Amtsblatt 1885/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1885

4 Z. 8955. Un sämmMe Oememlle - VochckMgen, unll k. k. Gentlarmme-Posten-Coiunlantlen, ckes Bezirkes 8teyr. Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Am- stetten vom 19. v. M. Z. 16.102 wurde in der Land ­ gemeinde Waidhosen a. d. Dbbs vor circa 4 Wochen im Hause Niederleiten I. Rien-Rotte Nr. 6 (in der genannten Gemeinde) eine ausweislose Weibsperson, welche am nächsten Tage erkrankte und das Haus nicht mehr verlassen konnte, ausgenommen. Diese Weibsperson war blöd und konnte, über ihre Herkunft und Zuständigkeit befragt, nur den Namen „Radelbau" oder „Nagelbau" (Naglbauer?) ziemlich deutlich aussprechen, alle übrigen Worte waren unverständlich. Diese Person wurde, nachdem sie bereits drei Wochen von der Besitzerin des obgenannten Hauses Frau Theresia Angerer unentgeltlich verpflegt worden war, am 12. v. M. über Veranlassung der dortigen Gemeinde - Vorstehung in das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Waidhofen a. d. Ubbs übersührt, woselbst sie noch am selben Tage starb. Die Genannte war circa 65 Jahre alt, von Statur klein, hatte ein rundes Gesicht, braune Augen, dunkle Augenbrauen, dunkle mit Grau gemischte Haare, Nase und Mund gewöhnlich und war bereits ganz zahnlos. Bekleidet war dieselbe mit einem fast ganz neuen Perkail-Hemd, einem rothen, weißgeblumten Unterrock sammt Leib und Aermel von demselben Stoff, einem blauen Ober ­ kittel (sogenannten Schoß), einer blauen Schürze, dunklem Kopftuch, blauen Strümpfen und Holzschuhen. Am Halse trug sie eine Perlenschnur mit großen, weißen Glasperlen und dürfte dem Erscheinen und der Kleidertracht nach zu urtheilen eine Steiermärkerin oder Oberösterreicherin (aus der Gegend bei Neustist oder Raming) gewesen sein. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden mit dem Auftrage in Kenntniß, über die Identität dieser Person die Er ­ hebungen zu pflegen und das Ergebniß binnen acht Tagen anher zu berichten. Steyr, am 9. December 1885. Z. 8970. Nn sämmMie Oememlle-UorstckMgm. Laut Eröffnung der hohen k. k. Statthalterei vom 30. v. M. Z. 14113 hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem'Erlasse vom 8. November 1885 Z. 18201 die nach Z 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 (R--G-.BI. 113) von den Gemeinden für das Reichsgesetzblatt zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1886 auf den Betrag per 2 fl. d. i. Zwei Gulden ö. W. per Exemplar festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit der Aufforderung in die Kenntniß gesetzt, diesen Betrag unter genauer Beachtung der mit dem h. ä. Erlasse vom 23. Februar 1881 Z. 415 in Betreff der Beibringung der Gegenscheine erhaltenen Weisung bis Ende d- M. an ­ her zu senden. Steyr, am 7. December 1885. RmtsmMerimgm. Diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, welche das Samm- lungs-Ergebniß für die Abbrändler a) der Ortschaft Riedl- ham und b) des Marktes Mondsee, dann v) für die durch Ueberschwemmung zu Schaden gekommenen Bewohner Kärntens bisher nicht in Vorlage gebracht haben, werden angewiesen, den hierämtlichen Erlässen vom 24. October und 3. November d. I. Z. 7252, 7590 und 8087 (Amts ­ blatt Nr. 30 und 31) nunmehr baldigst zu entsprechen. Gelegenheitlich meiner beiden im laufenden Monate stattgehabten Amtstagsreisen habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß die durch den hierämtlichen Erlab vom 28. October Z. 7912 zur Verzeichnung der Stellungspflichtigen aufgeforderten Gemeinde-Vorstehungen an einzelnen Orten es bisher unterlassen haben, die zu Verzeichnenden durch öffentlichen Anschlag oder auf sonst ortsübliche Weise unter Androhung der gesetzlich zulässigen Strafe aufzumahnen, sich im Monate December l. I. mündlich oder schriftlich beim Gemeindeamts des Heimats- oder Aufenthaltsortes zur Verzeichnung zu melden. Es wird demnach der unverzügliche Vollzug dieser gesetzlichen Anordnung mit dem Beisätze in Erinnerung gebracht, daß gemäß Z 13 Punkt 3 der neuen Wehrgesetz- Jnstruction jede mündliche Anmeldung sogleich in Gegen ­ wart des Anmeldenden in dem Verzeichnisse einzutragen und hierüber der Partei eine ämtliche Bescheinigung nach folgendem Muster auszufolgen sein wird: Bezirk: ....................... Ortsgemeinde: ........................... Bescheinigung. N. N. geboren im Jahre , zuständig zur Ge ­ meinde .................................... hat sich am heutigen Tage zur Verzeichnung angemeldet. ........................................ , am 1885. Unterschrift : ........................... Steyr, am 8. December 1885. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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