Amtsblatt 1885/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. November 1885
4 Anton Fröhlich ist ziemlich großer Statur, schlank, hat längliches Gesicht, blonde Haare, graue Augen, pro portionalen Mund, spitze Nase und war bekleidet mit rundem steifen Filzhut, dunkelgrauen Gehrock und dunklem Beinkleids, hat jedenfalls wenig Geld, keinerlei Reise- Document, ist wegen anarchistischer Umtriebe aus Ungarn ausgewiesen und war in Salzburg diesfalls unter Polizei aufsicht. Derselbe ist auszuforschen und im Betretungsfalle an das k. k. Landesgericht Salzburg einzuliefern. Steyr, am 18. November 1885. Kammlimgs-Grgekmß. Für die in der Nacht vom 19. auf den 20. Sep tember in Windischgarsten und am 2. Juli l. I. in der Stadt Horodenka durch Feuer Verunglückten sind im dies seitigen Amtsbezirke folgende Sammlungsbeträge eingeflossen und zwar: a) für Windischgarsten von den Gemeinden: Alha- ming 9 fl. 40 kr., Aschach 20 fl., Eberstallzell 20 fl., Gaflenz 18 fl.. Garsten 54 fl. 57^ kr., Gleink 80 fl., Großraming 40 fl., Bad Hall 251 fl. 85 kr., Kematen 23 fl. 80 kr., Kremsmünster Land 100 fl., Lausa 13 fl. 70 kr., Losenstein 8 fl. 62 kr., Losensteinleithen 25 fl.. St. Marien 10 fl., Neuhosen 112 fl., Neustift 16 fl. 35 kr., Pfarrkirchen 33 fl. 25 kr., Piberbach 17 fl. 50 kr., Pucking 7 fl., Reichraming 139 fl. 54 kr., Ried 6 fl 20 kr., Rohr 12 fl. 40 kr., Sipbachzell 11 fl., Ternberg 180 fl., Than- stetten 15 fl.. St. Ulrich 15 fl., Wartberg 20 fl., Weis- kirchen 22 fl. 34 kr. und Weher 102 fl. Von den Pfarr ämtern Alhaming 5 fl., St. Marien 1 fl., Neuhofen 22 fl., Thanstetten 8 fl. und Weyer 32 fl., zusammen 1452 fl. 52'/- kr. Ferner ein Packet mit Kleidungsstücken von der Ge meinde Reichraming. b) für Horodenka von den Gemeinden Alhaming 3 fl. 10 kr. Aschach 1 fl., Eberstallzell 1 fl., Gaflenz 3 fl.. Garsten 3 fl. 24 kr., Gleink 5 fl., Großraming 3 fl., Bad Hall 1 fl. 30 kr., Kematen 1 fl. 80 kr., Kremsmünster Land 3 fl., Kremsmünster Markt 1 fl. 50 kr., Lausa 2 fl. 81 kr., Losenstein 1 fl. 14 kr., Losensteinleithen 2 fl. 31 kr., St. Marien 1 fl., Neuhofen 2 fl., Neustift 1 fl. 35 kr., Pfarrkirchen 1 fl., Piberbach 2 fl., Pucking 1 fl., Ried 1 fl., Rohr 1 fl. 50 kr. Sipbachzell 1 fl., Ternberg 1 fl. 30 kr., Thanstetten 3 fl-. St. Ulrich 2 fl. 50 kr., Wartberg 2 fl., Weiskirchen 1 fl. 50 kr. und Weher 3 fl. zusammen 58 fl. 35 kr. Z. 8451. Rn sämmtlicke Oememcke-VorMlmgm. Anläßlich einer gestellten Anfrage, inwieferns die Vorschriften bezüglich der Arbeitsbücher auf ausländische Hilfsarbeiter anzuwenden seien, wurde von dem hohen k. k. Handelsministerium durch den Erlaß vom 23. Ok tober 1885 Z. 36.389 im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern, Nachstehendes eröffnet: Die die Arbeitsbücher betreffenden Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1885 R.-G -Bl. Nr. 22 und der Ministerial - Verordnung vom 12. Mai 1885 R -G.-Bl. Nr. 69, beziehen sich ebensowol auf inländische, als auf ausländische Hilfsarbeiter und hat daher auch der aus ländische Hilfsarbeiter im Inlands, soferne er nicht zum kaufmännischen Hilfspersonale gehört, mit einem Arbeits buchs versehen zu sein, welches ihm, soferne er noch keines besitzt, nach Vorschrift des 8 80 Gewerbe-Ordnung von der Gemeindebehörde des Aufenthaltsortes auszustellen sein wird. Da nach den geltenden paßpolizeilichen Vorschriften nur die Inländern ausgestellten Arbeitsbücher von den hierländigen politischen und l. f. Polizeibehörden mit Reise- und Legitimations - Klauseln versehen werden dürfen, so erscheint es selbstverständlich unstatthaft, daß die Ausländern ausgestellten Arbeitsbücher von hierländigen politischen und l. f. Polizeibehörden mit Reise- und Legitimations-Klauseln versehen werden. Ausländische Hilfsarbeiter, welche sich im Besitze von Arbeitsbüchern befinden, welche von Behörden ihres Staates ausgefertigt wurden, werden, soferne diese Arbeitsbücher den Bestimmungen des Z 80/a und beziehungsweise des Z 80/b Gewerbe-Ordnung entsprechen, im Besitze ihrer Arbeitsbücher zu belassen und letztere als gleichwerthig mit den von einer österreichischen Gemeindebehörde ausgestellten Arbeitsbüchern anzusehen sein. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge des hohen Statthalterei-Erlasses vom 10. d. M. Z. 13.908 in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 19. November 1885. Z. 8453. Un sämmtlilke Gemeinde - VorMun,gm Mit k. k. GeMrmme-Posten-CoWMncke^ Da Franz Pöttinger aus Offenhausen zu Folge hohen Statthalterei - Erlasses vom 11. November 1885 Z. 13.633/IV bereits ausgeforscht wurde, entfällt die im hierämtlichen Amtsblatte Nr. 24 oub Z. 6091/1885 ange ordnete Jnvigilirung auf denselben. Steyr, am 18. November 1885. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaunschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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