Amtsblatt 1885/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1885
Nmts HKtutt der ü. k. Z^irkshmtplniniinschaft 8t,'w. Ur. so. Steyr, am 20. September 1885. Z. 5844. Un smnmtMk Genittnlle-Vorftesmilgkn. Laut Erlasses der hohen k k. Statthalterei vorn l. August l. I. Z. 945 l/I werden die Gemeinde - Vor- stehungen behufs ortsüblicher Verlautbarung auf die nächst jährige Blastvieh-Ausstellung in Wien aufmerksam gemacht und wird das Programm derselben zur Bekanntgabe an die Viehzüchter und sonstige hieran interessirte Kreise nach stehend bekannt gegeben: Steyr, am 2. September 1885. Programm drr sechsten Mastvieh - Ausstellung iu Wien, verbunden mit einer Ausstellung landwirthschastlicher Geräthr und Maschine», am 16. bis 18. April 1886, veranstaltet von der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien. Zur Mastvieh-Ausstellung werden alle im Nach folgenden aufgezählten Kategorien von Mastvieh zugelassen, deren Mästung in der österreichisch-ungarischen Monarchie durchgeführt wurde. Dieselbe wird drei Abtheilungen ent halten : Abtheilung ä. Mastrinder aller Raffen. Nr. I. Kälber bis zu 3 Monaten. Nr. 2. Kälber über 3 und bis zu 6 Monaten. Nr. 3. Kalbinen. Nr. 4 Kühe. Nr. 5. Ochsen bis zu 3 Jahren. Nr. 6. Ochsen über 3 Jahre alt. Nr. 7. Stiere. Bei Nr. 3 bis 7 werden folgende Unter-Abtheilungen bestehen, als: a) Oesterreichische Raffen und Schläge, k) Ungarische Rassen und Schläge, o) Englische Raffen, ä) Sonstige Raffen, o) Kreuzungen. Abtheilung 6. Mastschase aller Raffe«. Nr. 8. Lämmer bis 6 Monate alt. Nr. 9. Hammel und Mutterschafe, über 6 bis 18 Monate alt. Nr. 10. Hammel und Mutterschafe, über 18 Monate alt; in Losen ü 3 Stück. Nr. 11. Schafe, einzelne, ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht. Bei Nr. 8 bis 10 bestehen folgende Unter-Abthei lungen, als: a) Oesterreichische Raffen und Schläge b) Ungarische Raffen und Schläge, o) Merinos, cl) Englische Raffen, e) Sonstige Rassen, k) Kreuzungen. Abtheilung 0. Mastschweine aller Raffe«. Nr. 12. Schweine bis 5 Monate alt. Nr. 13 Schweine über 5 Atonale und bis 8 Monate alt Nr. 14. Schweine über 8 Monate und bis 14 Monate alt. Nr. 15. Schweine über 14 Monate alt. Nr. 16. Schweine, welche schon zur Zucht gebraucht worden sind. Bei Nr. 12 bis 16 werden folgende Unter-Abthei lungen bestehen, als: a) Oesterreichische Raffen und Schläge, b) Ungarische Raffen und Schläge, o) Englische Rassen, ä) Sonstige Raffen o) Kreuzungen. Die Ausstellung landwirthschastlicher Geriithe und Maschinen ist international. Dieselbe wird auch noch aufnehmen alle Hilfsmittel für Viehhaltung und Viehtransport; desgleichen für das Fleischhauer- und Selcher - Gewerbe ; Futterstoffe, insbe sondere für die Mästung; Stallgeräthe und Stall-Ein richtungen. _________ Allgemeine Bestimmungen. I. Die Anmeldungen sind bis längstens 15. März 1886 an das zur Durchführung der Ausstellung eingesetzte „Comitö für die VI. Mastvieh-Ansstellung in Wien", I. Herrengasse 13, einzuschicken, von welchem auch die allein giltigen Formularien für die Anmeldung ausgegeben wer den. Jeder Anmeldende hat alle Rubriken dieses Formu lares auszusüllen, und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. 2. Für jedes angemeldete Object ist gleichzeitig mit der Anmeldung ein Standgeld nach folgendem Tarife ein- zusenden, und zwar für ein Kalb (Nr. 1 und 2) ......................... fl. 2. — Erwachsenes Rind (Nr. 3 bis 7) . . „6. — Los Schafe L 3 Stück (Nr. 8 bis 10) „ 4. — Einzelnes Schaf (Nr. II) .... „ 1.50 Schwein (Nr. 12) ...................................... „I — „ (Nr. 13) ...................................... „ 1.50 „ (Nr. 14) ...................................... „2.- „ (Nr. 15 und 16) .... „ 3.-
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