Amtsblatt 1886/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Jänner 1886

4 Z. 925. Un sammMe Gemeimle - AorßckMgen,. Solche Localitäten, in welchen sich Gefäße mit gährendem Most und Kraut u. dgl. befinden, werden in vielen Orten und Häusern als Schlasräume für Dienstboten benützt ; da sich nun ein Fall ergab, daß in einer Kammer, worin Bottiche mit gährendem Kraute aufgestellt waren, schlafende Dienstboten durch Einathmung der bei der Gährung vergifteten Luft schwer erkrankten, erscheint es angezeigt, die Gemeinde - Vorstehungen aufzufordern, in zweckdienlicher Weise die Hausbesitzer auf die Gefährlichkeit der vorerwähnten Gepflogenheit, beziehungsweise auf die unstatthafte Verwendung der schon durch ihre kellerartige Beschaffenheit als höchst ungesund anzusehenden Localitäten, in denen Gefäße mit zählenden Stoffen aufgestellt sind, zu Schlafräumen warnend aufmerksam zu machen. Ich finde mich gleichzeitig bemüssigt, den Abschnitt IV der Anleitung für Nichtärzte zur Wiederbelebung der Schein- todten und zur ersten Hilfeleistung bei plötzlichen Lebens ­ gefahren in Erinnerung zu bringen, welcher lautet wie folgt : „Dem Scheintodten muß vor Allem frische Luft zuge ­ führt werden durch Oeffnen der Fenster und Thüren, besonders aber dadurch, daß er von dem Orte, in welchem er sich befindet, hinweg und in die freie Lust gebracht wird. Aus der schädlichen Luft geschafft, wird der Scheintodte, ohne ihn stark zu rütteln, in einem kühlen, mit reiner Luft gefüllten Zimmer, bei günstigem Wetter im Freien, mit erhöhtem Kopfe auf die Erde gelegt. „Hierauf muß der Kopf, im Winter mit Schnee gerieben, sonst aber mit kalten Umschlägen bedeckt und mit kaltem Wasser begossen, aus einiger Entfernung damit kräftig bespritzt, der Körper aber mit einem erwärmten Leintuche wie mit einem Mantel umhüllt werden. Auch sind Essigwaschungen und Einflößung von Essig mit Wasser vorzunehmen. , „Um das Athemholen hervorzurufen, werden beide Hände flach auf die mittlere Bauchgegend des Verunglückten aufgelegt und durch einen mäßigen, fanften Druck On kleinen, dem gewöhnlichen ruhigen Ein- und Ausathmen ähnlichen Absätzen die Brusthöhle gleichmäßig verkleinert und durch Nachlassen des Druckes wieder erweitert. Mit diesen Mitteln ist solange fortzufahren, bis sich ein Zischen in der Nase, ein Schluchzen oder Erbrechen eines dicken Schaumes einstellt, oder bis alle Hoffnung einer Wieder ­ belebung schwindet. „Um das Erbrechen zu begünstigen, soll der Gaumen mit einem in Oel getauchten Federbarte gereizt werden. Der nach dem Erbrechen freier Athmende wird abgetrocknet, in warme Tücher locker eingehüllt und in einHbequemes Bett mit hohen Kopfunterlagen gebracht, um ßohin von dem herbeigerufenen Arzte weiter behandelt zu werden." Steyr, am 29. Jänner 1886. Z. 923. Nn sämnM^ Gememcke-AMeklmgm. Der oberösterreichische Landesausschuß hat mit Zu ­ stimmung der k. k. Statthalterei die Verpflegsgebühr III. Classe im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Linz einschließlich der Abtheilung für weibliche Lustseuche- Kranke vom 1. Jänner 1886 ab auf 85 Kreuzer per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 16. d. M. Z. 16.196/11 ex 1885 mit Bezug auf den hierämtlichen Erlaß vom 9. Juli 1878 Z. 3438 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 30. Jänner 1886. Z. 922. An sämmtlNe Oememcke-VoHcklmgm. Zufolge Erlasses der hohen k k. Statthalterei in Linz vom 28. d. M. Z. 1152/11 wird den Gemeinde-Vor ­ stehungen eröffnet, daß laut einer Note der k. k. Landes ­ regierung in Troppau vom 15. Jänner 1886 Z. 631 sich zu Folge eines an dieselbe gelangten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Freiwaldau vom 6. Jänner 1886 Z. 84 in der Gemeinde Breitenfurt ein sicherer Josef Veit aus Hautzenberg in Baiern als Steinbruch- Aufseher aufhielt. Vor ungefähr zwei Monaten verließ er die Gemeinde Breitenfurt und entfernte sich unbekannt wohin, seine Ehegattin mit vier unversorgten Kindern daselbst hilflos zurücklassend. Da sich derselbe nach Angabe seiner Ehegattin bei einem Steinbruche oder einem größeren Baue in Ober- Oesterreich aufhalten dürfte, so werden die Gemeinde - Vor ­ stehungen aufgefordert, die Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen und denselben im Betretungsfalle anzuweisen, seiner Familie den nöthigen Unterhalt zu verschaffen. Ein positives Ergebniß dieser Nachforschungen und die hierüber getroffene Verfügung ist hieher anzuzeigen. Steyr, am 30. Jänner 1886. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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