Amtsblatt 1886/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Jänner 1886
2 Nr. 1813/B.-Sch.-R. Rn lüe OriMulrMe. Von dem Werke „Die österreichisch - ungarische Monarchie in Wort und Bild", welches auf Anregung und unter Mitwirkung Sr. k. und k. Hoheit des Durchlauch tigsten Kronprinzen, Herrn Erzherzogs Rudolf verfaßt wird, sind bereits mehrere Lieferungen erschienen. Das große, gemeinfaßliche, auf dem heutigen Stande der Forschung beruhende Werk wird Land und Leute, die geschichtliche Entwicklung jedes Volksstammes innerhalb der Grenzen der Monarchie, seine Sprache, seine Lebens äußerungen in Kunst und Wissenschaft, in Arbeit, Handel und Gewerbe, seine Eigenthümlichkeiten in Sitten und Bräuchen schildern und das populär in Worten Gezeichnete wird durch künstlerisch ausgeführte Illustrationen veran schaulicht werden. Nach Tendenz, Inhalt und Fassung wird das Werk einen ausgesprochenen patriotischen Charakter haben und ein wahres Volksbuch für Oesterreich-Ungarn sein, so daß es insbesondere geeignet sein wird, die erziehlichen und didaktischen Zwecke der Volks- und Mittelschulen kräftigst zu fördern. Auf Grund des hohen Erlasses des Herrn k. k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 22. November v. I. Z. 20.343 und über Auftrag des hohen k. k. Landesschul- rathes vom 27. November v. I. Z. 3442 werden die Ortsschulräthe unter Hinweis auf den hierämtlichen Erlaß vom 30. November v. I. Z. 8491 (Amtsblatt Nr. 33) nochmals nachdrücklichst auf dieses Werk aufmerksam gemacht und wird die Erwartung ausgesprochen, daß dieselben thunlichst auf die Erwerbung dieses patriotischen Buches für die Schülerbibliotheken bedacht sein werden, zumal da der Ankauf desselben dadurch wesentlich erleichtert wird, daß monatlich nur 2 Lieferungen L 30 kr. erscheinen, somit jährlich nur ein verhältnißmäßig geringer Aufwand hiefür erfordert wird. K. k. Bezirksschulrat!) Steyr am 17. Jänner 1886. Z- 447. Kn sämmMle Oememile - VockckMgm. Zufolge des hohen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Jänner 1886 Z. 283/lV werden die Gemeinde- Vorstehungen zum Zwecke der allgemeinen Verlautbarung auf die nachstehende Kundmachung aufmerksam gemacht: Kundmachung. Aus der von einem Ungenannten aus Anlaß der Vermälung Ihrer kaiserlichen Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Seiner königlichen Hoheit, dem durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Baiern gegrün deten Slistung ist eine Ausstattung im Betrage von 700 fl. ö. W. zu vergeben. Aus diese Ausstattung haben Anspruch im Brautstand befindliche, mittellose und würdige Töchter oder Waisen von solchen Beamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige angehören, oder bis zu ihrem Ableben oder bis zu ihrer Pensionirung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 20. April 1886 verliehen, jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem betheilten Mädchen die Frist bis Ende October 1886 offen steht. Die bezüglichen Gesuche sind mit dem Tauf-, Sitten- und Mittellosigkeits - Zeugnisse, dann mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der obigen Dienstzweige dient, oder gedient hat, belegt bis längstens 15. Februar 1886 bei der k. k. n. ö. Statthalterei in Wien zu überreichen. Soferne über die bereits stattgehabte Verlobung keine andere Nachweisung geliefert werden kann, ist mindestens der Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Steyr, am 15. Jänner 1886. Z- 441. Ulk sämmMle Gemeinde - AolMimgm. Mit Bezugnahme auf die mit h. ä. Erlasse vom 5. October 1884 Z. 6851 Amts-Blatt Nr. 28 bekannt gegebene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz, betreffend die Grenzbezirke, aus welchen die Vieheinfuhr nach Baiern gestattet wurde, bringe ich Nachstehendes behufs allgemeiner Verlautbarung zur Kenntniß. Steyr, am 13. Jänner 1886. Z. 367/V. Kundmachung betreffend : Die Einfuhr von Nutz- und Zugvieh nach Obrrbaiern. Die königliche Regierung von Oberbaiern in München hat unter dem 24. December 1885 Z 32.25 l bekannt gemacht, daß vom gleichen Tage an die hierländigen poli tischen Bezirke Freistadt, Kirchdorf, Linz, Perg, Rohrbach, Schärding und Steyr in das Gebiet der österreichischen Grenzbezirke einbezogen wurden, aus welchen Nutz- und Zugvieh nach Oberbaiern eingeführt werden darf. Dies wird mit Bezug auf die hierämtliche Kund machung vom 30. September 1884 Z. 11.268 verlautbart. Von der k. k. oberöst. Statthalterei Linz den 9. Jänner 1886. Der k. k. Statthalter: Wrbcr w./p.
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