Amtsblatt 1886/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Jänner 1886

Mmt8-OMkaN der k. k. Mzirkshauplmaimschasl Slriir. Ur. i. Steyr, am 10. Jänner 1886. Z. 1888/B.-Sch.-R. Na sämnittiiüe kollim. Marcaiilt^, an alle Oemmule - Vorliesmngk?n , Orisslsmtrüilie aalt 8llluül»ltungen. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht fand sich laut des hohen Erlasses vom 25. November v. I. Z. 22131 bestimmt, anzuordnen, daß fortan der 19. No ­ vember, als der Tag des Allerhöchsten Namensfestes Ihrer Majestät der Kaiserin, an den allgemeinen Volksschulen, den Bürgerschulen, Lehrer- und Lehrerinen - Bildungsan ­ stalten, Gymnasien und Realschulen bedingungslos freizu ­ geben ist. Dieses wird in Folge Jntimats des k. k. Landesschul- rathes vom 7. December 1885 Z. 3530 mit der Aufforde ­ rung den Gemeinde- und Schulvertretnngen bekannt ge ­ geben, die Verfügung zu treffen, daß an den unterstehenden Schulen eine würdige Feier an diesem Ferialtage veran- staltet werde, insbesondere haben die Schüler, wenn von Seite der hochwürdigen Geistlichkeit eine eigene gottesdienst- liche Feier veranstaltet wird, derselben, sonst aber dem pfarrlichen Gottesdienste an diesem Tage unter Führung ihrer Lehrer beizuwohnen. K. k. Bezirksschulrath Stehr am 1. Jänner 1886. Nr. 9657. Ua sämmttiiüe Gememlle - AoHetumgm Mit Bezugnahme auf die hierämtlichen Erlässe vom 4. April und 3 Juni v. I. Z. 2556 und 3994 (A.-Bl. Nr. 10 und 16) bringe ich zur entsprechenden Verlaut ­ barung Nachstehendes zur Kenntniß. Steyr, am 3. Jänner 1886. Z. 16130/V. Kundmachung. Der Herr k. k. Statthalter von Steiermark hat unter dem 12. December l. I Z. 24149 nachstehende Kund ­ machung erlassen : Da die Klauenseuche der Schweine in Ungarn und allen zum Geltungsgebiete des allgemeinen Thierseuchen- gesetzes vom Jahre 1880 gehörigen Ländern, mit denen ein Viehverkehr stattfindet, seit längerer Zeit vollständig er ­ loschen ist, so findet die Statthalterei die mit den Kund ­ machungen vom 14. Februar 1885 Z. 3103 vom 23. März 1885 Z. 5570 und vom 19. Mai 1885 Z. 9236 hin ­ sichtlich der Schweine angeordneten Verkehrsbeschrän ­ kungen aufzuheben und den freien Verkehr mit denselben unter genauer Einhaltung der Bestimmungen der ZZ 4, 8 und 11 des allgemeinen Thierseuchengesetzes zu gestatten. Die mit den hierämtlichen Kundmachungen vom 23. März 1885 Z. 5570 und vom 19. Mai 1885 Z. 9236 hinsichtlich der Wiederkäuer getroffenen Bestim ­ mungen bleiben aufrecht. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 27. Mai 1885 Z. 6440 verlautbart. Von der k. k. oberöst. Statthalterei Linz am 28. December 1885. D?r k. f. GlalchiUUr: Webrr m./p. Z. 9570. Nn sämMilslö OMMllle-VoEckiMM Mlt k. k. GmltaMerik - Postm - Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 20. Februar 1885 Z. 1436 Amts-Blatt Nr. 6 werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten- Commanden in Gemäßheit des hohen Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. December 1885 Z. 15708/1 in die Kentniß gesetzt, daß die hohen Ministerien des Innern und des Handels sich zum Zwecke der wirksamen Abhilw , incorrecter Vorgänge von Gewerbetreibenden veranlagt ! sahen, durch die am 10. December 1885 durch das Reichs ­ gesetzblatt verlautbarte Ministerial-Verordnung vom 17. No ­ vember 1885 R-G.-Bl. Nr. 166 den nur zum Handel mit gebrannten geistigen Getränken berech ­ tigten Gewerbetreibenden geradezu zu ver- bieren, in ihren den Kunden zugänglichen Ge- schäfts-Localitäten gebrannte geistige Ge ­ tränke in unverschlossenen Gefäßen auf dem Lager zu halten. Hiedurch wird der gewerberechMche Unterschied eines bloßen Handels mit gebrannten geistigen Getränken von dem Ausschanke und Kleinverschleiße von derlei Flüssigkeiten in dem Gewerbebetriebe selbst zu einem klaren Ausdruck gebracht. Steyr, am 2. Jänner 1886.

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