Amtsblatt 1885/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Dezember 1885

4 merksam zu machen, welche die Paragraphe 2, 4 und 5 der dieser Taxe vorgedruckten Bestimmungen erfahren haben. Im Paragraphe 2 dieser Bestimmungen erscheint die Erweiterung ersichtlich gemacht, welche dieser Paragraph in Folge der Ministerial-Verordnungen vom 14. März und 1. August 1884 N.-G.-Bl. Nr. 34 und 131 erfahren hat. Der Paragraph 4 ist einer stylistischen Aenderung unterworfen worden, und hat das Directorium des öster ­ reichischen Apoihekervereines zur Benützung der Apotheker und zur Erleichterung der Rechnungsleger bei Ver ­ fassung von Medicamenten - Conten, in welchen nicht officinelle Arzneien vorkommen, eine sehr umfangreiche Taxe für nicht officinelle Arzneimittel unter Zugrunde ­ legung der Grundsätze, nach welchen die Taxbemessung ^für die officinellen Arzneikörper ermittelt wird, bearbeitet, deren Publication alljährlich in Aussicht genommen ist. Obgleich diese Taxe der amtlichen Authenticität entbehrt, so kann sie immerhin zur Orientirung über die Preise der so häufig in Gebrauch gezogenen Artikel dienen und gibt einen Anhaltspunkt, um willkürlichen Taxansätzen bei nicht officinellen Artikeln und überspannten Forderungen zu begegnen. Der Paragraph 5 der der Taxe vorgedruckten Be ­ stimmungen hat, nachdem die Verkehrsverhältniffe für den Bezug der Blutegel in allen Verwaltungsgebieten nicht mehr so verschiedenartig wie in früherer Zeit sich darstellen, gleichfalls eine Abänderung erlitten. Diese beiden Arzneitaxen können von den Apothekern und Aerzten, welche Hausapotheken führen, von der k. k. Staatsdruckerei directe oder durch die hiesigen Buch ­ handlungen bezogen werden, und sollen vom 1. Jänner 1886 an sämmtliche obengenannte Sanitätspersonen wenig ­ stens mit der officiellen Arzneitaxe versehen sein. - St ehr, am 30. December 1885. Z. 9566. Nn sämmilicke Oememäe - AorsteäMgiN unä k. k. GeMMme-Postm-EmWiMilm. Die im Amtsblatte Nr. 32 sub Z. 8455 veranlaßte Currendirung des Carl Kaltenberger von Umerweißen- bach wird widerrufen, da der Genannte zufolge hohen Statthalterei - Erlaffeö vom 14. December 1885 Z. 15.113/1 V bereits eruirt ist. Steyr, am 29. December 1885. Z. 9564. Än sämmtliche Oemeiillle-VoiHeäMgm Mll k. k. Omckarmerie-Posten-EommM^ Zufolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 9. De ­ cember 1885 Z. 14.076/IV sind die nachfolgenden zur Nachstellung in Vermerk stehenden Wehrpflichtigen des politischen Bezirkes Linz auszuforschen : I. Franz Ser. Hammerschmid, geboren am 16. September 1864 in Linz, zuständig nach Urfahr, ehelicher Sohn des Jgnaz Hammerschmid, Tischlers, und der Barbara Hammerschmid- Tochter des Johann Valach, Gerichtsdieners zu Rovnye, und der Anna Valach, gebornen Hörnenitzky. 2. Ludwig Weiß, geboren am 21. August 1864 zu Enns, ehelicher Sohn des Michael Weiß, Inwohners und Hausirers, und der Katharina Weiß, Tochter der Magdalena Forstner, lediger Hofstadlers-Tochter von Hehenberg, Pfarre Baumgarten berg, und 3. Josef Henninger, geboren am 14. Juni 1865 in Hörtsdorf Nr. 12, Pfarre Mitterkirchen in Oberöster ­ reich, unehelicher Sohn der Marie Henninger, außereheliche Tochter der Elisabeth Henninger, lediger Strazzensammlerin in Steyregg. Ein positives Resultat ist bis Ende Jänner 1886 anher zu berichten. Steyr, am 29. December 1885. An sämmtk. Kemeindc-Dorstestungen und k. k. Hendarmerie-Kosten-Kommandcn. Michael Hafer, 41 Jahre alt, geboren zu Feyregg und zuständig nach Pfarrkirchen, verehelicht, Knecht, wurde mit dem hierämtlichen Erkenntnisse vom 7. October 1885 Z- 6221/6939 unter Polizei-Aufsicht gestellt, welches Erkenntniß demselben wegen seines unbekannten Aufent ­ haltes bisher nicht publicirt werden konnte. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, im Falle der Betretung desselben sofort anher Bericht zu erstatten und eventuell denselben in seine Heimatsgemeinde schubweise zu instradiren. Personsbeschreibung: Körperbau: schlank, Gesicht: länglich mit gesunder Farbe, Haare: blond, Stirne: hoch, Brauen: licht, Augen: blau, Nase: spitzig Mund: regelmäßig, Zähne: gut. Besondere Kennzeichen: keine. Steyr, am 29. December 1885. RmkmmmMg. Die Nachweisung über die Kosten der regelmäßigen Stellung im Jahre 1885 ist, genau nach Formulare ver ­ faßt, bis 4. Jänner 1886 ohne Termin s-Ueber- schreitung anher vorzulegen, indem der Summarbericht längstens bis 6. Jänner k. I. bei der k. k. Statthal ­ terei einlangen muß. Steyr, am 30. December 1885. K e r i lk i i g u n g. In dem hierämtlichen Erlasse ddo. 14. December 1885 Z. 9166 (Amtsblatt Nr. 35), betreffend die Waffenübungen der Landwehr, ist durch einen Druckfehler die Dauer der Waffenübungen unrichtig angegeben, und es soll darin im ersten Absätze auf der fünften Zeile statt „einer Woche" richtiger „vier Wochen" heißen, wornach der bezeichnete Erlaß richtig zu stellen ist. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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