Amtsblatt 1885/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. September 1885
4 Z. 6339. Nil sämmiMe Gememcke-VocheliMgm unck Oenllariilme - Posten, - Commanckm. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 21. August l. I. Z. 12962/2962 hat die k. k. Landesregierung für Körnten um die Veran lassung der Ausforschung des zur Stellung im Jahre 1885 in der 3. Altersclasse berufenen, jedoch nicht erschienenen zur Gemeinde Tarvis im Bezirke Villach zuständigen Johann Schreiber angesucht. Der Genannte ist Schlossergehilfe, 1863 zu Graz ge boren, ehelicher Sohn des Franz und der noch lebenden MariaSchreiber, von mittlerer Statur, ovalen blatter narbigen Gesichte, braunen Haaren und Augen, propor- tionirten Mund und Nase. Johann Schreiber, dessen Aufenthalt auch seiner in Graz wohnhaften Mutter unbekannt ist, hat sich im Vor jahre in Trieft aufgehalten, sich jedoch von dort laut Mit theilung des Stadtmagistrates in Trieft vom 22. März l. I. Z. 10559 im September 1884, unbekannt wohin, entfernt. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 31. v. M. Z. 10633/IV sind die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stel lungspflichtigen einer Gemeinde des dortigen Verwaltungs gebietes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist sofort anher anzuzeigen. Steyr, den 8. September 1885. Z. 6648. Nn sämiMcke Gememlle-VorstckMgm. Aus den dem hohen Ministerium des Innern vom hohen Ministerium des Aeußern zukommenden Nachrichten über beunruhigende Gesundheits - Verhältnisse in einzelnen Theilen Italiens, insbesondere aus dem neuesten Erlasse des königlich italienischen Ministers des Innern vom 1. September d. I., mit welchem für vom italienischen Continente in Sicilien und Sardinien eintreffende Schiffe eine Quarantaine angeordnet wird, ist zu entnehmen, daß das Bestehen der Cholera-Epidemie auf dem italienischen Continente nicht mehr in Abrede gestellt werden kann. Im Hinblicke auf die hiedurch vergrößerte Gefahr der Einfchleppung der Cholera in die österreichisch-ungarische Monarchie erscheint es nothwendig, schleunigst jene Maß regeln vorzubereiten, welche zur Abwehr dieser Gefahr be reits im Vorjahre als zweckmäßig erkannt und erprobt worden sind. Das hohe Ministerium des Innern hat unter Einem die nöthigen Anordnungen behufs Vorbereitung zur Ein leitung der Revisions-Maßregeln an der italienischen Grenze an die betreffenden Länderchefs erlassen. Zufolge des von der hohen k. k. Statthalterei in Linz mit dem Erlasse vom 5. September l. I. Z. 11.079 herabgelangten Auftrages werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, die mit den hierämtlicken Erlässen vom 7. v. M. Z. 5694 und vom 21. v. M. Z. 5982 (A.-Bl. Nr. 22 und 24) hinsichtlich der Provenienzen aus Spanien und Süd-Frankreich vorgeschriebenen ortspolizeilichen Maßregeln nunmehr auch auf Reisende aus Italien auszudehnen. Steyr, den 9. September 1885. Z. 6024. Un sämnMtlie Gemeimle-VorstckMgm. Aus Anlaß der von einer Gemeinde gestellten Anfrage wird nach gepflogenem Einvernehmen mit der Handels und Gewerbekammer Nachstehendes eröffnet: Nach Z 65 des Gewerbegesetzes vom 15. März 1883 sind die Kirchtagsmärkte hinsichtlich der Gegenstände des Marktverkehres den Messen und Jahrmärkten vollständig gleichgestellt. Es kann daher wol keinem Zweifel unterliegen, daß die Marktfteranten, das sind solche Geschäftsleute, welche aus dem Beziehen der Märkte ein selbstständiges Gewerbe machen, im Hinblicke auf den Z 62 des Gewerbegesetzes berechtiget erscheinen, auch die Kirchtagsmärkte mit allen im Verkehre gestatteten Waaren zu beziehen, zumal da in Oberösterreich nur die Städte und größeren Jndustrialvrte auf Grund alter Privilegien sogenannte Jahrmärkte haben, während die weitaus größere Anzahl der kleineren Orte des Landes durchwegs nur ihren öffentlichen Markt mit dem Kirchtage in Verbindung gebracht haben, infolge dessen thatsächlich der Kirchtagmarkt für die betreffenden Orte Jahrmärkte sind. Steyr, am 8. September 1885. Jenen Gemeinde-Vorstehungen, welche die Geburts Tabellen der Hebammen vom 1. Halbjahr 1885 bisher noch nicht vorgelegt haben, wird die ehethunlichste Einsendung derselben in Erinnerung gebracht. Steyr, am 31. August 1885. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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