Amtsblatt 1885/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. August 1885

4 Allhaming 3 fl. 22 kr., Aschach 1 fl., Eberstallzell 5 fl., Gaflenz 3 fl. 50 kr.. Garsten 3 fl. 45 kr., Gleink 6 fl., Großraming 4 fl., Bad Hall 2 fl. 21 kr-, Kematen 4 fl. 20 kr., Kremsmünster (Land) 5 fl., Kremsmünster (Markt) 3 fl., Lausa 3 fl. 4 kr., Losenstein 4 fl., Losenstetnleithen 4 fl. 50 kr.. St. Marien 1 fl., Neuhofen 6 fl., Pfarr ­ kirchen 2 fl. 80 kr., Piberbach 2 fl. 32 kr., Pucking 3 fl. 36 kr., Ried 1 fl. 40 kr., Rohr 1 fl. 23 kr., Sipbachzell I fl., Ternberg 4 fl. 60 kr-, Thanstetten 4 fl.. St. Ulrich 5 fl., Wartberg 2 fl., Weiskirchen 2 fl. 4 kr., Weyer 31 fl. 20 kr., vom hochw. Pfarramte Neuhofen 11 fl. Steyr, am 20. August 1885. Z. 6131. Nil sämuMikk Gemeinde-AoHelmn-gm. Anläßlich des vorgekommenen Falles, daß in mehreren Nadelholzbeständen S o m m erfällungen stattfanden und die geschlägerten Stämme nicht entrindet und sohin vom Borkenkäfer befallen worden sind, finde ich im Interesse der gesammten Waldbesitzer und behufs Vermeidung der Verbreitung dieses für die Nadelholzbestände höchst gefähr ­ lichen Insektes anzuordnen, daß bei Ausführung von Nadel- holz-Sommerschlägerungen, woselbst der Anfall an Fichten und Tannen nicht binnen kurzer Zeit aus dem Walde geschafft und vertrieben wird, nicht nur die abgelängten Bau- und Nutzhölzer, sondern auch die Gipfelstücke voll ­ ständig entrindet werden müssen. Behufs Bestrafung der Waldbesitzer, eventuell Käufer und Schlagsunternehmer, ist die Nichtbeachtung vorstehender Anordnung, sowie die Unterlassung der taut des 8 50 der F.-G. den Waldeigenthümern und deren Personale ob ­ liegenden sofortigen Anzeige über die Wahrnehmung der Beschädigung der Wälder durch Insekten sofort anher bekannt zu geben, um die nachbarlichen Nadelholzwaldungen vor Jnsektenschäden bewahren, die Vertilgung der Insekten veranlassen und nach den sorstpolizeilichen Vorschriften das Amt handeln zu können. Im Uebrigen wird auf den Erlaß vom 1. October v. I. Z. 6575 (Amtsblatt Nr. 28) ver ­ wiesen. Steyr, am 29. August 1885. Amtsmmmlmgm. Diejenigen Gemeinde - Vorstehungen, welche die kumu ­ lativen Sammlungs - Ergebnisse für die Abgebrannten der Ortschaften Untermeggenbach und Hundsham bisher nicht in Vorlage brachten, werden angewiesen, den hierämtlichen Erlässen vom 17. und 29. Juli l. I. Z. 4591 und 5468 baldigst nachzukommen. Zur Vorlage der Sammlungs - Ergebnisse für die durch Hagelschlag verunglückten Grundbesitzer Oberösterreich's wird der Termin bis 10. September l. I. mit der drin ­ genden Einladung an die hochw. Pfarrämter und an die Gemeinde - Vorstehungen verlängert, aus ein günstiges Ergebniß thunlichst hinzuwirken. Denjenigen Gemeinde - Vorstehungen, welche die mit dem Erlasse vom 3. August l. I. Z. 5537 (Amtsblatt Nr. 22) abverlangte Aeußerung bisher noch nicht erstatteten, wird dieser Auftrag zur Entsprechung binnen 3 Tagen in Erinnerung gebracht. Der Umstand, daß vielseitig kein weiterer Bedarf an Arbeitsbüchern angesagt wurde, berechtigt zur Annahme, daß den Bestimmungen des hierämtlichen Erlasses vom 17. Juni l I. Z. 4034 (Amtsblatt Nr. 17) bis nun nicht entsprochen worden sei und wird daher der Vollzug der ZZ 79 und 80 des Gesetzes vom 8. März l. I. neuerlich aufgetragen. Die Herren Vorsteher der Gemeinden des Gerichts ­ sprengels Steyr werden aufgefordert, sich am nächsten Donnerstage d. i. am 3. September, um 10 Uhr Vor ­ mittags, zum Amtstage bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft einzufinden. Der k. k. Bezirkshauptmann. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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