Amtsblatt 1885/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. November 1885
3 In jeder Fassion ist Einnahme und Ausgabe, sowie das reine Einkommen einzusetzen, und wo dieses mangelt, ist dieselbe sogleich zur Verbesserung zurückzustellen. Weiters wäre darin an gehöriger Stelle die Anzahl der Hilfsarbeiter einzusetzen und wenn ein Gewerbe im Wege der Verpachtung ausgeübt wird, so ist auch der Name des Pächters, des Verpächters, die Pachtdauer und der jährliche Pachtschilling, dann ob Pächter oder Verpächter die Erwerbsteuer zu be richtigen hat, anzugeben. In dem Verzeichnisse sind übrigens auch die seither eingetretenen Aenderungen in den Gewerbetreibenden, sowol als auch in den Gewerben, sowie andere wahrgenommene Fehler zu berichtigen. Sollten in der Gemeinde Grundpachtungen entweder von einzelnen Grundstücken oder von ganzen Komplexen be stehen, so ist, nachdem der Pächter eines gepachteten Grund stückes bezüglich des Pachtgewinnes hieraus nach Z 4 des Gesetzes vom 29. October 1849 der Einkommensteuer unter liegt, mit den gesammelten Fassionen ein Verzeichniß mit der Benennung des Verpächters und des Pächters unter der Angabe der Pachtdauer und des jährlichen Pachtschillings vorzulegen. Steyr, am 1. November 1885. Kammtungs - Ergebniß. Für die in der Nacht vom 15. auf den 16. April l. I. in Untermeggenbach und am 19. Juli l. I. in Hundsham durch Feuer Verunglückten, sowie für die durch Hagelschlag geschädigten Bewohner in Oberösterreich, sind im diesseitigen Amtsbezirke folgende Sammlungsbeträge eingeflossen u. zw. : u) Für Untermeggenbach von den Gemeinden: All- haming 3 fl. 20 kr., Aschach 1 fl., Eberstallzell 2 fl., Gaflenz 1 fl. 50 kr., Garsten 2 fl. 90 kr , Gleink 3 fl., Großraming 3 fl., Bad Hall 1 fl. 40 kr., Kematen 4 fl. 30 kr., Kremsmünster (Land) 3 fl., Kremsmünster (Markt) 3 fl., Laus« 1 fl. 67 kr., Losenstein 1 fl., Losensteinleithen 3 fl. 30 kr.. St. Marien 2 fl., Neuhofen 2 fl., Neustift 1 fl. 55 kr., Pfarrkirchen 1 fl. 20 kr., Piberbach 2 fl. 20 kr., Pucking 2 fl., Ried 1 fl. 40 kr., Rohr 1 fl. 50 kr., Sip- bachzell 4 fl., Ternberg 2 fl. 95 kr., Thanstetren 3 fl.. St. Ulrich 3 fl., Wartberg 3 fl., Weiskirchen 2 fl. 34 kr. und Weyer 5 fl. 20 kr., zusammen 71 fl. 61 kr. d) Für Hundsham von den Gemeinden: Allhaming 5 fl. 60 kr., Aschach 2 fl., Eberstallzell 3 fl., Gaflenz 2 fl.. Garsten 3 fl. 15 kr , Gleink 3 fl., Großraming 1 fl. 50 kr., Bad Hall 1 fl. 25 kr., Kematen 2 fl 10 kr., Kremsmünster (Land) 5 fl., Kremsmünster (Markt) 3 fl. 50 kr., Laus« 3 fl., Losenstein 1 fl. 36 kr., Losensteinleithen 3 fl. 80 kr , St. Marien 1 fl , Pfarramt Neuhofen 3 fl. 25 kr., Gemeinde Neuhofen 4 fl , Neustift 1 fl. 55 kr., Pfarrkirchen 2 fl. 25 kr., Piberbach 2 fl. 80 kr., Pucking 4 fl. 11 kr., Ried 1 fl. «0 kr., Rohr 2 fl., Sipbachzell 5 fl., Ternberg 5 fl. 80 kr., Thanstetten 3 fl., St. Ulrich 5 fl. 50 kr., Wartberg 3 fl., Weiskirchen 7 fl. 23 kr. und Weyer 4 fl. 80 kr., zusammen 96 fl. 15 kr. o) Für die durch Hagelschlag Verunglückten in Ober österreich von den Gemeinden: Allhaming 10 fl. 50 kr., Aschach 10 fl., Eberstallzell 7 fl. 61 kr., Gaflenz 12 fl.. Garsten 22 fl. 25 kr., Gleink 20 fl., Großraming 7 fl. 53 kr, Bad Hall 83 fl. 67 kr., Kematen 50 fl., Kremsmünster (Land) 15 fl., Kremsmünster (Markt) 2 fl., Lausa 3 fl. 24 kr., Losenstein 13 fl., Losensteinleithen 20 fl.. St. Marien 4 fl., Pfarramt Neuhofen 3 fl. 25 kr., Gemeinde Neuhofen 11 fl, Neustift 4 fl. 90 kr., Piberbach 10 fl. 33 kr., Pucking 7 fl. 23 kr., Ried 14 fl. 26 kr.. Rohr 25 fl., Sierning 29 fl. 38 kr., Sipbachzell 7 fl. 50 kr., Ternberg 36 fl., Thanstetten 15 fl.. St. Ulrich 30 fl, Wartberg 12 fl., Weiskirchen 63 fl. 5i kr. und Weyer 8 fl, zusammen 558 fl. 19 kr. Steyr, am 27. October 1885. Z. 7533. Ru sämmMle Gememlte-AMMuW mul b. k. Omllarmerie-Postm-Co^ Im Nachhange zu der hierämtlichen Currendirung vom 13. Juli d. I. Z. 5043 Amtsblatt Nr. 20 betreffend Joh. Krejca werden nchstehend mehrere Ergänzungen der Personsbeschreibung dieses Vaganten mitgetheilt, welche laut des Berichtes des k. k. Bezirkshauptmannes in Rohrbach vom 16. September 1885 Z. 4195 durch eine nachträgliche Unter suchung von Seite eines Amtsabgeordneten gewonnen wurden : Ungefähr eine Spanne unter der Achselhöhle des linken Armes ist eine 1 Zoll lange Narbe ; ferner am oberen Rande der rechten Hüfte zeigt sich eine große Narbe — wie Krejca andeutet — von einem großen Geschwür herrührend; sodann ist an der äußeren Fläche der linken Hand, nahe am Handgelenk eine tiefe Narbe; dann zeigt sich eine kleinere Narbe auf dem linken Schulterblatt. Die undeutliche Aussprache erklärt sich leicht daraus, daß das Zungenband zu einer dicken, weißen, von Aederchen durch zogenen Hautfalte verbildet ist, wodurch offenbar die Zunge vorne an der nothwendigen Beweglichkeit gehemmt ist. Die Knochen an den Knien sind sehr stark entwickelt (Kniebohrer.) Die Fußknochen sind ebenfalls sehr stark, namentlich am rechten Fuß (hoher Nist); am linken Fuße zeigt sich außerdem in dessen Mitte oberhalb der Zehen eine be deutende fast dreieckige Vertiefung. Stirne schmal und nieder, Haare dunkelbraun, lang und dicht, Augenbrauen etwas dunkler, Augen grau, etwas geschlitzt, Ohren groß, abseits stehend, Nase : breite Nasenflügl, Spitze mehr scharf. Gesicht breit mit etwas vorstehendem Backenknochen, Kinn mehr rund. Mund breit, Lippen schwülstig, namentlich die Unter lippe, Zähne weiß, klein, regelmäßig, Gesichtsfarbe gebräunt, Bart: kleiner Schnurrbart und am Kinn etwas Flaumen, Statur mittelgroß, mehr schwächlich, hohe schnarrende Stimme, versucht rasch zu sprechen, jedoch unverständlich; die Bewegungen sind lebhaft. Die Richtung, woher Krejca gekommen ist, läßt sich schwer angeben. Nach seinen Zeichen kam er längs der Donau herauf. Er wurde von der Kirche in St. Martin aus verhaftet, wo er zuerst gesehen und nach seinem Aeußeren für ein gefährliches Individuum ge halten wurde, welches allenfalls einen Kirchenraub beab sichtigte. Auf entsprechend gegebene Zeichen schien Krejca andeuten zu wollen, daß er noch nie eingesperrt gewesen sei. Die Wärterin gab ferner an, daß Krejca einmal mit einem Ungar zusammen im Arreste war. Dieser erzählte nachher, Krejca habe ihm angedeutet, daß er Schläge auf die Fußsohlen bekommen habe, eine Strafe, welche in Ungarn üblich gewesen sein soll. Krejca dürfte wol kein Magyare sein, eher ist derselbe nach seinem ganzen Aeußeren ein Slowake. Die Erhebungen sind neuerdings einzuleiten und bis 20. k. M. ein allfälliges positives Ergebniß zu berichten. Steyr, am 27. October 1885.
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