Amtsblatt 1885/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. November 1885
Mmt8-WKlutt der k. k. Rezirkshauplmannschast 8iiM. Ur. 32. Steyr, am 20. Uauember 1883. Z. 8452. Rn sämmttilke Gememlle-VoHckMgm. Nachstehend wird den Gemeinde - Vorstehungen die Kundmachung der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 7. November d- I. Z. 54736 über die Einhängung des Sperrschiffes an der Abzweigung des Wiener-Donau- Canales vom Hauptstrome bei Nußdorf zur sofortigen ortsüblichen Verlautbarung und eventuell speciellen Ver ständigung der Schifffahrts- und Flößerei-Unternehmungen mitgetheilt. St ehr, 17. November 1885. Nr. 54.736. Kundmachung. Sobald ein Eisrinnen im Donaustrome eintritt, oder wenn der Wasserstand am Pegel der Ferdinandsbrücke in Wien auf 115 Centimeter unter Null sinkt, wird der Donaucanal an seiner Abzweigung vom Hauptstrome in Nußdorf für die Dauer der Eisbildung oder des angeführten und etwa noch tieferen Wasserstandes mit dem Sperrschiffe abgeschlossen werden, weßhalb von diesem Zeitpunkte an die Einfahrt von Wasserfahrzeugen jeder Art in den Donau canal nicht mehr stattstnden kann und auch die sämmtlichen im Donaucale etwa noch befindlichen großen Wasserfahr zeuge aus demselben beseitigt sein müssen. von der k. k. niedrröstrrr. Statthaltern Wien am 7. November 1885. Z. 8268. Nil sämmMe Oememcke-VolMlmgm. Zufolge des mit dem hohen Statthalterei - Präsidial- Erlasse ddo. 3. November 1885 Z. 2637 intimirten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. v. M. Z. 17.486 wird die vom k. k. militär-geographischen In stitute in Wien mit Genehmigung des k. k. Reichskriegs ministeriums angefertigte Karte der österreichisch-ungarischen Monarchie mit ihrer politischen Eintheilung im Maße 1:1,200.000, in Farben bearbeitet, zur Ausgabe gelangen. Mit Rücksicht für die verschiedenartigsten statistischen Bearbeitungen kann diese Karte entweder als vollständige politische Eintheilungskarte mit den rothen politischen Grenzen und dem vollständigen Eisenbahnnetze oder als Materials für anderweitige statistische Darstellungen ohne diese rothen Grenzen und ohne Eisenbahnen bezogen werden. Die politische Eintheilung und die politischen Amts sitze sind den neuesten statistischen officiellen Werken ent nommen und ist auch die Evidenzhaltung derselben sicher gestellt. Der Preis eines completen Exemplares, bestehend aus 4 Blättern, beträgt 2 st. 40 kr. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß allfällige Bestellungen hieramts effectuirt werden. Steyr, am 17. November 1885. Z. 1754/B.-Sch.-R. Rn, ckie KlsMMttiM. Anbelangend die Verpflichtung der Schüler des achten Schuljahres zum Besuche der Christenlehre findet sich der k. k. Bezirksschulrath in Folge Sitzungsbeschluffes vom heutigen Tage veranlaßt, Nachstehendes zu bemerken: Zufolge der Verordnung des hohen k. k. Landesschul- rathes vom 28. März 1885 Z. 840 al. 7 sind die Schüler des achten Schuljahres an Schulen, an welchen ein wöchent lich zwei- bis dreistündiger Unterricht, sei es das ganze Jahr hindurch, sei es während der Wintermonate oder eine ähnliche Schulbesuchs-Erleichterung besteht, während der Dauer diese LUnterrichtes auch zum Besuche der Christenlehre zu verhalten. Die Schulleitungen wollen daher sowol die Schüler des verkürzten Unterrichtes, als auch die Herren Katecheten von dieser Verfügung verständigen, letztere mit dem Er suchen, die Anwesenheit dieser Schüler bei der Christenlehre regelmäßig zu constatiren und etwaige Versäumnisse ord nungsmäßig zur Anzeige zu bringen. Aus diesem Grunde wolle den Herren Katecheten ein Verzeichniß der Schüler des verkürzten Unterrichtes über geben werden. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 17. November 1885.
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