr für Pfarrkirchen, I Uhr Nachmittags für Bad Hall. >1) In der Gemeinde-Kanzlei Neuhofen am 15. März d. I. um 9 Uhr Vormittags für Weiskirchen, I I Uhr für Pucking, 2 Uhr Nachmittags für St. Marien, 4 Uhr für Allhaming; am 16. März d. I. um 8 Uhr Vormittags für Kematen, 9 Uhr für Piberbach, 11 Uhr für Neuhofen. 0) In der Gemeinde-Kanzlei Weyer am 12. März d. I. um I I Uhr Vormittags für Großraming, 2 Uhr Nachmittags für Neustift, 3 Uhr für Gaflenz; am 13. März d. I. um 8 Uhr Vormittags für Weyer, 1 1 Uhr für Laus«, I Uhr Nachmittags für Reichraming, 2 Uhr für Losenstein. Steyr, am 9. Februar 1886. Schonzeit des Wildes und der Fische. Im Monate Februar befinden sich mit Ausnahme der Rehböcke, Hasel-, Stein- und Schneehühner, Schnepfen, Wildenten, Sumpf- und Waffervögel sämmtliche ander weitigen Wildgattungen in der Schonung. In diesem Monate dürfen alle nicht unter dem ge setzlichen Maße stehenden Fischgattungen gefangen und ver kauft werden Krebfe sind in der Schonzeit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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