Amtsblatt 1885/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1885

Für Gegenstände der Maschinen - Ausstellung ist pr. Quadratmeter belegte Fläche ein Standgeld von fl. 0.20 zu bezahlen, wobei jedoch der geringste Betrag für Einen Aussteller mit 2 fl. — festgestellt wird. Für Eisenbahn- Fahrzeuge ist kein Standgeld zu zahlen. Eine Anmeldung, welcher das entfallende Standgeld nicht beiliegt, ist ungiltig. Falls die Anmeldung vor der Ausstellung zurückgezogen wird, verfällt das eingezahlte Standgeld als Reugeld. Die Quittung über das erlegte Standgeld dient als Legitimation für die Zulassung der Gegenstände zur Ausstellung. 3. Das Ausstellungs-Comite ist ermächtigt, die Stück ­ zahl der angemeldeten Thiere, sowie die Objecte, beziehungs ­ weise den beanspruchten Raum der Maschinen - Ausstellung eventuell zu reduciren, wovon die Anmeldenden jedoch bis längstens 25. März werden verständigt werden. In diesem Falle wird das erlegte Standgeld gegen Abschreibung aus der ausgestellten Quittung zurückgezahlt. 4. Zur Vertheilung gelangen Ehrenpreise, Geldpreise und Medaillen. Preise werden nur wirklich guten Thieren zuerkannt. Aus Ehrenpreise haben, soferne von den Spendern derselben nicht Ausnahmen statuirt werden, nur solche Aussteller Anspruch, welche die ausgestellten Thiere selbst gezüchtet haben. Die prämiirten Thiere werden als solche bezeichnet. Gegenstände der Maschinen - Ausstellung können nur Medaillen erhalten; jedoch werden solche nur an neue und besonders beachtenswerthe Objecte vertheilt werden. 5. Die Ernennung der Preisrichter erfolgt durch den unterzeichneten Central-Ausschuß. Um Preise concurrirende Aussteller können in der Abtheilung, in welcher sie aus ­ stellen, nicht Preisrichter sein. Der Ausspruch des Preis ­ gerichtes ist endgiltig. ' 6. Die angemeldeten Thiere sind, mit vorschrist- mäßigen Gesundheitspässen versehen, längstens am 15 April aus den Ausstellungs-Platz zu bringen, und dürfen, auch im Falle ihres Verkaufes, vor dem 18. April Abends 6 Uhr denselben nicht verlassen. Nicht vollkommen fromme Stiere sind mit Nasenringen zu versehen. Die Aufstellung der Maschinen in den Hallen kann am 14. April Nachmittags begonnen werden, die Beseitigung muß am 19. April geschehen. Im Freien kann am 14. April Morgens begonnen werden, die Beseitigung muß am 20. April vollzogen sein. 7. Die Schafe sind zwei Monate vor der Ausstellung zu scheeren. 8. Am Ausstellungsplatze wird ein Thierarzt an ­ wesend sein. Thiere, welche einer ansteckenden Krankheit verdächtig sind, wird das Comite sofort vom Ausstellungsplatze entfernen lasten, und hat der Aussteller keinen Anspruch auf die Rückzahlung des erlegten Stand ­ geldes. 9. Es steht den Ausstellern frei, Futtermittel mit Ausschluß von Rauhfutter mitzubringen ; es wird jedoch dafür gesorgt werden, daß Futter guter Qualität aus dem Ausstellungsplatze zu entsprechenden Preisen und in jeder erforderlichen Menge vorräthig sein wird. 10. Die Wärter der Thiere erhalten Armbinden, welche am linken Arm zu tragen und mit 40 kr. per Stück zu vergüten sind. Dieselben dürfen nicht an andere Per ­ sonen überlasten werden, bei einer Convemionalstrase von 5 fl., welche der Aussteller zu zahlen hat. 11. Bei den Eisenbahn-Verwaltungen werden Tarif- ermäßigungen angesucht werden. 12. Die Versicherung gegen Feuersgefahr auf dem Ausstellungsplatze übernimmt das Comite. 12. Das Comitö trägt keine Verantwortung für andere Schäden und Verluste. 14. Die Aussteller haben sich allen Anordnungen des Comite's zu fügen und ihre Untergebenen hiezu anzuhalten. Wien, am 8. Juni 1885. vom Centrol-Iusschnsse der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien Ässef Fürst Gollorr-o-Mannsfeld vr. Adalbert Fuchs Präsident. bestand. Secretär. Z. 6830. Nil jammllilük Gemeimle - VorstckMM, an llas k. k. Dezicks-Oeiularmerie-E^ in Aeyr mul an «tie k. k. Gentlarmme- Postm - CommMilm in Myer, Losenlikin, Rknnafkn nntl Krkm.Mumßer. Für die dauernd Beurlaubten, Reservemänner und Ersatz-Reservisten werden Heuer die Controls - Versamm ­ lungen im dießseitigeu Amtsbezirke in nachstehender Weise abgehalten werden: Zu Weyer in Carl Grammer's Gasthause am 8. und 9. Octob er d. I für die Urlauber, Reservemänner und Ersatz-Reservisten aus den Gemeinden Weyer, Gaflenz, Großraming und Neustift und zwar am 8. October um 9 Uhr Vormittag für die in den Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustift sich aushaltende controlpflichtige Mannschaft aller Truppenkörper und am 9. October um 9 Uhr Vormittag für die Controlpflichtigen in der Ge ­ meinde Weyer. Zu Losenftein im Gasthause auf der sogenannten „alten Post" am 10. October um 8 Uhr Früh für die Urlauber, Reservemänner und Ersatz-Reservisten der Ge ­ meinden Losenftein, Lausa und Neichraming. Zu Stryr in der Jellmayr'- vormals Eisel- mayr'schen Restauration in Reichenschwall am 14 und 15. October je um 9 Uhr Vormittag für die Urlauber, Reservemänner nnd Ersatz-Reservisten des Gerichtsbezirkes Steyr und zwar am 14. October für die in den Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Ternberg und St. Ulrich sich aufhaltende Mannschaft aller Truppenkörper und am 15. October für die Controlpflichtigen der Ge ­ meinden Losensteinleithen, Sierning und Thanstetten. Zu Neuhofen in Alois Jenner's Gasthause am 16. October um 9 Uhr Vormittag für die Urlauber, Reservemänner und Ersatz-Reservisten des Gerichtsbezirkes Neuhofen. Zu Kremsmünster in Jgnaz Fuxjäger's Gast ­ hause im Markte Kremsmünster am 17. und 19. October je um 9 Uhr Vormittag für die Urlauber, Reserve ­ männer und Ersatz-Reservisten des Gerichtsbezirkes Krems ­ münster und zwar am 17. October für die Control- pflichtigen aller Truppenkörper der Gemeinden Eberstallzell, Ried, Sipbachzell und Wartberg und am 19. October für die in den Gemeinden Bad Hall, Kremsmünster (Markt und Land), Pfarrkirchen und Rohr sich aufhaltende Mannschaft.

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