Amtsblatt 1885/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. November 1885
2 kannten" Form. V in gleichem Termine in einem Exemplare sammt den bezüglichen Erhebungsacten vorzulegen. (ß 15 und 16 6. und 20 der neuen Wehrgesetz-Jnstruction.) Diese Letzteren losen nicht und werden hieramts außerhalb der Losungs- und Stellungsliste evident geführt. Den sich meldenden Stellungspflichtigen sind künftig hin (gleichviel ob es Einheimische oder Fremde sind) über diesen Act Bescheinigungen nach Muster Form. II auszu- händigen. Die nach der neuen Wehrgesetz-Jnstruction vorge schriebenen Formularien sind im Anhänge dieser Jnstruction ersichtlich. Reclamationen jeder Art sind zur Zeit der gemeinde- weisen Verzeichnung, spätestens aber bei der regelmäßigen Stellung durch Nachweis ung der bestehenden Verhältnisse einzubringen (8 17). Abstellungsansuchen für den Aufenthaltsort sind gelegentlich der Anmeldung zur Verzeichnung dem Gemeinde- Vorsteher zu übergeben, durch diesen dem betreffenden Ver zeichnisse (Form. IV) beizulegen, und daß dies geschehen, in der Anmerkungsrubrik ersichtlich zu machen (Z 18 — 4 der neuen Wehrgesetz-Jnstruction). Diese wesentlichsten für die Conscription maßgebenden Bestimmungen der neuen Wehrgesetz-Jnstruction haben sich die Gemeinde - Vorstehungen bei Anfertigung des Stellungs- operates gegenwärtig zu halten und dieses selbst in dem gegebenen Termine zuversichtlich anher vorzulegen. Steyr, am 24. November 1885. Z. 8741. Nil sämmililäe Gemeimle - VorstckMM. Seitens verschiedener Gewerbsleute soll der Unsng eines unbefugten Arzneihandels stattsinden. Ich bin demnach veranlaßt, die Gemeinde-Vorstehungen auf den Inhalt der hohen Ministerial-Verordnung vom 17. September 1883 mit der Aufforderung aufmerksam zu machen, einen derartigen Verschleiß hintanzuhalten und von jeder Beschlagnahme diesfälliger Artikel die behördliche Anzeige zu machen. Steyr, am 27. November 1885. Z. 8678. Nil sämmtliche Gkmemäe-VMellMM. Laut der Kundmachung des k. k. Statthalters in Niederösterreich vom 12. October l. I. Z. 45870 wurde das von der Gemeinde Neulerchenfeld über dvrtämtliche Bewilligung vom 28. April 1884 Z. 12163 in Neulerchen- feld unter dem Namen „Kronprinzessin Stephanie-Spital" errichtete Spital im Einvernehmen mit dem n.-ö. Landes ausschusse als eine allgemeine, öffentliche Krankenanstalt erklärt und zugleich bekannt gegeben, daß die Verpflegs- taxe für diese öffentliche Krankenanstalt vom Tage der Eröffnung des Spitals d. i. vom 18. October 1885 an- geiangen mit 43 kr. per Kopf und Tag für Angehörige der Gemeinde Neulerchenfeld und mit 80 kr. per Kopf und Tag für alle anderswo Heimatsberechtigten festgesetzt wurde. Steyr, am 28. November 1885. Z. 8585. Rn sämmtliche OMemäe-VoBekMgm. Infolge Requisition des k. k. 3. Landwehr - Dragoner- Regiments - Cadres in Wels ddto. 20. November 1885 Nr. 326 werden die Gemeinde-Vorstehungen erneuert auf die bedeutenden dem Publicum aus der Verleihung ärar. Dienstpferde entspringenden Vortheile aufmerksam gemacht und wird bemerkt, daß die erste Pferde - Hinausgabe Ende Februar 1886 stattfindet. Es liegt uur im Interesse der Bewerber, sobald als möglich, die diesbezüglichen Ge suche dem Welser-Regiments-Cadre einzusenden, auf daß dieses Commando, betreff zweckmäßiger Vertheilung der Pferde ein entsprechendes Kalkül sich bilden könne. Da eine größere Anzahl von Pferdebewerbern aus Oberösterreich für die Betheilung mit Dienstpferden beim Regiments-Cadre in Stockerau in Vormerkung stand und deren Ansprüche nunmehr an den Welser-Cadre übertragen wurden, so wäre es im beiderseitigen Interesse erwünscht, wenn die genannten Bewerber mit Correspondenz-Karte ganz kurz dem Cadre bekannt geben würden, daß sie von dieser Aenderung ver ständigt sind. Ein Formulare für ein Certificat, womit die Bewerber von Seite der betreffenden Orts-Vorstehung zu betheilen wären, liegt hieramts zur Einsichtnahme auf und wird auch beigedruckt. Steyr, am 24. November 1885. Z. 1771/B.-Sch.-N. Rn sämmtliche KchulleitmuM. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr hat in der Sitzung vom 17. November 1885 die Prüfung der Schüler-Biblio theken an den Volksschulen des Schulbezirkes Steyr durch eine dreigliedrige Commission beschlossen. Die Schulleitungen werden beauftragt, ämtlich be glaubigte, d. i. von der Schulleitung abgeschlossene, unter fertigte Verzeichnisse der Schüler-Bibliothek bis längstens 15. December 1885 dem Bezirksschulrathe vorzulegen. K. k. Bezirksschulrath Mehr am 21. November 1885. Certificat mittelst welchem bestätigt wird, daß der um Dienst pferd aus dem Stande des k. k. Landwehr-Dragoner- Regimentes Nr. 3 sich bewerbende in Folge seiner finanziellen und sonstigen Verhältnisse den im Z 2 der „Bedingungen, unter welchen die Hinausgabe von abgerichteten Dienstpferden der Cadres der k. k. Land- wehr-Cavallerie-Regimenter in die Privatbenützung erfolgen kann" (verlautbart mit der Circular-Verordnung des k. k Ministeriums für Landesverlheidigung vom 26. Sep tember 1883, Nr. 1513), in jeder Beziehung vollkommen entspricht. __________
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2