Amtsblatt 1885/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. August 1885

Z. 6032. All lamnMcke Oeiileintle-Vorsickungen Mll k. k. OmllarilMle-Poji5n-EommMllm. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Mistelvach vom 7. August 1885 Z. 12.654 wurde am 3. August Abends im Orte Hobersdors eine ausweis- und subsistenzlose Person aufgegriffen. Der Angehaltene, welcher sich Carl Hofmann nennt, ist ein vollkommener Trottl. Seine Angaben sind ganz unverständlich. Derselbe dürfte 30 bis 35 Jahre alt sein, ist von kleiner nach vorwärts neigender Statur, 150 Ctm. hoch, hat rundes Gesicht, dunkelblonde Haare, braune Augen, spitzige Nase, breiten Mund, Blähhals und ist bart ­ los. Dessen Kniee sind einwärts gebogen, er schielt mit beiden Augen. Bekleidet ist derselbe mit dunkelgestreifter Schafwollhose, dunklem Zeug-Gilet, abgetragenem dunkel ­ grauen Rocke, groben Leinenhemde und blauer Barchent- Unterhose, runden schwarzen Filzhut mit grünem Band. Nach seinem Aeußeren und den wenigen Worten, die er zu sprechen im Stande ist, dürfte derselbe in den Alpen- ländern zu Hause sein und ist zu entnehmen, daß sein Heimatsort 66 Stunden von Wien entfernt liegt. Schreiben, oder durch schriftliche Zeichen sich ver ­ ständlich zu machen, ist er nicht im Stande. In Folge Statthalterei-Erlasses vom 18. d. M. Z. 10.304/VIII sind über die Identität, Provenienz und Heimatsangehörigkeit dieses Individuums eindringliche Erhebungen zu pflegen und deren Resultat bis 15. Sep ­ tember d. I. hieher zu berichten. Steyr, am 22. August 1885. Z. 1332/B.-Sch.-R. Nil sämmWe ZMtMngm. Laut des Erlasses vom 12. d. M. Z. 2113 findet sich der k. k. Landesschulrath veranlaßt, die im Verlage von Paul Parey in Berlin 1885 erschienene, mit 31 Holz ­ schnitten im Text und 2 Gartenplänen versehene Schrift „Einrichtung und Bewirthschaftung des Schulgartens. Praktische Anleitung von Alexander Mell, Professor an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Marburg a. d. Drau, vor ­ mals Assistenten der Lehrkanzel für Landwirthschaft an der technischen Hochschule in Graz", da dieselbe nach dem Ergebnisse der hierüber veranlaßten fachmännischen Prüfung zahlreiche sehr schätzenswerthe Belehrungen über den bezeich ­ neten Gegenstand enthält und demnach zur weiteren För ­ derung der Schulgartenfrage anzuregen bestens geeignet erscheint, der Lehrerschaft an den Volks- und Bürgerschulen des Landes zur Anschaffung zu empfehlen. Der k. k Bezirksschulrath wurde weiters angewiesen, hievon die unterstehenden Schulleitungen mit dem Beifügen zu verständigen, daß diese Anempfehlung übrigens eine Ermächtigung zur Abweichung von den mit der Verordnung vom 19. Juni 1882 Z. 1407 (V.-Bl. Nr. 12), betreffend die Anlage und Bewirthschaftung von Schulgärten, vorge ­ zeichneten Hauptgrundsätzen nicht in sich schließt. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 27. August 1885. Z. 5982. Rn sämiMAe Gememlle - VorßekMgm. Im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 7. d. M. Z. 5694 Amtsblatt Nr. 22, wird den Gemeinde-Vorstehungen erinnert, daß bei dem Umstände als die Cholera in Spanien im hohen Grade fortherrscht und in Süd-Frankreich sich «usbreitet, es laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 17. d. M. Z. 10.260 nicht genügt, alle Reisenden, die aus den verseuchten Gegenden ankommen, bezüglich ihres Gesundheitszustandes ärztlich zu untersuchen und durch mindestens drei Tage in dieser Hinsicht zu über ­ wachen, es ist vielmehr auch eine Desinfection ihrer gebrauchten und durch Dejecte beschmutzten Leib- eventuell Bettwäsche in der Art durchzuführen, daß diese Gegenstände durch 24 Stunden in eine Lösung von 2 Kilo roher Carbol ­ säure in 40 Liter Wasser (d. i. 5 °/° tige Lösung) gelegt und hernach ordentlich gewaschen werden müssen. Selbstver ­ ständlich ist vor jedem derartigen Vorkommen sogleich hieher Bericht zu erstatten. Steyr, am 21. August 1885. Z. 1310/B.-Sch.-R. Un sämmtlNe ZMtMmM. Mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 8. d. M. Z. 2020 ist der Auftrag anhergelangt, die unter ­ stehenden Schulleitungen und durch diese die mit der Er- theilung des Unterrichtes in weiblichen Handarbeiten betrauten Lehrkräfte auf die im Verlage von A. Pichler's Witwe und Sohn in Wien erschienenen Werke „Prockosch Louise, Methodik des Unterrichtes in den weiblichen Hand ­ arbeiten, mit 29 Tafeln; Preis 1 fl. 50 kr." und „Hil- lardt Gabriele, Vorlagen für das Musterhäkeln, 2 Theile, ä 50 kr." mit dem Beifügen aufmerksam zu machen, daß dieselben insbesondere rücksichtlich der Erörterungen mehr allgemeiner Natur, sowie rücksichtlich der dem Lehrverfahren in den einzelnen Zweigen des Handarbeits - Unterrichtes gewidmeten Details als zweckdienliche Hilfsmittel bei Ertheilung dieses Unterrichtes empfohlen zu werden ver ­ dienen, daß jedoch, um jedem Mißverständnisse vorzubeugen, ausdrücklich bemerkt werden muß, daß die in diesen Werken enthaltenen, den Unterrichts - Verhältnissen eines anderen Kronlandes angepaßten theils textlich, theils mittelst der bildlichen Darstellungen ausgeführten Anleitungen, betreffend den Lehrstoff und Lehrgang für den Handarbeits ­ unterricht, insoweit dieselben von den diesen Gegenstand behandelnden Bestimmungen der mit der Landesschulraths- Verordnung vom 28. März l. I. Z. 840 (V.-Bl. Nr. 7) für die verschiedenen Kategorien der Volksschule in Ober ­ österreich vorgezeichneten Normallehrpläne und der zuge ­ hörigen Jnstruction abweichen, an den hierländigen Schulen selbstverständlich nicht zur Anwendung gelangen können. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 26. August 1885.

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