Amtsblatt 1885/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1885

3 Kräfte und insbesondere unter thatkräftigster Mitwirkung des k. k. Militärs eingeleiteten Rettungs- und Schutz ­ arbeiten mit Erfolg bewerkstelligt werden konnten. Gleichwohl sind die durch die zerstörende Macht des überwältigenden Elementes theils an Wohnhäusern und Grundstücken, theils an Straßen, Wegen und Schutzwerken in so vielen Gegenden des Landes verursachten Beschädi ­ gungen auch diesmal sehr bedeutend und es trifft dieses neue Unglück die Beschädigten um so empfindlicher und schwerer, als die Folgen der Katastrophe von 1882 noch keineswegs überwunden sind. Bei der Ausdehnung der diesjährigen Calamität sind säst alle Theile Tirols mehr oder weniger schwer ge ­ troffen worden. Der Gesammtschaden an Gebäuden, Culturen, Schutz ­ werken und Communicationen wird, außer den an den Flußregulirungswerken eingetretenen, hier nicht in Betracht zu ziehenden Beschädigungen auf mehr als 3,800 000 fl. geschätzt. Zahlreiche Gemeinden und Grundbesitzer sind durch die verheerenden Elementarereignisse in große Bedrängniß gerathen und an die mildthätige Unterstützung Anderer gewiesen. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat sich demnach zufolge des Erlasses vom 24. v. M. Z 18884 bestimmt gefunden, auch in Oberösterreich eine Sammlung milder Gaben für die Verunglückten anzuordnen. Infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 27. v. M. Z. 2859 werden daher die Gemeinde-Vorste- hungen eingeladen, wegen der Durchführung dieser Samm ­ lung sofort im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarr ­ ämtern das Nöthige zu veranlassen und die eingehenden Beträge bis Ende d. M. anher zu senden. Steyr, am 2. December 1885. Z. 8862. Rn sämiMllie Oememäe - VockelmmM. Laut eines Berichtes der Statthalterei in Trieft ! treibt sich der in der Gemeinde Trieft zuständige, dem j Trunke ergebene Frederico Malkovich, in den Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie bestimmungslos her ­ um und erwirkt auf Grund von Krankheiten, die zumeist in Folge Mißbrauches von Alkohol entstanden sind, die Aufnahme in öffentlichen Spitälern, wodurch seine Zu ­ ständigkeitsgemeinde in die Lage kam, für denselben Ver- pflegskosten im Betrage von 371 fl. 37 kr. zu vergüten. Der Stadtmagistrat von Trieft hat sich nun im Wege der Statthalterei an das hohe k. k. Ministerium des Innern mit der Bitte gewendet, es mögen die Spitals- Verwaltungen beider Reichshälften auf den genannten Matkovich mit der Weisung aufmerksam gemacht werden, daß derselbe nur in unbedingt unabweisbaren, ärztlich cvnstatirten Krankheitsfällen aufzunehmen, sonst aber nach den bestehenden Schubvorschriften zu behandeln sei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 28. No ­ vember l. I. Z. 143I2/II zur eventuellen Darnachachtung in Kenntniß. Steyr, am 3. December 1885. Z. 8931. NnsämMicke Gemeinde - VorßekMgm Mit M äie sMwiirlÜM Pfarrämter. Die Bundesleitung der österreichischen Gesellschaft vorn rothen Kreuze hat für die eingeleitete, internationale Hilfsaktion in Belgrad und Sofia einen eigenen Auf ­ ruf veröffentlicht. Die von derselben zur möglichsten Förderung des humanitären Zweckes angegangenen hierländigen beiden Vereine: „Der patriotische Landeshilfsverein und der pa ­ triotische Frauen-Hilfsverein für Oberösterreich" in Linz haben die allgemeine Verlautbarung dieses Aufrufes mit einer ge ­ meinschaftlichen Kundmachung beschlossen und um die Ver ­ anlassung der entsprechenden Vertheilung derselben an die einzelnen Gemeinden bei dem hohen k. k. Statthalterei- Präsidium das Ersuchen gestellt. Infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 1. d. M. Z. 2908 erhalten daher die Gemeinde - Vorste- hungen mit diesem Amtsblatte Exemplare der fraglichen Kundmachung zur entsprechenden Verlautbarung und Mittheilung eines Exemplares an das hochwürdige Pfarramt mit der Einladung, etwa dortselbst eingehende Betrage und sonstige Spenden entweder an den nächst ge ­ legenen Zweigverein der vorgenannten beiden Vereine, oder aber an die Gemeinde - Vorstehung Linz gelangen zu lassen. Steyr, am 5. December 1885. Z. 8999. Ra sämmNäie Oemmmäk - Vorstetumfim. Nach den Bestimmungen des H 8 des Thierseuchen- Gesetzes können Viehpässe, wenn deren Giftigkeit (10 Tage) erloschen ist, durch die Gemeinde-Vorstehungen auf Grund einer neuerlichen sachverständigen Untersuchung auf weitere 10 Tage verlängert werden. Jede solche Verlängerung ist nicht nur auf der Rückseite des Viehpasses ersichtlich zu machen, sondern auch mit fortlaufenden Nummern in ein eigenes Protocoll (Formular II all Z 8) einzutragen. Anläßlich eines vorgekommenen Falles, wo eine Gemeinde - Vorstehung diese Eintragung wegen Mangels der Drucksorte unterlassen hat, gebe ich den Gemeinde- Vorstehungen bekannt, daß ich solche Viehpaßverlängerungs- Protocolle durch die k. k. Staatsdruckerei bestellt und gegen Erlag der Gestehungskosten nach h. ä. Paragraphirung sämmtlichen Gemeinde-Vorstehungen zusenden werde. Hiebei nehme ich Anlaß, den Gemeinde-Vorstehungen bei Aus ­ stellung und Verlängerung der Viehpässe die genaueste Be ­ obachtung der bezüglichen Bestimmungen des Z 8 des Th.-S-G. neuerlich in Erinnerung zu bringen und wird der Herr k. k. Bezirks - Thierarzt angewiesen, gelegentlich seiner anderweitigen Amtsreisen sich von der vorschrifts ­ mäßigen Führung der Viehpässe - Verlängerungs - Protocolle seitens der hiezu berufenen Organe die Ueberzeugung verschaffen. Steyr, 7. December 1885.

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