Amtsblatt 1886/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Jänner 1886
4 die fallweisen Verlautbarungen über beabsichtigte Käufe und Sicherstellungen in den weitesten Kreisen der betheiligten Bevölkerung bekannt, und daß andererseits den Gem inden und Producenten beim Abschließungs - Geschäfte besondere Vortheile gewährt werden. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher sowol zur eigenen Betheiligung an den Lieferungs- und Subarrendirungs- Verhandlungen des Heeres, als auch zur entsprechenden Einwirkung auf leistungsfähige Producenten mit dem Be merken eingeladen, daß bei gleichem Anbote immer den Gemeinden und Producenten der Vorzug vor den anderen Mitbewerbern eingeräumt werde, und daß dieselben vom Erläge eines Vadiums oder einer Caution befreit sind. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen in Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 22. December 1885 Z. 14665/IV mit dem Beisätze in die Kenntniß gesetzt, daß die fallweise zur Ausschreibung gelangenden Lieferungs und Subarrendirungs - Verhandlungen den Gemeinde- Vorstehungen im Wege des Amtsblattes rechtzeitig werden bekannt gegeben werden. Steyr, am 6. Jänner 1886. Z- 290. An sämmtl. Gemeinde-Worstehungen und k. k. Gendarmerie - Mken - Kommanden. In Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 28. De cember 1885 Z. 15519/lV ist auszuforschen der Landwehr mann Josef Melchar. Der Genannte, zu Proboj 1857 geboren und nach Rückersdorf, Bezirk Völkermarkt, heimatszuständig, wurde 1879 zum k. k. kärntnerischen Landwehr-Schützen-Bataillon Klagenfurt Nr. 26 assentirt, war im Jänner d. I. zu Skawa, Bezirk Myslenice in Galizien, als Bahnarbeiter beschäftigt, ist von dort, ohne Abmeldung, unbekannt wohin abgereist und seither unevident. Derselbe ist von Profession Brauergehilfe, kleiner untersetzter Statur mit vollem Gesicht, blondem Haar, grauen Augen, proportionirtem Mund, spitzer Nase und ohne besondere Kennzeichen. Hierüber sind die entsprechenden Nachforschungen ein- zuleiten und ist ein positives Resultat bis Ende Februar anher bekannt zu geben. Steyr, 8. Jänner 1886. Z. 189I./B.-Sch.-R. An die Hrtsschulrätt-e und Schulleitungen. In Erledigung einer speciellen Anfrage hat der k. k. Landesschulrath mittelst des Erlasses vom 10. Decem ber v. I., Z. 3385 angeordnet, daß an denjenigen Schulen mit der Schulbesuchs - Erleichterung nach dem hohen Mini- sterial-Eraß vom 14. Februar 1884 Z. 2684, an welchen der Arbeits - Unterricht an die Mädchen der ersten sechs Schuljahre nur während eines Theiles des Schuljahres ertheilt wird, für die Mädchen des 7. und 8. Schuljahres an Stelle des Zeichnens der Arbeits - Unterricht gemäß der Verordnung des hohen k k. Landesschulrathes vom 28. März v. I. Z. 840 alinea 8 (V-Bl. Nr. 7) das ganze Jahr hindurch zu ertheilen ist. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen, insbesondere in Großraming, Kematen, Trattenbach, Wart- berg und Weiskirchen zur sofortigen weiteren Veranlassung mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, den Vollzug dieser Anordnung bis Ende d. M. hieher zur Anzeige zu bringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 6. Jänner 1886. Schonzeit des Wildes und der Fische Im Monate Jänner befinden sich in der Schonzeit und dürfen weder gefangen noch geschossen werden: Auer und Birkhahn, Auer- und Birkhenne, männliches Roth und Damwild, Gemsböcke und Rehgeisen. Hasen sind vom 15. Jänner an in der Schonzeit. Im laufenden Monate dürfen Nutten und Krebse nicht gefangen werden. Nach ß 14 des Fischerei-Gesetzes vom 7. November 1880 (Landes-Gesetz Blatt Nr. 4 vom Jahre 1881) dürfen während des ganzen Jahres nachstehende Fisch- und Krebsgattungen weder feilgeboten noch in den Gasthäusern verabreicht werden: Bärschlinge und Bodenrenken unter 15 Centimeter, Forellen, Aschen, Saiblinge, Renken, Rutten, Schleien, Zingel, Seider und Barben unter 20 Centimeter. Huchen, Lachse, Welse und Aale unter 40 Centimeter, rothscheerige Krebse unter 12 Centimeter Länge, Steinkrebse unter 6 Centimeter Länge. RmistagZ - UfMltMg m mul Lvsmstem. Die Herren Gemeindevorsteher von Aschach, Garsten, Gleink, Losensteinleithen, Sierning, Ternberg, Thanstetten und St. Ulrich haben sich zum Amtstage Donnerstag am 14. d. M., Vormittags 10 Uhr, bei der k. k. Bezirkshaupt mannschaft einzufinden. Der vertagte Amtstag in Losenstein wird am Mon tag den 25. d. M. um die hiezu bestimmte Stunde abge halten werden. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannsckaft Steyr. — Haae-'sche Buckdruckerei in Steyr.
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