Amtsblatt 1886/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Jänner 1886
Rmt8-W M'utt der k. k. Rezirkshauptmannschafl 8k«M. Ur. 3. Steyr, am 31. Jänner 1886. Z. 550. Rn sämmMe Gememlte - AorstckMgen. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 5. Jänner 1886 Z. 156/1 werden die Gemeinde - Vor- stehungen auf die im IckV. Stücke des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1885 unter Nr. 171 kundgemachte Verordnung vom 20. December 1885, betreffend einen Nachtrag zu den Vorschriften bezüglich der Aichung und Stempelung von metallenen Gefäßen zum Transporte der Milch (Milch kanne) R.-G.-Bl. Nr. 107 ex 1879 aufmerksam gemacht St ehr, am 19. Jänner 1886. Z. 631. An sämmtML Gememlle-VorstckMgm. Zufolge Auftrages der hohen k. k Statthalterei in Linz vom 14. d. M. Z. 705/V sind die statistischen Aus weise zum Jahres - Sanitäts - Berichte nach Maßgabe der hierüber bestehenden Normen (hierämtlicher Erlaß vom 8. Februar 1872 Z. 6545) abzufassen und bis Ende Februar 1886 anher vorzulegen u. zw. : 1. Der Nominativ-Ausweis über das Sanitäts Personale ; 2. über Krankenanstalten ; 3. über Irrsinnige; 4. über Cretinen; 5. über Findlinge; 6. über Versorgungs - Anstalten ; 7. über Armen - Institute ; 8, über Taubstumme. Die entsprechenden Drucksorten können aus der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Steyr, am 26. Jänner 1886. Z. 810. Rn sämmEliie GememlLe-VMckMgm Mll k. k° OemtaMme - Posten - EommMllen. Da seit dem 24. December v. I. in Trieft kein weiterer choleraverdächtiger Erkrankungsfall vorgekommen ist, findet das hohe k. k. Ministerium des Innern laut des Erlasses vom 19. d. M. Z. 1133 anzuordnen, daß die bezüglich der sanitären Jnspection der aus dem Triester Gebiete ankommenden Reisenden und ihrer Effecten am Bestimmungsorte getroffenen, mit dem hierämtlichen Erlasse vom 26. December v. I. Z 9523 (Amtsblatt Nr. 36) verlautbarten Verfügungen wieder außer Kraft zu treten haben. Die gegen Provenienzen aus Frankreich, Spanien und Italien activirten Vorsichtsmaßregeln haben bis auf Weiteres in Wirksamkeit zu bleiben. Dies wird zu Folge Erlasses der hohen k. k. Statt halterei in Linz vom 22. d. M. Z. 980/V zur Darnach- achtung zur Kenntniß gebracht. Steyr, am 26 Jänner 1886. Z. 9370. An sämMNe Oememste-VorMMM. Bei den Amistagen in Kremsmünster und Weyer sind Klagen erhoben worden, daß seitens einzelner Gemeinde- Vorstehungen die Vorladung der Mitglieder von Genossen schaften zu den Versammlungen nicht rechtzeitig besorgt und ein einträchtliches Zusammenwirken nicht bewerkstelligt werde. Es ergeht demnach an sämmtliche Gemeindeämter die Aufforderung, jedem diesbezüglichen Ansuchen irgend eines Gemeindevorstehers oder einer Genossenschafts - Vor- stehung unverweilt zu entsprechen, damit die Durchführung der Genossenschaftenbildung nicht dui;ch derartige Vorkomm nisse eine Verzögerung erleide. Steyr, am 24. Jänner 1886.
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