Amtsblatt 1885/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. November 1885

4 Anton Fröhlich ist ziemlich großer Statur, schlank, hat längliches Gesicht, blonde Haare, graue Augen, pro ­ portionalen Mund, spitze Nase und war bekleidet mit rundem steifen Filzhut, dunkelgrauen Gehrock und dunklem Beinkleids, hat jedenfalls wenig Geld, keinerlei Reise- Document, ist wegen anarchistischer Umtriebe aus Ungarn ausgewiesen und war in Salzburg diesfalls unter Polizei ­ aufsicht. Derselbe ist auszuforschen und im Betretungsfalle an das k. k. Landesgericht Salzburg einzuliefern. Steyr, am 18. November 1885. Kammlimgs-Grgekmß. Für die in der Nacht vom 19. auf den 20. Sep ­ tember in Windischgarsten und am 2. Juli l. I. in der Stadt Horodenka durch Feuer Verunglückten sind im dies ­ seitigen Amtsbezirke folgende Sammlungsbeträge eingeflossen und zwar: a) für Windischgarsten von den Gemeinden: Alha- ming 9 fl. 40 kr., Aschach 20 fl., Eberstallzell 20 fl., Gaflenz 18 fl.. Garsten 54 fl. 57^ kr., Gleink 80 fl., Großraming 40 fl., Bad Hall 251 fl. 85 kr., Kematen 23 fl. 80 kr., Kremsmünster Land 100 fl., Lausa 13 fl. 70 kr., Losenstein 8 fl. 62 kr., Losensteinleithen 25 fl.. St. Marien 10 fl., Neuhosen 112 fl., Neustift 16 fl. 35 kr., Pfarrkirchen 33 fl. 25 kr., Piberbach 17 fl. 50 kr., Pucking 7 fl., Reichraming 139 fl. 54 kr., Ried 6 fl 20 kr., Rohr 12 fl. 40 kr., Sipbachzell 11 fl., Ternberg 180 fl., Than- stetten 15 fl.. St. Ulrich 15 fl., Wartberg 20 fl., Weis- kirchen 22 fl. 34 kr. und Weher 102 fl. Von den Pfarr ­ ämtern Alhaming 5 fl., St. Marien 1 fl., Neuhofen 22 fl., Thanstetten 8 fl. und Weyer 32 fl., zusammen 1452 fl. 52'/- kr. Ferner ein Packet mit Kleidungsstücken von der Ge ­ meinde Reichraming. b) für Horodenka von den Gemeinden Alhaming 3 fl. 10 kr. Aschach 1 fl., Eberstallzell 1 fl., Gaflenz 3 fl.. Garsten 3 fl. 24 kr., Gleink 5 fl., Großraming 3 fl., Bad Hall 1 fl. 30 kr., Kematen 1 fl. 80 kr., Kremsmünster Land 3 fl., Kremsmünster Markt 1 fl. 50 kr., Lausa 2 fl. 81 kr., Losenstein 1 fl. 14 kr., Losensteinleithen 2 fl. 31 kr., St. Marien 1 fl., Neuhofen 2 fl., Neustift 1 fl. 35 kr., Pfarrkirchen 1 fl., Piberbach 2 fl., Pucking 1 fl., Ried 1 fl., Rohr 1 fl. 50 kr. Sipbachzell 1 fl., Ternberg 1 fl. 30 kr., Thanstetten 3 fl-. St. Ulrich 2 fl. 50 kr., Wartberg 2 fl., Weiskirchen 1 fl. 50 kr. und Weher 3 fl. zusammen 58 fl. 35 kr. Z. 8451. Rn sämmtlicke Oememcke-VorMlmgm. Anläßlich einer gestellten Anfrage, inwieferns die Vorschriften bezüglich der Arbeitsbücher auf ausländische Hilfsarbeiter anzuwenden seien, wurde von dem hohen k. k. Handelsministerium durch den Erlaß vom 23. Ok ­ tober 1885 Z. 36.389 im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern, Nachstehendes eröffnet: Die die Arbeitsbücher betreffenden Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1885 R.-G -Bl. Nr. 22 und der Ministerial - Verordnung vom 12. Mai 1885 R -G.-Bl. Nr. 69, beziehen sich ebensowol auf inländische, als auf ausländische Hilfsarbeiter und hat daher auch der aus ­ ländische Hilfsarbeiter im Inlands, soferne er nicht zum kaufmännischen Hilfspersonale gehört, mit einem Arbeits ­ buchs versehen zu sein, welches ihm, soferne er noch keines besitzt, nach Vorschrift des 8 80 Gewerbe-Ordnung von der Gemeindebehörde des Aufenthaltsortes auszustellen sein wird. Da nach den geltenden paßpolizeilichen Vorschriften nur die Inländern ausgestellten Arbeitsbücher von den hierländigen politischen und l. f. Polizeibehörden mit Reise- und Legitimations - Klauseln versehen werden dürfen, so erscheint es selbstverständlich unstatthaft, daß die Ausländern ausgestellten Arbeitsbücher von hierländigen politischen und l. f. Polizeibehörden mit Reise- und Legitimations-Klauseln versehen werden. Ausländische Hilfsarbeiter, welche sich im Besitze von Arbeitsbüchern befinden, welche von Behörden ihres Staates ausgefertigt wurden, werden, soferne diese Arbeitsbücher den Bestimmungen des Z 80/a und beziehungsweise des Z 80/b Gewerbe-Ordnung entsprechen, im Besitze ihrer Arbeitsbücher zu belassen und letztere als gleichwerthig mit den von einer österreichischen Gemeindebehörde ausgestellten Arbeitsbüchern anzusehen sein. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge des hohen Statthalterei-Erlasses vom 10. d. M. Z. 13.908 in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 19. November 1885. Z. 8453. Un sämmtlilke Gemeinde - VorMun,gm Mit k. k. GeMrmme-Posten-CoWMncke^ Da Franz Pöttinger aus Offenhausen zu Folge hohen Statthalterei - Erlasses vom 11. November 1885 Z. 13.633/IV bereits ausgeforscht wurde, entfällt die im hierämtlichen Amtsblatte Nr. 24 oub Z. 6091/1885 ange ­ ordnete Jnvigilirung auf denselben. Steyr, am 18. November 1885. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaunschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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