Amtsblatt 1885/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Dezember 1885

2 Mangels an Officiers - Wohnzimmern zwei oder mehrere Officiere in einem Zimmer untergebracht werden. Dies wird in Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 9. December 1885 Z. 15.242/tV zur Kenntniß ­ nahme mitgetheilt. Steyr, am 22. December 1885. Z. 9443. An sämmUcke Genleinltl'-Aorstesmngen Mst k. k. Oenstarmme - Posten, - Eoiiunnnilen. In Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 13. De ­ cember 1885 Z. 14 375/IV ist auszuforschen der stellungs- pflichtige Vir>or Lettner, geboren am 23. December 1865 in Wien, Alservorstadt, Mariannengasse Nr. 30, Sohn des Gottfried Leitner, Milchverschleißers, und der Cäcilia, zuständig in Kläffer, Los-Nr. 305, welcher auf dem Assentplatze Rohrbach nicht erschienen ist, und bisher nicht eruirt werden konnte. Nach den gepflogenen Erhebungen wohnten dessen Eltern bis zum Jahre 1870 in Wien. Die Recherchen sind über den Aufenthalt des genannten Stellungspflichtigen und über den Umstand, ob derselbe nicht etwa anderweitig der Militärstellung bereits unter ­ zogen wurde oder gestorben ist, zu pflegen und ist ein positives Resultat bis Ende Jänner 1886 zu berichten. St ehr, am 25. December 1885. Z. 9444. An sämmtlilüe Oememste-Vorstcklmgm Mst k. k. Omstarmerie - Posten - CommMstm. In Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 19. De ­ cember 1885 Z. 15.241/lV ist auszuforschen der im Jahre 1865 zu Esseg geborene und zuständige Franz Kleider, auch Doric genannt. Derselbe hat sich im Monate Februar d. I. nach der Losung aus Esseg entfernt, und soll mit einer Schauspieler-Gesellschaft umherziehen. Der Genannte ist von hoher Statur, hat rundes Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, proportionirten Mund, keine besonderen Kennzeichen. Die bezüglichen Erhebungen sind zu pflegen über den Aufenthalt des genannten Stellungspflichtigen und über den Umstand, ob derselbe nicht etwa anderweitig der Militärstellung bereits unterzogen wurde oder gestorben ist, und ist ein positives Resultat bis Ende Jänner 1886 anher zu berichten. Steyr, am 25. December 1885. Z. 9523. An sämmiMe Oenmnste-VorstckMM Mll k. k. Genstarmme-Posten-Eonutt allsten. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 25. d. M. Z:^6.094/V hat das hohe k. k. Ministerium des Innern wegen neuerlicher Cholerafälle in Trieft angeordnet, daß aus dem Triestergebiete in Gasthöfen oder Privatwohnungen ankommende Reisende sofort behördlich gemeldet und deren ärztliche Jnspection, sowie die Des- infection ihrer mit Exkrementen besudelten Effecten unver- weilt eingeleitet, mit choleraverdächtigen Erscheinungen behaftete oder evident Erkrankte entsprechend isolirt und ärztlich behandelt werden. Derartige Erkrankungen sind womöglich telegraphisch anher anzuzeigen. Zur genauen Durchführung dieser sanitäts-polizeilichen Maßregeln finde ich anzuordnen, daß die anläßlich des Auftretens der Cholera in Spanien und Süd-Frankreich von hier aus erlassenen Weisungen (Erlaß vom 7. August 1885 Z. 5694 und 21. August Z. 5982 Amtsblatt Nr. 22 und 24 > wieder in ihrem ganzen Umfange zu gelten haben. Steyr, am 26. December 1885. Z. 9536. An sämiMcke Gemeinste - Vorstellungen. Die Erhebung der Familien - Erwerbs- und Ver ­ mögens - Verhältnisse der für das Jahr 1885 zur Ent ­ richtung der Militärtaxe Verpflichteten hat im Laufe des Monats Jänner 1886 zu geschehen ; zu diesem Behufe werden die Gemeinde - Vorstehungen nach folgenden Andeutungen die Verzeichnisse auszusüllen haben : Bei der Beantwortung der in den Rubriken I V und V des Verzeichnisses vorkommenden Fragen soll mit aller Genauigkeit vorgegangen werden, indem die bezüglichen Daten für die Bemessungs - Commission als Basis zur Entscheidung dienen, ob und nach welcher Classe die Militärtaxe von jedem einzelnen in dem Verzeichnisse Auf ­ geführten zu entrichten sein wird. Bei der Ausfüllung dieser Fragebogen wollen die Herren Gemeindevorsteher mit Beachtung der nachstehenden Andeutungen Vorgehen: In der Rubrik V des Verzeichnisses ist klar und bestimmt anzugeben, wie hoch des Taxpflichtigen Jahres ­ oder Wochenlohn ist, ob er außer demselben noch ein eigenes Vermögen, z. B. ein angefallenes Erbgut besitzt, wie hoch sich dasselbe beläuft, ob der Grundbesitzer außer seiner Realität noch ein sonstiges Vermögen besitzt, oder ob er stark verschuldet ist, ob das Gewerbe des Taxpflichtigen in gutem Betriebe steht u. s. w., kurz es muß auf die Aus ­ füllung der vorbezeichneten Rubrik des Verzeichnisses besondere Sorgfalt und Genauigkeit verwendet werden, denn nur bei möglichst richtigen Angaben der thatsächlichen Verhältnisse der Militärtaxpflichtigen wird es den Militär- tax-Bemessungs-Commissionen ermöglicht sein, die Einreihung der Taxpflichtigen in die verschiedenen Taxclassen in gerechter Weise zu treffen. Sollte ein Taxpflichtiger sich in einer anderen als der Zuständigkeitsgemeinde im Aufenthalte befinden, so ist die aufgetragene Erhebung durch die Gemeinde im Corre- spondenzwege zu pflegen und deren Ergebniß dem Gesammt- berichte anzuschließen. In dieser Hinsicht haben sämmtliche Gemeinde - Vor ­ stehungen gegenseitig das zur raschen Abwicklung dieses

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