Amtsblatt 1885/30 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Oktober 1885
2 die Abänderung und Ergänzung der Gewerbe-Ordnung, werden die Gemeinde - Vorstehungen zur Erzielung eines gleichmäßigen Vorganges bezüglich der Stempelbehandlung der Arbeitsbücher für gewerbliche Hilfsarbeiter, deren Stempelfreiheit im Z 80 dieses Gesetzes ausgesprochen ist, auf den im Beilagenblatte Nr. 11 zu dem Verordnungs blatte des k. k. Finanz-Ministeriums enthaltenen Erlaß des h k k Finanz-Ministeriums vom 2. Mai 1885 Z. 15.861 aufmerksam gemacht, wornach zwar den nach Z 80 ä des bezogenen Gesetzes vom Gewerbsinhaber vorzunehmenden Eintragungen der Zeugnisse in diese Arbeitsbücher die Stempelfreiheit zukommt, daß aber diese Arbeitsbücher der in der Tarifpost 85 des Gebührengesetzes festgesetzten Stempelgebühr von 15 kr. unterliegen, wenn sie zugleich als Reiseurkunde benützt und von der competenten Behörde mit der Reiselegitimations - Klausel versehen werden. Wird nach Z 81 des mehrerwähnten Gesetzes vom Gewerbsinhaber dem Hilfsarbeiter abgesondert ein Zeugniß ausgestellt, so unterliegt dasselbe der Stempelgebühr von 15 kr. nach Tarif-Post 116 I> des Gebühren-Gesetzes. Steyr, am 26. October 1885. Z. 7252. All sämmtliche Gememile-VorjickMglm Mit all äie sMluül'iügell Pfarrämter. Die Ortschaft Riedlham, Gemeinde Weng, im poli tischen Bezirke Braunau am Jnn, war am 28. Juli d. I. der Schauplatz eines Schadenfeuers, welches die Wohn- und Wirthschafts - Gebäude von 4 Bauerngütern sammt der heurigen Fechsung, den Fährnissen und der Wohnungs Einrichtung vernichtete und wobei auch 16 Stücke Vieh verbrannten. Der hiedurch entstandene Schaden ist ein sehr bedeu tender und zwar sind 48.000 st. unbedeckt, ein Umstand, der aus die Betroffenen umso drückender lastet, als dieselben ihre Anwesen erst in den letzteren Jahren und zwar stark verschuldet übernommen haben. Bei der Größe des Schadens und den obwaltenden sehr rücksichtswürdigen Verhältnissen, hat das h. k k. o. d. e. Statthalterei-Präsidium laut Erlasses vom 29. v. M. Z. 2252 eine allgemeine Landessammlung mit Ausschluß der Städte Linz und Steyr angeordnet, in Folge dessen die Gemeinde - Vorstehungen eingeladen werden, die wegen der Durchführung dieser Sammlung nöthigen Verfügungen im Einvernehmen mit den hochw. Pfarrämtern unverweilt zu treffen und die eingehenden Beträge bis Ende kommenden Monats anher zu senden. Steyr, am 24. October 1885. Z. 7590. All sämmtliche Gemeinde - Norßeällllgell Mä an äie äochwüräigell Pfarrämter. Der Markt Mondsee war am 6. d. M. der Schauplatz eines bedeutenderen Brandes, wodurch 13 Familien, dar unter 8 ganz vermögenslose Inwohner und ferner 9 Dienst boten und Gehilfen auf das Schwerste betroffen wurden, indem die Verunglückten einen unbedeckten Schaden von 22.000 st. erlitten. Bei der Unzulänglichkeit der localen Hilfsmittel und mit Rücksicht auf den Umstand, daß die verunglückten Anwesensbesitzer ihre Wohnungsstätte wegen Verschuldung und im Hinblicke auf die Nothwendigkeit wegen der Un- brauchbarkeit der stehengebliebenen Mauern vom Fundamente aus zu bauen, nur durch fremde Mithilfe herstellen können, hat das h. k. k. Statthalterei-Präsidium laut Erlasses vom 13. d. M. Z. 2506 über das von der k. k. Bezirkshaupt mannschaft in Vbcklabruck unterstützte Einschreiten der Gemeinde - Vorstehung in Mondsee eine Sammlung im ganzen Lande bewilligt, in Folge dessen die Gemeinde- Vorstehungen eingeladen werden, diese Sammlung im Ein vernehmen mit den hochw. Pfarrämtern unverweilt einzu- leiten und die eingehenden Beträge zugleich mit jenen für Riedlham anher zu senden. Steyr, den 24. October 1885. Z. 7253. All sämmtliche Gemeilläe-Vockeällllgell M an äie äochwüräigen Pfarrämter. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 21. v. M. Z. 16.286 im Einver nehmen mit dem h. k. k. Ministerium des Innern die vom Bürgermeisteramte in Marburg Namens des Comitös zur Restaurirung der dortigen Dom- und Stadtpfarrkirche erbetene Bewilligung zur Einleitung einer Sammlung milder Beiträge, behufs Ausbringung eines Theiles der mit circa 30.000 st. präliminirten Kosten der nothwendigen Reconstructionsbauten bei dieser Kirche in der Dauer von sechs Monaten, vom Zeitpunkte der Jntimation gegen wärtiger Bewilligung an den Bürgermeister von Marburg, in den Kronländern Niederösterreich, Oberösterreich, Salz burg, Steiermark, Kärnten und Krain ertheilt, wovon den Gemeinde - Vorstehungen und den hochw. Psarrämtern in Folge h. Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 29. September d. I- Z. 2364 die Mittheilung gemacht wird. Steyr, am 24. October 1885. Z. 7805. All sämmtliche Oemeilläe-AoHekiallgell Mlt k. k. Oenäarmerie-Püäell-Eomma^ Infolge Requisition des k. k. 14. Infanterie-Regiments Linz ddo. 23. October 1885 Nr. 1907 wird nachstehende Deserteurs-Beschreibung veröffentlicht : Reserve-Infanterist Anton Lazansky des k. k. 14. Jn- fanterie-Negiments ist aus seinem Urlaubsorte Nürnberg entwichen. Derselbe hat Größe 1.615 Meter, hat blonde Haare und Augenbrauen, Gesicht oval, Augen blaugrau. Lazansky ist zu Steyr geboren im Jahre 1856, katholisch, lediger Feilhauer. Er ist auszusorschen und im Ergreifungsfalle an die nächste k. k. Militärbehörde einzuliefern. Steyr, den 26. October 1885.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2