Amtsblatt 1886/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Jänner 1886

Amt8-WREatt der k. k. RezirkshauptinaMschafl 8lM. Nr. 2. Ätcyr. am 20. Z »inner 1886. Z. 34/B.-Sch.-R. An ckik Klüullkitungen. Der Herr k. k. Minister für Cultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 16. December 1885 Z. 23.324 dem k. k. Landesschulrathe Nachstehendes eröffnet: „Es sind wiederholt Fälle vorgekommen, daß in Schüler-Bibliotheken an Volks- und Mittelschulen Bücher angetroffen wurden, welche wegen ihres Inhaltes dem Zwecke der Jugendbildung und Erziehung nicht nur nicht entsprechend, sondern geradezu schädlich bezeichnet werden mußten. Um derartigen bedauerlichen Erscheinungen ein Ziel zu setzen, finde ich anzuordnen, daß den Schulleitern und Direkteren der Volks- und Bürgerschulen der hierortige Erlaß vom 3. Jänner 1883 Z. 13.456 ex 1882 (Ver- ordnungs - Blatt vom Jahre 1883 Seite 6), betreffend die Beaussichtigung und Benützung der Schüler-Bibliotheken an Volks- und Bürgerschulen, zur genauesten Befolgung neuerlich in Erinnerung gebracht, und daß dieselben, ebenso wie die Directoren der Mittelschulen verpflichtet werden, sämmtliche Bücher, welche der Schüler-Bibliothek an der ihrer Leitung anvertrauten Schule einverleibt sind, insoferne dies nicht bereits geschehen ist, sowie auch die dieser Bibliothek künftig zuzuweisenden Druckschriften (und Bilder ­ werke) einer eingehenden Revision zu unterziehen und dafür zu sorgen, daß alle Bücher, welche ihrem Inhalte nach in patriotischer, religiöser oder sittlicher Richtung irgendwie Bedenken erregen sollten, sofort ausgeschieden, beziehungs ­ weise ferngehalten werden. Die Directoren und Schulleiter sind berechtigt, die ihnen unterstehenden Lehrpersonen bei dieser Revision in Anspruch zu nehmen. Jeder Lehrer hat hinsichtlich eines jeden von ihm geprüften Buches durch seine Namensunterschrift in dem Bibliotheks - Cataloge unter Beisetzung des Datums der vollzogenen Prüfung dafür zu haften, daß der Inhalt des Buches gegen keinen der oben bezeichneten Punkte verstoße. Zu dieser Revision, für deren gewissenhafte Vornahme die Directoren und Schulleiter persönlich verantwortlich zu machen sind, ist den einzelnen Schulen eine entsprechende Frist, und zwar längstens bis zum 1. Mai 1886 einzu- räumen, nach deren Ablauf sie über den Vollzug an die Schulbehörde zu berichten haben." Hievon werden die Schulleitungen, welchen gleichzeitig ein Verzeichniß der theils durch Ministerin! - Erlässe, theils durch Verordnungen der k. k. oberösterreichischen Statthalierei und des Landesschulrathes verbotenen Jugendschriften mit ­ getheilt wird, mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, sofort an die genaue Prüfung der an ihren Volksschulen befindlichen Schülerbibliotheken zu gehen und sich dabei die im vbcitirten hohen Ministerial - Erlasse vorgezeichneten Gesichtspunkte gegenwärtig zu halten. Bis zum 1. Mai d. I. ist hieher über das Ergebniß der Prüfung unter Ausweisung der Zahl und der Titel der etwa als ungeeignet befundenen Bücher und kurzer Angabe der hiefür sprechenden Gründe zu berichten. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 13. Jänner 1886. Verzeichnis der theils durch Ministerial Erlässe, theils durch Ver ­ ordnungen der k. k. obrrösterr. Statthaltern und des Landesschulrathes verbotenen Ängenöschriften. 1. Ferdinand 2. „ 3. 4. 5. 6. Schmidt, Ernst Moriz Arndt. „ Gewalt und List Frankreich's gegen Deutschland seit 300 Jahren. „ Von Rheinsberg nach Königgräz. „ Der deutsche Krieg. „ Odysseus und sein Geschlecht. (Für Kinder unpassend.» „ Gellert. 7. Franz Otto, Neuere deutsche Geschichten. 8. „ „ Neueste deutsche Geschichten. 9. Jtha von Toggenburg, von dem Verfasser der Beatushöhle. 10. .Oesterreichische Jugendbibliothek, Wien 1883, Nummer 12. II. Dr. Weichest, Jllustrirtes Weihnachtsbuch 1883. 12. Sirowy, Fräulein Rosa und Jungfer Rosel. 13. Franz Hoffmann, Ein Spion. 14. Obentraut, Van Swieten.

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