Amtsblatt 1885/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Dezember 1885

Ämt8 WMutt der k. kr. Zezickshniiplmaiinschlifl Mip- Ur. 35. Sleyr» am 20. December 1885. Z. 9166. Nn sämnlttilke Gemein tle-VoHeiillagm. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat laut des Erlasses vom 4. December 1885 Nr. 1674/IV Präs, aus Grund des Z 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1883 (R.-G.-Bl. Nr. 87) hinsichtlich der im Jahre 1886 in der Dauer von einer Woche vorzunehmenden Waffenübungen Nachstehendes angeordnet : Landwehr-Infanterie- und Schützen- Bataillone Nr. 1 bis 82. Bei jedem Bataillon der Landwehr - Commando- Bereiche Wien, Graz, Prag, Josefstadt und Zara hat eine an die Frühjahrs - Necruten - Ausbildung anschließende (bei den Bataillonen des Landwehr - Commando - Bereiches Brünn eine selbstständige) Vorwaffenübung, und bei allen Landwehr-Bataillonen eine Haupt - Waffenübung statt- zufinden. Hiezu sind beizuziehen: Alle unmittelbar in die k. k. Landwehr Eingereihten der Assent-Jahrgänge 1885, 1884, 1883, 1881, 1879 und 1876, betreffs des letztbezeichneten Jahr ­ ganges jedoch mit Ausschluß Jener, bei denen die Gesammt- dauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 20 Wochen schon übersteigt, dann von den Assent-Jahrgängen: 1882 jene unmittelbar Eingereihten, bei denen die Gesammt- dauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 8, 1880 Jene, bei denen dieselbe 12, 1878 und 1877 Jene, bei denen dieselbe 16, und 1875 Jene, bei denen dieselbe 20 Wochen nicht übersteigt. 6. Berittene Landwehr-Truppen. Vom Assent-Jahrgange 1875 sind: a) bei den Cadres der Landwehr-Dragoner-Regimenter Nr. 1 und A dann des Landwehr - Uhlanen - Regimentes Nr. 3 je 4 Wachtmeister, 8 Zugsführer, 1 Divisions ­ Trompeter, 16 Corporale, 2 Escadrons - Trompeter, 118 Dragoner (Uhlanen) beritten, 2 Rechnungs - Unter- Officiere, 2 Curschmiede, 2 Escadrons - Riemer, 32 Dra ­ goner (Uhlanen) unberitten, und 23 Officiersdiener ; b) bei dem Cadre des Landwehr-Dragoner-Regimentes Nr. 3, dann bei jenen der Landwehr - Uhlanen - Regimenter Nr. 1 und 2 je 2 Wachtmeister, 4 Zugsführer, 8 Corporale, 1 Escadrons - Trompeter, 93 Dragoner (Uhlanen) beritten. l Rechnungs - Unterofficier, 1 Curschmied, 1 Escadrons ­ Riemer, 16 Dragoner (Uhlanen) unberitten, und 11 Officiers ­ diener thatsächlich beizuziehen. Die Verständigung der hiernach pro Regiments-Cadre factisch einzuberufenden Mannschaft (einschließlich eines ent ­ sprechenden Percentual - Zuschusses) hat bis längstens 15. Februar 1886 zu erfolgen. Bei den berittenen Schützen in Dalmatien ist die Einberufung wie bei den Fußtruppen durchzusühren und als Verpflegsstand 4 Unterofficiere, 47 berittene und 3 unbsrittene Schützen anzunehmen. Dies wird in Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 11. December 1885 Z. 15.456/IV zur allsogleichen orts ­ üblichen Verlautbarung bekannt gegeben. Steyr, am 14. December 1885. Z. 8810. Rn snmmMu? Gimmulle-Utr'^ Laut der vom Reichs - Kriegs - Ministerium heraus ­ gegebenen Vorschrift für die Militär - statistische Landes ­ beschreibung hat die Corps-Intendanz Vormerkungen zu unterhalten, über: a) die Namen der größten Gutsherrschaften und ihrer Eigenthümer; die Orte, wo sich die herrschaftlichen Kanzleien befinden, die sonstigen größeren Producenten von Hülsenfrüchten, Getreide, Heu und Wein ; die Züchter trieb - fähiger Schlachtthiere; b) die namhaften Erzeuger von Selchwaaren; o) die am Lager befindlichen größeren Waaren-Vor- räthe der Lager- und Waarenhäuser und die Kauf-Usancen, soweit es sich um Artikel für die Kriegsverpflegung handelt und zwar: Conserven in Büchsen, geräucherres Fleisch und Speck, Würste, Reis, Tarhonnya, Graupen, Weizengries, geschälte oder ungeschälte Erbsen, Linsen und Bohnen, geschälte Hirse, Mehl aus gedämpften Erbsen, Weizen, Roggen und Maismehl, Sauerkraut, sauere Rüben, Kar ­ toffeln, Kernfett, Schweinschmalz, Butter, Zwiebeln, Salz, Pfeffer, Paprika, Essig, Kaffee (ungebrannt), Thee, Rum, Cognac, Branntwein, Wein, Zucker; die bestaccreditirten Handelsfirmen in diesen Artikeln;

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