Amtsblatt 1886/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Februar 1886
2 werfen und hieher zur Approbation vorzulegen. Die sonach modificirten Mundenpläne werden sodann von einem später noch zu bestimmenden Zeitpuncte an in Anwendung zu nehmen sein. d) An den Schulen Garsten, Großraming, Kematen, Kirchberg, Pfarrkirchen, Trattenbach, Wartberg und Weis- kirchen, woselbst bisher der Arbeitsunterricht nur während eines Theiles des Jahres ertheilt wurde, wird diesem Unter richte, wofern derselbe nicht auf das ganze Jahr hindurch ausgedehnt wird, in der Folge ein erhöhtes Stundenaus- maß in Gemäßheit der vorstehenden hohen Ministerial-Ver- ordnung zugewiesen werden müssen; derart, daß die jährlich diesem Unterrichte gewidmete Stundenzahl dasjenige Stunden- ausmaß erreicht, welches an den Volksschulen gleicher Kategorien bei ganzjähriger Dauer des Arbeitsunterrichts für diesen Gegenstand festgesetzt ist. Demzufolge würde an den meisten der obgenannten Schulen die wöchentliche Stun denzahl für den Arbeilsunterricht unter Beibehaltung der gegenwärtigen Dauer desselben auf das doppelte erhöht werden. Die Ortsschulräthe der genannten Schulen werden auf- gefordert, bis zum 15. März d- I- sich auf Grund von -Sitzungsbeschlüssen darüber zu äußern, ob sie es unter solchen Umständen nicht vorziehen, daß an den ihnen unterstehenden Schulen der Arbeitsunterricht gleichfalls das ganze Jahr hin durch ertheilt werde. K. k. Be;irksschulrath Steyr am 7. Februar 1886. Z. 1136. Nn sämmllilke GMlMllk-AMekimgm «mil k. k. Gmckaxmme-postm-ConuMliM In Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 29. Jänner 1886 Z. 260/IV ist auszuforschen der Stellungspflichtige Karl Kauschek. Derselbe ist als der eheliche Sohn des nach St. Crucis, polit- Bezirk Gurkfeld, zuständigen Taglöhners Bartholomäus Kauschek und der Elise Lettner am 17. Oktober 1865 zu Wien, I V. Bez., Favoritenstraße Nr. 40 geboren und im Jahre 1866 mit seinen Eltern von Wien abgereist; angeb lich nach Güns ; der dortige Magistrat hat jedoch erklärt, daß diese Familie daselbst unbekannt ist. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Ge meinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis 10. März 1886 anher zu berichten. Steyr, am 5. Februar 1886. Z. 1304. Rn sämMilke GMemcke - volMungm. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 29. Jänner 1886 Z. 1 378/1 l-r 284 wird zur Stellung im Jahre 1886 die IV. Altersclasse nur in den Verwaltungsgebieten von Salzburg, Kärnten, Mähren, Tirol und Vorarlberg, Kram, Galizien und Bukowina her angezogen. Dieß ist in Folge hohen Statthalter-ei-Erlasses vom 6. Februar 1886 Z. 166I/IV sofort zu dem Zwecke in ortsüblicher Weise zu verlautbaren, daß hievon die etwa daselbst in Aufenthalt befindlichen Stellungspflichtigen der 4. Altersclasse aus den vorgenannten Verwaltungsgebieten in Kenntniß gelangen und sich zur Abstellung bereit halten. Steyr, am 9. Februar 1886. Z. 1285. Än sämnMcke OMeimle-VockckimlM Mll k. k. OMarmme - Poßm - Widerruf. Es wird bekannt gegeben, daß der Steckbrief des k. k. Kreisgerichtes Wels vom 22. Jänner 1886 Z. 483/11 in dem Theile, welcher sich auf Jokef Weichselbaumer bezieht, über erfolgte Einlieferung desselben und Behebung des Ver dachtes widerrufen wird. Im übrigen Theile bleibt der Steckbrief aufrecht und ist die Nachforschung nach dem unbe kannten Burschen nachdrücklichst weiter zu führen. Steyr, am 9. Februar 1886. Z. 1259. Un sämmMik! OMemckk-VoHckunlM. Ueber Anordnung des hohen kais. königl. Reichskriegs- Ministeriums wird in Folge hohen Statthalterei-Erlaffes vom 3. Februar 1886 Z. 1424/ IV zum Zwecke der Gewinnung von Civil-Thierärzten und Civil-Curschmieden für das Pferde- assentgeschäft im Mobilisirungsfalle im Jahre 1886 bekannt gegeben, daß für eine derartige Verwendung eine Gebühr von täglich zehn Gulden für einen Thierarzt und vier Gulden für einen Curschmied einschließlich der Hin- und Rückreise nebst Vergütung der Reiseauslagen bewilligt wird, daß jedoch nur solche sich hiezu Meldende berücksichtigt werden können, welche mindestens für den Bereich einer militärischen Pferde-Assent-Commission zu amtiren bereit sind, da es unthunlich erscheint, zu einer solchen Commission mehrere Thierärzte einzutheilen. Dieß wird mit dem Auftrage verlautbart, hievon das in dortiger Gemeinde befindliche Veterinärpersonale hievon speciell zu verständigen und über allenfalls sich Meldende bis Ende Februar l. I. Bericht zu erstatten. Steyr, am 9. Februar 1886. Z. 1097. Ru jammttillik Oemmlik - AolMimM Mll k. k. Omllarmme - Pollen - CommMllm. In Folge hohen Statthalterei-Erlaffes vom 29- Jänner 1886 Z 261/IV ist auszuforschen der im Jahre 1865 ge borene nach Kenty im Bezirk Biala zuständige Stellungs pflichtige Maximilian Nikolaus Nrbanski, Sohnes des Vinzenz Urbanski, gewesenen Fouriers des Garnisonsspitals in Trieft. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Ge meinde aufgeführt erscheint, dort seiner StellungsPflicht Ge nüge geleistet hat, oder gestorben ist. - Ein positives Re sultat ist bis 10. März 1886 anher zu berichten. Steyr, am 4. Februar 1886.
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